Heiz-Kataster: Habecks neues Gesetz zur Wärmewende

In der Debatte um die Heizung geht es in die nächste Runde. Robert Habeck hat einen neuen Gesetzesentwurf präsentiert, der die Wärmewende vorantreiben soll. Dieser sieht vor, dass Länder und Kommunen eine umfangreiche Datenerhebung von Immobilienbesitzern im ganzen Land durchführen sollen. Mit diesen Daten sollen die Kommunen dann um sogenannte „Wärmepläne“ erstellen. Dazu sollen die Wohnungseigentümer den Energieverbrauch zur Erfassung in einer Art Heiz-Kataster offenlegen (Bild: 23.05.23).


Habecks neues Gesetz zur Wärmewende: Bundesländer und Kommunen sollen Heiz-Kataster erstellen

Wirtschaftsminister Robert Habeck plant, mit einem neuen Gesetz das Ende fossiler Heizungen in Deutschland einzuleiten. Der Gesetzesentwurf mit dem Titel „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ umfasst 89 Seiten. Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung sollen nun Bundesländer und Kommunen die „gebäudescharfen jährlichen Energieverbräuche“ der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr ermitteln. Die Erfassung der Daten soll in einer Art Heiz-Kataster erfolgen.

Habecks neues Gesetz zur Wärmewende: Kommunen sollen Energieverbrauch für einzelne Immobilien in einem Heiz-Kataster erfassen
Habecks neues Gesetz zur Wärmewende: Kommunen sollen Energieverbrauch für einzelne Immobilien in einem Heiz-Kataster erfassen

Habeck präsentiert neuen Gesetzentwurf zur Abschaffung fossiler Heizungen

Wirtschaftsminister Robert Habeck hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, fossile Heizungen in Deutschland zu beseitigen. Der Gesetzentwurf sieht die Offenlegung der Daten zum Heiz- und Stromverbrauch der letzten drei Jahre für jedes einzelne Gebäude im Land vor. Zusätzlich sollen die Kommunen Informationen über die Art der Heizung in jedem Gebäude erheben, wie zum Beispiel einen zentralen Brennwertkessel oder eine Etagenheizung mit Therme.

Gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf, der der „Bild“ vorliegt, sollen auch Informationen über das Gebäude selbst, wie die Lage (Adresse oder amtliche Liegenschaftsbezeichnung), die Nutzung, das Baujahr und geschützte Bausubstanz erhoben werden.


Neue Gesetzespläne für Wärmepläne und Abschaffung fossiler Brennstoffe

Die erhobenen Daten sollen genutzt werden, um bis Ende 2026 in Großstädten (ab 100.000 Einwohner) Wärmepläne zu erstellen und bis 2045 auf fossile Brennstoffe beim Heizen zu verzichten. Für kleinere Städte und Kreise gilt eine Frist bis Ende 2028, berichtet die Zeitung.

Um den Heizungsumbau voranzutreiben, sollen die Kommunen innerhalb dieses Zeitrahmens bestimmte Meilensteine festlegen und Startgebiete für den Umbau bestimmen. Bei Nichtvorlage der sogenannten Wärmepläne drohen Kommunen oder Versorgern Strafen von bis zu 100.000 Euro.

Gemäß dem ersten Entwurf des Gebäudenergiegesetzes, das vom Kabinett beschlossen wurde, sollen ab 2024 möglichst alle neu eingebauten Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt für alle Eigentümer bis zum Alter von 80 Jahren. Der Betrieb bestehender Öl- und Gasheizungen und die Reparatur defekter Heizungen ist weiterhin erlaubt. Das Wirtschaftsministerium plant, den Umstieg sozialverträglich zu gestalten, jedoch sind die Details umstritten. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Bestandteil des Vorhabens, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen.

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