EU will Sanierungspflicht für Gebäude

Die selbst gesteckten Klimaziele der EU bezüglich des CO2 Ausstoßes sind ohne grundlegende Sanierung der Gebäudetechnik im Wärmesektor nicht erreichbar. In der gesamten EU stehen 200 Millionen Gebäude auf die 40 Prozent des gesamten europäischen Energiebedarfs entfallen. Viele davon sind bisher noch nicht energetisch sanierte Altbauten. Jetzt will die EU eine Sanierungspflicht für Gebäude einführen.


Die Gebäude verursachen durch ihre Heizsysteme und Warmwasserversorgung nahezu ein Drittel der ausgestoßenen Treibhausgase. Gut 85 Prozent aller Gebäude in der gesamten EU wurden vor dem Jahr 2000 gebaut.

EU will Sanierungspflicht für Gebäude. Energieeffizienz soll für alle Gebäude in zwei Schritten von G auf E angehoben werden
EU will Sanierungspflicht für Gebäude. Energieeffizienz soll für alle Gebäude in zwei Schritten von G auf E angehoben werden

Energetische Sanierungspflicht für Gebäude

Jetzt will die EU und die deutsche Regierung die energetische Sanierung von Gebäuden beschleunigen. Die Europäische Kommission hat bereits vor einem Jahr das Ziel gesetzt innerhalb der gesamten EU mindestens 35 Millionen Gebäude bis 2030 wärmetechnisch zu sanieren. Dafür hat die EU-Kommission konkrete Pläne zur Umsetzung entworfen. Der Vorschlag sieht vor die Mitgliedstaaten dazu zu verpflichten, die Effizienzklasse der Altbauten in zwei Stufen schrittweise zu erhöhen. Öffentliche Gebäude und andere Nichtwohngebäude sollen durch Sanierung ab 2027 vom Energielevel G auf das Niveau F und ab 2030 auf den Level E angehoben werden. Beide Schritte will man dann jeweils drei Jahre später auch auf private Wohngebäude übertragen. Die Sanierungspflicht für Gebäude trifft dann alle Gebäude die diese Mindeststandards nicht erfüllen.


Förderung der Maßnahmen wird den Mitgliedsstaaten überlassen

Davor sollen aber erst für alle EU-Staaten einheitliche Effizienzstandards eingeführt werden. Nach diesen Standards sollen dann EU-weit alle Gebäude neu eingestuft werden. Bei der Neueinstufung sollen dann mindestens 15 Prozent aller Gebäude in die sanierungspflichtige Effizienzklasse G fallen.

Maßnahmen zum Erreichen dieser Mindeststandards können die Mitgliedstaaten allerdings selbst festlegen. Die ursprünglich vorgesehene Sanierungspflicht bei Verkauf oder Neuvermietung ist jedoch nach heftigem Widerstand Italiens im neuen Vorschlag nicht mehr verpflichtend. Die EU will jetzt ihre Beihilferegeln anpassen, damit die einzelnen Staaten entsprechende Förderprogramme ausarbeiten können.

Laut EU-Kommissar Timmermans finanziert sich die Sanierung für die Betroffenen Eigentümer von selbst, denn aufgrund der schlechten Energieeffizienz ihrer Häuser hätten diese hohe Energiekosten die man durch die Sanierung einsparen könnte.


Auch Neubauten von neuer Regelung betroffen

Der Kommissionsvorschlag sieht auch für Neubauten eine deutliche Verschärfung vor. Diese müssen ab 2030 klimaneutral sein . Ab 2027 wird EU-weit die Förderung von Heizungen auf fossiler Basis verboten.

Den neuen Regeln müssen allerdings noch das Europaparlament und dem EU-Ministerrat zustimmen, bevor sie in Kraft treten können.

Ampel hat bereits Verschärfung im Koalitionsvertrag vorgesehen

Die neue Ampel-Regierung hat im Koalitionsvertrag bereits Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen vereinbart. Dabei ist vorgesehen dass ab 2025 neu eingebaute Heizsysteme zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese neuen Vorgabe ermöglichen nach heutigem Stand der Technik nur noch den Einsatz von ökostrombetriebenen Wärmepumpen. Ab 2024 soll für alle Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Gebäuden bereits der KfW-Effizienzstandard 70 gelten.

Zuletzt aktualisiert am September 25, 2024 um 11:30 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
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