Gasspeicherumlage – weitere Umlage auf den Gaspreis beschlossen

Neben der gerade beschlossenen Gasumlage soll im Herbst jetzt auch noch eine Gasspeicherumlage kommen. Allerdings ist noch offen, ob diese zusätzlich Umlage auch noch auf die Endkunden umgelegt wird oder nicht (RND: 18.08.22).


Habeck bezeichnet zusätzlich beschlossene Gasspeicherumlage als keine relevante Größe

Die von der Bundesregierung beschlossene Gasumlage soll den Konkurs von Gasimporteuren aufgrund der stark gedrosselten russischen Gaslieferungen verhindern. Zusätzlich zu dieser Beschaffungsumlage soll jetzt im Herbst aber auch noch eine Gasspeicherumlage kommen. Diese zusätzliche Umlage auf den Gaspreis soll der Firma Trading Hub Europe (THE), einem Gemeinschaftsunternehmen der Ferngas-Netzbetreiber, die Kosten zur Sicherstellung der Gasversorgung ersetzen. Laut Aussage des Wirtschaftsministeriums soll diese Gasspeicherumlage aber keine „relevante Größe“ erreichen. Dabei blieb aber offen, wie hoch ein Betrag sein müsste, um als relevant zu gelten. Marktbeobachter gehen allerdings davon aus, dass diese Umlagen wesentlich geringer ausfallen wird als die Gasumlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde.

Gasspeicherumlage - weitere Umlage auf den Gaspreis beschlossen. Habeck bezeichnet beschlossene Gasspeicherumlage als keine relevante Größe
Gasspeicherumlage – weitere Umlage auf den Gaspreis beschlossen. Habeck bezeichnet beschlossene Gasspeicherumlage als keine relevante Größe

Trading Hub Europe hat die Aufgabe, die Gasspeicher auf die gesetzlich vorgegebenen Füllstände zu füllen

THE hat die Aufgabe, die Gasspeicher entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu füllen. Dafür kauft THE unter anderem Optionen auf Gasmengen, die erst im Winter abgerufen werden. Außerdem trägt THE die Kosten für den direkten Einkauf von Gas, welches in die Gasspeicher fließt. Die gesetzliche Vorgabe schreibt einen Speicherfüllstand von 95 Prozent bis zum 1. November vor. Die dafür anfallenden Kosten kann THE dann über die neue Gasspeicherumlage auf die Gasversorger umlegen. Ob die Versorger diese Kosten letztendlich an die Kunden weitergeben, ist noch offen. Die Umlage wurde am 18.08. auf 0,059 Cent je Kilowattstunde festgelegt. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden würde bei einer Weitergabe an die Endkunden ein Durchschnittshaushalt um 11,80 Euro ohne Mehrwertsteuer im Jahr zusätzlich belastet.


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