Die geplante Altfahrzeugverordnung der EU könnte Millionen Fahrzeughalter vor neue Hürden stellen. Wer ein gebrauchtes Auto weitergeben will, muss künftig belegen, dass es nicht als „Altfahrzeug“ gilt. Teure Gutachten und neue Nachweispflichten drohen – ohne erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder Sicherheit. Aus Bayern kommt scharfe Kritik (borsemarket: 24.06.25).
Gutachtenpflicht als Kernproblem der Altfahrzeugverordnung
Am 17. Juni 2025 beschlossen die EU-Umweltminister ihre gemeinsame Position zur Altfahrzeugverordnung. Diese soll die Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor vorantreiben. Geplant sind verbindliche Quoten für recycelte Kunststoffe, perspektivisch auch für Aluminium und Stahl. Zudem verlangt Brüssel verwertbare Komponenten, etwa ausbaubare Batterien, recycelbare Kabelbäume und dokumentierte Lebenszyklen über digitale Fahrzeugpässe.

Ein Exportverbot für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung ergänzt das Maßnahmenpaket. Ab 2030 betrifft das nicht nur Pkw, sondern auch Busse, Motorräder und Lkw. Besonders umstritten bleibt die Gutachtenpflicht beim Eigentümerwechsel. Wer ein Auto verkauft, muss nachweisen, dass es kein „Altfahrzeug“ ist – sonst droht ein sofortiger Wertverlust.
Kritik aus Bayern: Bürokratie ohne Nutzen
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter warnt vor gravierenden Folgen für Halter und Verwaltung. „Eine Nachweispflicht würde neue Kosten für die Bürger und mehr Aufwand für die Behörden bedeuten, aber keinerlei Mehrwert schaffen.“ Derzeit ließe sich ein Fahrzeug einfach abmelden oder verkaufen. Künftig droht laut Bernreiter ein Gutachtenmarathon – verbunden mit Mehrkosten, Verlusten und unnötiger Bürokratie.
Schon 2023 wurden in Bayern über 1,5 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Viele davon könnten künftig pauschal als Altfall gelten – es sei denn, teure Nachweise bestätigen die Verkehrstauglichkeit. Bernreiter befürchtet einen „massiven Eingriff in Eigentumsrechte“ und fordert ein Umdenken in Brüssel. Die geplanten Hürden schadeten Verbrauchern und schwächten das Vertrauen in den Binnenmarkt.
Industrie, Versicherer und Händler üben ebenfalls Kritik
Der Verband des Kfz-Gewerbes warnt vor einem immensen Verwaltungsaufwand. Auch der Versicherungsverband GDV lehnt die parallele Einführung zusätzlicher Nachweissysteme ab. Bestehende Mechanismen wie Hauptuntersuchung und Zulassung sollten ausreichen.
Die Automobilindustrie sieht die Ziele der Kreislaufwirtschaft grundsätzlich positiv, mahnt aber technische Machbarkeit an. ACEA, der europäische Herstellerverband, sieht vor allem kleine Betriebe und ältere Fahrzeuge durch die neue Altfahrzeugverordnung gefährdet.
Vertrauen schwindet – Brüssel muss Kurs korrigieren
Zivilgesellschaftliche Gruppen wie FEMA befürchten einen dramatischen Eingriff in den Gebrauchtwagenmarkt, vor allem bei historischen Fahrzeugen. Auch Juristen zweifeln an der Rechtsgrundlage der rückwirkenden Anwendung. Nationale Zulassungsverfahren verlieren an Bedeutung, die Entscheidungsmacht verlagert sich zunehmend nach Brüssel.
Ein bislang einfacher Eigentümerwechsel wird so zum bürokratischen Risiko. Bürger müssen rechtfertigen, dass ihr Fahrzeug kein Schrott ist – ein Paradigmenwechsel, der Eigentum unter Generalverdacht stellt. Das EU-Parlament trägt nun die Verantwortung, den Kurs zu korrigieren und den Anstieg der Bürokratie zu stoppen.
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