Gaspreisbremse – eine milliardenschwere „Winterschlafprämie“ für die Industrie?

Mit der Gaspreisbremse sollen auch industrielle Großverbraucher einen staatlich finanzierten Preisrabatt bekommen. Das ist so weit auch gut, denn energieintensive Unternehmen verlieren durch die Gaspreise ihre Wettbewerbsfähigkeit am Weltmarkt. Allerdings enthält der Vorschlag der hierfür eingesetzten Gaskommission auch die Möglichkeit, dass betroffene Unternehmen das subventionierte Gas nicht nur in der eigenen Produktion einsetzen müssen, sondern auch „am Markt verwerten“ können. Das heißt im Klartext, die Unternehmen können das staatlich subventionierte Gas mit Gewinn an Dritte weiterverkaufen. Ökonomen sprechen von einer „Winterschlafprämie“ und einem nutzlosen Milliardengeschenk für die Industrie (FAZ: 20.11.22).


Unternehmen solle subventioniertes Gas mit Gewinn weiterverkaufen dürfen

Der eigentliche Sinn der Gaspreisbremse ist es, Bürger und Unternehmen bei den stark gestiegenen Gaspreisen zu entlasten. Die Möglichkeit, dass Industriebetriebe subventioniertes Gas mit Gewinn weiterverkaufen können, löst bei Ökonomen heftige Debatten aus. Von dieser Regelung könnten in Deutschland gut 25.000 Betriebe profitieren.

Unternehmen solle subventioniertes Gas mit Gewinn weiterverkaufen dürfen.  "Winterschlafprämie" wird Inflation noch weiter antreiben
Unternehmen sollen subventioniertes Gas mit Gewinn weiterverkaufen dürfen. „Winterschlafprämie“ wird Inflation noch weiter antreiben

Möglichkeit des Weiterverkaufs lösen heftige Debatte bei Ökonomen aus

Sebastian Dullien, Ökonom am Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, spricht von einer „Winterschlafprämie“. Ziel der Subventionen müsse es sein, die industrielle Produktion am Laufen zu halten. Mit der Möglichkeit, das subventionierte Gas weiter verkaufen zu können, würde der Staat widersinnige finanzielle Anreize zur Stilllegung der Produktion setzen. Auch in der Kommission selbst war das Weiterverkaufsrecht höchst umstritten. So riet Wirtschaftsprofessorin Isabella Weber dazu, dass nur die Unternehmen das staatlich verbilligte Gas bekommen, die es auch selbst verbrauchen.

Unbestritten ist, dass der Weiterverkauf von subventioniertem Gas für die Unternehmen ein hochprofitables Geschäft sein kann. Nach dem Vorschlag der Gaskommission könnten die betroffenen Unternehmen 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zum Preis von 70 Euro je Megawattstunde kaufen und für rund 107 Euro am Spotmarkt weiterverkaufen. Die Unternehmen könnten somit sogar bei einer Produktionsdrosselung ein gutes Geschäft machen.


Gaspreisbremse kostet Staat alleine bei BASF einen Milliardenbetrag

Der Mannheimer Ökonom Tom Krebs hat berechnet, dass alleine die Subventionierung des Erdgasverbrauchs des BASF-Chemiewerks in Ludwigshafen den Staat einen Milliardenbetrag kosten würde. BASF hat aber bereits angekündigt, die Produktion dennoch herunterzufahren und will die Produktion in die USA verlagern. BASF würde mit der Subvention mit Gashandel mehr Geld verdienen als mit der Produktion in Deutschland. Ein teures Steuergeschenk an die BASF-Aktionäre, während die Beschäftigten in Ludwigshafen um ihre Jobs bangen, kritisiert Krebs.

„Winterschlafprämie“ wird Inflation weiter antreiben

Die Ökonomen Dullien und Weber bezeichnen die Subvention als „Winterschlafprämie“ und warnen davor, dass es durch die zu erwartenden Produktionsdrosselungen zu erheblichen Engpässen bei wichtigen Gütern kommen könnte. Der Produktionsrückgang in energieintensiven Unternehmen liege bereits bei einem Minus von 10 Prozent und sei mit Ursache für die hohe Inflation. Weitere Produktionsdrosselungen würden die Inflation noch weiter antreiben.


Befürworter sehen beim Weiterverkauf die Möglichkeit, drohende Insolvenzen zu verhindern

Christian Bayer, Ökonom an der Universität Bonn, gehört zu den Befürwortern des Weiterverkaufs. Die Möglichkeit, durch den Weiterverkauf einen Gewinn zu erwirtschaften, würde auch verhindern, dass die betroffenen Unternehmen insolvent werden. Wenn die Profite aus dem Gasweiterverkauf eine Insolvenz verhindern könne, sei dies völlig in Ordnung.

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