Entlastung auch für Heizöl- und Pellet-Heizungen

Nach der Verabschiedung der für Gas- und Strompreisbremse hat sich die Ampelregierung auch für eine Entlastung der Haushalte, die mit Holz, Heizöl oder anderen Brennstoffen heizen, entschieden. Dafür will die Regierung finanzielle Hilfen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen (businessinsider: 14.12.22).


Ampelregierung will auch Betreiber von Heizöl- und Pelletheizungen entlasten

Die Bundesregierung will Haushalte, die mit Öl oder Pellets heizen, nun doch entlasteten. Bei den bisherigen Entlastungspaketen für Strom und Gas wären diese bisher leer ausgegangen. Doch auch die Preise für Heizöl und Pellets sind in der Energiekrise stark gestiegen. „Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen“, sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch. Nach der Verabschiedung der Gas- und Strompreisbremse will die Bundesregierung jetzt auch noch einen Härtefallfonds für andere Heizarten verabschieden. „Ein Grundbedarf von Energie bleibt bezahlbar“, erklärte Miersch.

Ampelregierung will Betreiber von Heizöl- und Pelletheizungen entlasten. Heizkosten müssen aber mindestens doppelt so hoch sein wie im Vorjahr
Ampelregierung will Betreiber von Heizöl- und Pelletheizungen entlasten. Heizkosten müssen aber mindestens doppelt so hoch sein wie im Vorjahr
Bild: Spielvogel, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Heizkosten müssen mindestens doppelt so hoch sein wie im Vorjahr

Das entsprechende Eckpunktepapier der Ampelregierung sieht vor, dass Haushalte, die mit sogenannten „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ – darunter fallen zum Beispiel Heizöl, Pellets oder Hackschnitzel – heizen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend eine finanzielle Entlastung bis zu einer Obergrenze von 2000 Euro pro Haushalt erhalten sollen. Allerdings müssen die Haushalte dazu nachweisen, dass ihre Heizkosten mindestens doppelt so hoch sind als im Vorjahr. Dabei muss der Zuwachs bei den Heizkosten mindestens 100 Euro betragen. Offen ist noch, welche Referenzpreise für die jeweiligen Energieträger gelten sollen. Auch die Betreiber von mit Holz oder Kohle beheizten Kaminöfen können eine entsprechende finanzielle Entlastung erhalten. Die Grundlage für eine Erstattung soll eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung sein. Bei Mietwohnungen muss der Vermieter die Entlastung beantragen und diese an seine Mieter weitergeben.

Entlastung soll über die einzelnen Bundesländer erfolgen

„Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellets- oder andere Heizträger sehr verbreitet. Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert“, erklärt Miersch den aktuellen Entwurf. Geplant ist, dass die Länder das Geld vom Bund erhalten und es dann an die Berechtigten auszahlen.

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