Gelsenkirchen verbietet als erste deutsche Großstadt E-Scooter

Ähnlich wie in Paris erlebt nun auch Gelsenkirchen eine markante Änderung in der städtischen Mobilität. E-Scooter, die ausleihbaren Elektroroller, finden in dieser deutschen Großstadt kein Zuhause mehr. Nach Paris, das bereits im September des Vorjahres diese Roller aus dem Stadtbild entfernte, folgt nun Gelsenkirchen. Die Stadtverwaltung hat entschieden: Bis zum kommenden Samstag müssen alle E-Scooter entfernt sein. „Wenn sie dann nicht weg sind, werden wir dafür sorgen“, erklärt Martin Schulmann, Sprecher der Stadt Gelsenkirchen (Bild: 17.04.24).


Gerichtsentscheidung stützt E-Scooter-Verbot in Gelsenkirchen

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Entscheidung der Stadt bestätigt, eine Vorab-Identitätsprüfung von Nutzern zu fordern. Die Betreiber Tier und Bolt sollten sicherstellen, dass Roller nur nach erfolgter Registrierung verliehen werden. „Das Gericht hat die Auffassung der Stadt Gelsenkirchen bestätigt, dass die Registrierung und Aktivierung von Nutzerkonten mit nachvollziehbaren Personen ein rechtlich nachvollziehbares Instrument ist, um bei Verstößen die Fahrzeugmieter zu identifizieren“, unterstreicht Schulmann. Die Maßnahme soll vor allem das rücksichtslose Verhalten einiger Nutzer eindämmen, das zu gefährlichen Situationen und sogar schweren Unfällen führte.

Gelsenkirchen verbannt E-Scooter aus der Stadt. Sicherheitsbedenken und Unfälle als Hauptgründe. Gericht stützt Entscheidung
Gelsenkirchen verbannt E-Scooter aus der Stadt. Sicherheitsbedenken und Unfälle als Hauptgründe. Gericht stützt Entscheidung

Sicherheitsbedenken und Unfälle als Hauptgründe

Ein tragischer Unfall ereignete sich, bei dem ein Radfahrer starb. Der Radfahrer kollidierte mit einem unachtsam abgestellten E-Scooter. Dieser Vorfall hat die Diskussionen über die Sicherheit solcher Fahrzeuge verstärkt. Die zunehmende Zahl solcher Zwischenfälle sowie das häufige Ignorieren der Verkehrsregeln durch einige Nutzer haben die Stadtverwaltung alarmiert. Als Reaktion darauf sah sich die Stadt veranlasst, strengere Regelungen einzuführen. Obwohl das Verbot nur für mietbare E-Scooter gilt und private weiterhin genutzt werden dürfen, bleibt die Skepsis groß. Auch die Mitnahme dieser Roller in öffentlichen Verkehrsmitteln wird in vielen Städten untersagt, hauptsächlich wegen der Explosionsgefahr der Batterien.


Insgesamt spiegelt die Entscheidung Gelsenkirchens eine wachsende Tendenz in deutschen Städten wider, die Sicherheit und Ordnung im städtischen Raum zu erhöhen und gleichzeitig die Nutzung alternativer, aber sicherer Verkehrsmittel zu fördern. Die Betreiber stehen nun vor der Herausforderung, ihre Geschäftsmodelle anzupassen und gleichzeitig die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, um ihre Dienste in anderen Städten weiterhin anbieten zu können.

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