Der Passauer Juraprofessor Meinhard Schröder hält das geplante Heizungsgesetz der Bundesregierung teilweise für verfassungswidrig. Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) beauftragte ein rechtliches Gutachten, das bestätigte, dass das Gesetz in mehreren Punkten gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstößt. Ein Beispiel ist die Altersgrenze von 80 Jahren für die Befreiung von der Heizungstauschpflicht, die eine willkürliche Behandlung von Eigentümern unter 80 Jahren im Vergleich zu älteren Eigentümern darstellt (Welt: 09.06.23).
Schockierendes Heizungsgesetz: Ältere mit geringem Einkommen müssen ihr Haus verkaufen, während Wohlhabende weiterhin fossile Brennstoffe nutzen dürfen!
Darüber hinaus berücksichtigt der Gesetzentwurf weder wirtschaftliche noch gesundheitliche Aspekte. Ältere Menschen mit geringem Einkommen könnten im schlimmsten Fall gezwungen sein, ihr Haus zu verkaufen, während wohlhabende 80-Jährige weiterhin Öl- und Gasheizungen nutzen dürfen. Aiwanger betonte, dass der Heizungstausch wieder vollständig durchgeführt werden müsse, wenn die Miteigentümer der Immobilie jünger sind. Diese Ungleichbehandlung sei für niemanden verständlich.
Ungleichbehandlung im Heizungsgesetz: Hochbetagte Mieter werden vernachlässigt und das Gesetz erfüllt nicht die Mindestanforderungen!
Das Gutachten zeigt auch auf, dass die unterschiedliche Behandlung von Eigentümern und Mietern gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Hochbetagte Mieter würden nicht berücksichtigt, obwohl ein Heizungstausch für sie ebenfalls unzumutbar sein könne, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar wird. Aiwanger bezeichnete das Heizungsgesetz als nicht praxistauglich und erfülle nicht die minimalen formalen Anforderungen. Es gehöre „in die Tonne“, so der bayerische Wirtschaftsminister.
Die Ampel-Regierung plant, mit dem Gebäudeenergiegesetz im nächsten Jahr den Abschied von Öl- und Gasheizungen einzuleiten. Laut dem Gesetzentwurf soll ab 2024 der Großteil der neu installierten Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Staatliche Förderung soll den sozialen Übergang unterstützen, und es sollen Übergangsfristen und Härtefallregelungen eingeführt werden.
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