Grüne und SPD treiben Gesetz für kommunale Wärmeplanung voran

Die SPD und die Grünen treiben das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung voran. Nach Angaben aus dem Bundesbauministerium von Klara Geywitz (SPD) hat sich Bundesregierung im Grundsatz auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Dieser gehe nun „in die Länder- und Verbändeanhörung“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Der Koalitionspartner FDP stellte hingegen eine solche Einigung infrage und kritisierte das Vorhaben (Tagesschau: 31.05.23).


FDP-Abgeordneter kritisiert geplantes Gesetz als undurchführbar und Bürokratie-Monster

„Das halte ich ehrlich gesagt für eine Falschmeldung. Mir ist das nicht bekannt“, sagte der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler am Mittwoch dem Sender Welt TV. Inhaltlich kritisierte er das geplante Gesetz scharf: Es sei „undurchführbar“ und „ein Bürokratie-Monster“.

Die Sprecherin des Bauministeriums hatte zuvor mitgeteilt, dass der  „Versendewiderspruch“ innerhalb der Bundesregierung aufgehoben worden sei und weitere Beratungen stattfinden könnten. Schäffler hingegen betonte, dass es noch keinen Kabinettsbeschluss gebe. „Das heißt, wir sind noch ganz am Anfang.“

Die SPD und die Grünen treiben ein kommunales Wärmegesetz voran, trotz vieler Kritik der FDP und der Opposition
Die SPD und die Grünen treiben ein kommunales Wärmegesetz voran, trotz vieler Kritik der FDP und der Opposition

Kommunale Wärmeplanung eng verbunden mit umstrittenem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Pläne zur kommunalen Wärmeplanung sind eng verknüpft mit dem umstrittenen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Geywitz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) streben an, zahlreiche Daten zum Energieverbrauch der einzelnen Gebäude in Kommunen zu ermitteln, um auf dieser Basis eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufbauen zu können. Großstädte sollen bis Ende 2026 kommunale Wärmepläne vorlegen, kleinere Städte und Landkreise bis Ende 2028.

Der SPD-Abgeordnete Bernhard Daldrup pochte auf einen zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. „Wir dürfen bei der Wärmeplanung keine Zeit verlieren“, erklärte er. „Die Menschen brauchen Planungssicherheit für ihren Heizungsaustausch und die Wärmeversorgung.“ Das Gesetz sollte zusammen mit dem GEG 2024 in Kraft treten.


Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy lobte die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung. Wichtig sei, dass die Fristen in den beiden Gesetzen gut aufeinander abgestimmt würden: „Erst die kommunale Wärmeplanung, dann die Entscheidung der Eigentümer, welche Heiztechnologie sie wählen – das ist die richtige Reihenfolge“, sagte Dedy der Funke-Mediengruppe. Zugleich mahnte er an, nicht nur den individuellen Einbau von Wärmepumpen zu fördern, sondern auch den Ausbau der kommunalen Wärmenetze.

Kritik an dem Vorhaben kommt hingegen vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. „Die kommunalen Belange müssen im Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigt werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Gerd Landsberg, der „Bild“. Auch bräuchten die Kommunen mehr Zeit bei der Umsetzung.

Fortschritte beim Datenschutz macht derweil der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung aus: „Wir sehen, dass unsere bisherige Beratung aufgegriffen wurde“, sagte der Ulrich Kelber den Funke-Zeitungen. Er habe in Gesprächen aufgezeigt, wie Wärmeenergienetze datenschutzgerecht optimiert werden könnten. Eine „gebäudescharfe“ Erfassung dürfe nur bei Mehrfamilienhäusern und die Erfassung eines Straßenabschnitts erst ab zwei Einfamilienhäusern erfolgen. Dann seien einzelne Haushalte nicht identifizierbar.

AFP

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