Expertenkommission gibt Vorschlag zur Gaspreisbremse bekannt

Die Bundesregierung will die Bürger bei den hohen Energiekosten entlasten. Deshalb will sie mit dem 200 Milliarden schweren Doppelwumms-Paket eine Gaspreisbremse finanzieren. Die Bundesregierung hat dazu eine Expertenkommission beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten. Diese Kommission hat nun der Bundesregierung einen Vorschlag vorgelegt, wie die Entlastung der Bürger aussehen könnte (Welt: 10.10.22).


Gaspreisbremse soll in zwei Schritten erfolgen

Die eingesetzte Expertenkommission hat nach langer Beratungen einen Vorschlag für eine Gaspreisbremse vorgelegt. Dieser Vorschlag sieht für Privatkunden sowie für klein- und mittelständische Unternehmen ein zweistufiges Verfahren vor.

Staat übernimmt im ersten Schritt die Abschlagszahlung für den Dezember

Im ersten Schritt soll der Staat im Dezember eine einmalige Abschlagszahlung aller Gas-Standardlastprofil-Kunden und Fernwärmekunden übernehmen. Die entsprechenden Versorger sollen auf die Erhebung der Abschlagszahlung im Dezember verzichten und erhalten die Summe im Gegenzug vom Bund erstattet. Die Übernahme des Dezemberabschlags soll die erwartet hohen Abschlagszahlungen im Januar und Februar 2023 zum Teil kompensieren. Der Staat übernimmt auf diese Weise die vertraglichen Pflichten aus den Gasverträgen der Kunden im Dezember.

Gaspreisbremse soll in zwei Schritten erfolgen. Vorschlag der Expertenkommission kostet nach erster Berechnung 90 Milliarden Euro
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Im zweiten Schritt erfolgt im Frühjahr ein Preisdeckel

Im zweiten Schritt soll im Frühjahr ein Kompensationsmodell eingeführt werden. Dieses Kompensationsmodell kommt deshalb später, da es von den Versorgen rein zahlungstechnisch nicht so schnell umgesetzt werden kann. Der zweite Schritt sieht vor, einen Teil der Gasrechnung zu deckeln. Dafür soll ein fixer Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs für Privat- und Gewerbekunden gelten. Für die restlichen 20 Prozent gilt dann der aktuelle Marktpreis. Die sich daraus ergebenden Vorteile unterliegen allerdings der Steuer. Damit will man erreichen, dass reichere Haushalte etwas weniger profitieren. Zusätzlich soll es einen Härtefallfond für sozial schwache Haushalte geben.

Die Industrie soll zum 1. Januar 2023 einen fixen Preis von 7 Cent für 70 Prozent ihres Verbrauchs bezahlen. Im Gegensatz zu den Privathaushalten und Gewerbetreibenden gilt für die Berechnungsgrundlage der Marktpreis ohne Netzentgelte, Steuern und andere Abgaben

Vorschlag kostet nach erster Berechnung 90 Milliarden Euro

Eine erste überschlägige Berechnung der Expertenkommission hat für das vorgeschlagene Gesamtpaket für Privat-, Gewerbe- und Industriekunden beim Gas, sowie für die Fernwärme, eine zu finanzierende Summe von 90 Milliarden Euro ergeben.


Mehrere Ökonomen sehen Modell auch skeptisch

Die Bundesregierung will mit der Gaspreisbremse ein zentrales Rettungsinstrument zur Dämpfung der stark gestiegenen Energiepreise schaffen. Sie soll Bürger und Betriebe entlasten, aber auch Anreize zum nötigen Energiesparen geben. Mit der Gaspreisbremse wird mindestens einen Teil des Verbrauchs so gedeckelt, dass private Haushalte und Firmen nicht überfordert sind. Ökonomen sehen das Instrument auch kritisch, denn durch die Übernahme eines Teils der Kosten durch den Staat, wird das Gasangebot an sich nicht erhöht. Das zusätzlich vom Staat zur Verfügung gestellte Geld könnte nach ihrer Meinung die Gaspreise noch weiter erhöhen und damit die Inflation noch weiter antreiben.

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