Gekaufter Journalismus – wenn der Staat Journalisten bezahlt

Der Vorwurf „gekaufter Journalismus“ zielt selten auf einen einzelnen Artikel, sondern auf ein Strukturproblem: Staatliche Stellen vergeben Aufträge an Journalisten und zahlen dafür Honorare. Damit entsteht eine finanzielle Beziehung zwischen Politik und Medien, die Kontrolle ausüben sollen. In Baden-Württemberg ist das Thema durch eine Landtagsdrucksache belegt, die Zahlungen für Tätigkeiten wie Moderationen, Vorträge, Trainings und Beratungen im Regierungsbereich dokumentiert.


Baden-Württemberg: Honorare, Aufträge und der Vertrauenseffekt

Zur Einordnung gehört, dass die häufig genannte Gesamtsumme von über 553.000 Euro für Baden-Württemberg im Zeitraum 2022 bis 2025 in Berichten als Zusammenrechnung der in amtlichen Unterlagen ausgewiesenen Posten dargestellt wird. Aus dieser Summe ergibt sich rein rechnerisch eine Mindestgröße von 138.250 Euro pro Jahr und rund 11.521 Euro pro Monat.

Gekaufter Journalismus – staatliche Honorare und Kostenübernahmen: Dokumente aus Bund und Ländern zeigen Summen
Gekaufter Journalismus – staatliche Honorare und Kostenübernahmen: Dokumente aus Bund und Ländern zeigen Summen

Ein zusätzlicher Vertrauenseffekt entsteht durch Reise- und Begleitregeln. In Landtagsunterlagen ist festgehalten, dass bei bestimmten Konstellationen eine teilweise Erstattung von Flug- und Hotelkosten für journalistische Begleitung politischer Reisen vorgesehen sein kann. Auch wenn das als organisatorische Regel formuliert ist, wirkt jede Kostenübernahme wie ein Nähe-Signal.

Bund: Millionensummen und klare Anteile

Auf Bundesebene ist der Umfang präzise bezifferbar. Der Bundestag nennt für 2018 bis 2022 Honorare von 875.231,92 Euro an öffentlich-rechtliche Journalisten beziehungsweise Deutsche Welle und 596.596,55 Euro an private Medien, zusammen 1.471.828,47 Euro. Daraus ergibt sich ein Anteil von rund 59,45 Prozent für den öffentlich-rechtlichen Bereich und rund 40,55 Prozent für private Medien. Der Abstand beträgt 278.635,37 Euro, das Verhältnis liegt bei etwa 1,47 zu 1 zugunsten des öffentlich-rechtlichen Bereichs.

Die zugrundeliegende Bundestagsdrucksache ist die Primärquelle, die Zahlungen nach Ressorts und Kategorien nachvollziehbar macht. Wer den Vorwurf „gekauft“ prüfen will, muss dort ansetzen: bei Leistungsarten, Vergabepraxis und Honorarsummen, nicht bei bloßen Vermutungen.

Länder-Effekt: Kein Ausreißer, sondern ein Muster

Dass Baden-Württemberg und der Bund keine Einzelfälle sind, zeigen weitere Länder mit parlamentarisch dokumentierten Vorgängen. Mecklenburg-Vorpommern weist entsprechende Zahlungen in Landtagsunterlagen aus.

Der Kern bleibt demokratietheoretisch simpel. Sobald Politik nicht nur Gegenstand der Berichterstattung ist, sondern als Auftraggeber auftritt, verschiebt sich die Vertrauenslage. Selbst wenn jede Zahlung formal begründet wird, entsteht ein struktureller Interessenkonflikt, der sich kaum durch Transparenz allein neutralisieren lässt.

Weitere Nachweise aus anderen Bundesländern

Zusätzliche amtliche Nachweise finden sich in Niedersachsen. Dort beantwortet die Landesregierung eine Kleine Anfrage zu vergüteten Aufträgen, Honoraren oder sonstigen Zahlungen an Journalisten. Sie verweist für die konkrete Aufschlüsselung auf eine Anlage; eine belastbare Gesamtsumme wird in der Drucksache selbst nicht ausgewiesen.

In Nordrhein-Westfalen liegt eine Reihe von Dokumenten unter dem Titelkomplex „Gekaufte Journalisten“ vor. Eine Antwort der Landesregierung zur Frage, was Nordrhein-Westfalen dafür ausgebe, dokumentiert das Thema als parlamentarischen Vorgang. Zugleich wird die Erhebung der erbetenen Daten für den abgefragten Zeitraum ausdrücklich als nicht mit vertretbarem Aufwand leistbar dargestellt. Deshalb lässt sich daraus keine bezifferte Gesamtsumme ableiten.

Ergänzend dazu existiert in Nordrhein-Westfalen auch eine separate Antwort, die sich spezifisch auf das Ministerium des Innern und das Jahr 2010 bezieht. Auch dieses Dokument verweist auf die fehlende leistbare Datenerhebung im Rahmen der Kleinen Anfrage, sodass ebenfalls keine konkrete Summe genannt wird.


Auch in Sachsen-Anhalt ist ein belastbarer Nachweis als Parlamentsdrucksache verfügbar. In der Drucksache werden die Zahlungsbeträge je Ministerium beziehungsweise Behörde aggregiert ausgewiesen; addiert man die in der Anlage genannten Aggregatsummen von 70.324,29 Euro, 11.894,74 Euro, 22.098,33 Euro, 20.443,45 Euro, 19.049,31 Euro, 5.355,00 Euro, 500,00 Euro, 73.927,20 Euro und 59.409,64 Euro, ergibt sich eine Gesamtsumme von 283.001,96 Euro für den ausgewiesenen Zeitraum.

Schließlich gibt es in Hessen einen parlamentarischen Vorgang, der Zahlungen und Zuwendungen im Medienumfeld aufgreift. Für die im Dokument ausdrücklich bezifferten Zuwendungen ergibt sich beim F.A.Z.-Verlag über die Jahre 2018 bis 2022 eine Summe von 1.390.769 Euro, während für den Hessischen Rundfunk für Projekte der Medienbildung für Schulen über 2018 bis 2022 insgesamt 156.000 Euro genannt werden. (KOB)

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