Bei mehreren Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen summieren sich erhebliche Verluste aus dem Verius-Immobilienfonds. Die bekannten oder geltend gemachten Schäden erreichen mindestens 127 Millionen Euro. Betroffen sind die KKH, die Pronova BKK und mehrere Kassenärztliche Vereinigungen. Außerdem fordert die BKK Gildemeister Seidensticker Ersatz für einen Millionenschaden. Der Fonds finanzierte Immobilienentwickler über nachrangige und schwer verkäufliche Forderungen. Deshalb prüfen Gerichte nun, ob Anbieter und Berater die Einrichtungen ausreichend über die Gefahren informierten.
Immobilienfonds trifft immer mehr Einrichtungen des Gesundheitswesens
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg rechnet mit einem Verlust von bis zu 44 Millionen Euro. Deshalb klagt sie vor dem Landgericht Frankfurt gegen mehrere Beteiligte des Anlageprodukts. Dazu zählen Hauck Aufhäuser Lampe, Hauck Aufhäuser Fund Services und der Schweizer Berater Verius Capital. Die BKK Gildemeister Seidensticker schloss sich der Klage ebenfalls an. Ihr Schaden soll rund sechs Millionen Euro betragen.

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Bereits zuvor verlangten die KKH, die Pronova BKK und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen insgesamt 77 Millionen Euro Schadenersatz. Damit ergeben diese Forderungen zusammen mit den neuen Fällen mindestens 127 Millionen Euro. Die Gerichte haben über die Vorwürfe jedoch noch nicht entschieden. Die Beklagten weisen die Anschuldigungen zurück. Sie sehen die Verantwortung auch bei den Vorständen der betroffenen Einrichtungen.
Fonds setzte auf nachrangige Kredite für Bauprojekte
Der Verius-Fonds umfasste rund 1,2 Milliarden Euro und finanzierte Projekte in Deutschland sowie Österreich. Dabei investierte er überwiegend in nachrangige Schuldverschreibungen von Immobilienentwicklern. Solche Forderungen stehen bei einer Insolvenz hinter vorrangigen Gläubigern. Außerdem lassen sie sich in einer Krise nur schwer verkaufen. Die Zinswende und die Probleme vieler Projektentwickler belasteten deshalb den Wert der Anlagen erheblich.
Mehrere Einrichtungen investierten offenbar nicht direkt in den Immobilienfonds. Stattdessen erwarben sie Schuldverschreibungen, deren Rückzahlung von den Fondserträgen abhing. Die Kläger erklären jedoch, sie hätten die Produkte anhand der Unterlagen als konservativ eingestuft. Ihr Anwalt spricht von einer komplexen Verbriefungsstruktur und einem hochriskanten Mezzanine-Kreditfonds. Ob die Produktdarstellung irreführend war, muss das Landgericht Frankfurt klären.
Gesetz verlangt besonders sichere Geldanlagen
Hauck Aufhäuser Fund Services fror den Fonds bereits im November 2022 ein. Im Oktober 2023 begann anschließend seine Auflösung. Ein Gutachten stufte rund 70 Prozent der Wertpapiere als ausfallgefährdet ein. Außerdem sollen Berichte des Fondsberaters Lücken und Widersprüche enthalten haben. Die Kläger stützen ihre Forderungen deshalb auch auf den Vorwurf einer unzureichenden Aufklärung.
Sozialversicherungsträger dürfen ihre Rücklagen nicht wie gewöhnliche Investoren anlegen. Nach Paragraf 80 des Vierten Sozialgesetzbuchs muss ein Verlust ausgeschlossen erscheinen. Sicherheit und Liquidität haben deshalb Vorrang vor zusätzlichem Ertrag. Trotzdem bestand für die einzelne Anlage offenbar keine vorherige Genehmigungspflicht durch die Aufsicht. Die Verfahren um den Immobilienfonds betreffen damit nicht nur die mögliche Haftung der Anbieter. Sie betreffen außerdem die internen Kontrollen bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.
Verfasser: Blackout-News
Verwendete Quellen: Bild (14.07.26) – Handelsblatt (13.07.26) – Finanzmarktwelt (13.07.26)
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