Die Gasversorgung in Deutschland steuert auf eine Krise zu. Bereits 2017 wurde eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen, die Maßnahmen für eine sichere Versorgung mit Gas regelt. Darauf basierend hat das Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit der Bundesnetzagentur und der Gaswirtschaft den „Notfallplan Gas“ erstellt. Dass dieser Notfallplan tatsächlich so schnell zum Einsatz kommt, hätte wohl niemand gedacht.
Die derzeitige Lage
Die Situation im Krieg zwischen Russland und der Ukraine spitzt sich immer weiter zu. Der Westen und damit auch Deutschland sind von russischen Importen, insbesondere von der Lieferung von Gas abhängig. Das weiß auch Putin und übt immer mehr Druck auf den Westen aus, indem er fordert, dass das importierte Gas zukünftig nur noch in Rubel bezahlt werden darf. Deutschland und die Länder Westeuropas haben klar Stellung bezogen und angekündigt, dieser Forderung nicht nachzukommen.
Damit wird es für Deutschland notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die die zukünftige Versorgung mit Gas sicherstellen, falls Russland die Gaszufuhr drosselt oder ganz einstellt. Das Bundeswirtschaftsministerium unter der Leitung von Dr. Robert Habeck hat daher nun den Notfallplan aktiviert.
Was ist der Notfallplan?
Der Notfallplan enthält drei Eskalationsstufen: Die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Je nach Eskalationsstufe treten unterschiedliche Maßnahmen in Kraft, um die Gasversorgung zu gewährleisten.
Eskalationsstufe 1 – Die Frühwarnstufe
Die Frühwarnstufe tritt gemäß dem Notfallplan dann ein, wenn es eindeutige Hinweise darauf gibt, dass sich die Versorgungslage mit Gas durch ein anstehendes Ereignis verschlechtern kann. Das ist derzeit der Fall. Als Maßnahme wird nun ein Krisenstab im Bundeswirtschaftsministerium gegründet. Mitglieder des Krisenstabs sind Vertreter der Energieversorger und Behörden. In dieser ersten Eskalationsstufe erfolgt jedoch kein Eingriff in den Gasmarkt. Damit rechtzeitig reagiert werden kann, sind die Betreiber der Gasleitungen und die Energieversorger aufgefordert, der Bundesregierung über die Lage zu berichten und Entwicklungen abzuschätzen. Um in dieser Phase die Gasversorgung zu sichern, kann Gas aus den Gasspeichern entnommen werden.
Eskalationsstufe 2 – Die Alarmstufe
Gibt es aufgrund einer besonderen Situation einen hohen Bedarf an Gas oder tritt eine Störung in der Gasversorgung auf, wird die Alarmstufe ausgerufen. Zu diesem Zeitpunkt liegt zwar eine Beeinträchtigung in der Gaslieferung vor, jedoch kann diese noch bewältigt werden, ohne dass auf den Gasmarkt durch Maßnahmen eingegriffen werden muss.
Eskalationsstufe 3 – Die Notfallstufe
Die dritte Eskalationsstufe – die Notfallstufe – wird dann ausgerufen, wenn es zu einer erheblichen Verschlechterung in der Gasversorgung kommt. Dies kann durch eine extrem hohe Nachfrage nach Gas oder durch Störungen bei der Lieferung von Gas auftreten. Als Maßnahme werden die vorhandenen Gasvorkommen und –reserven zugeteilt. Die Verteilung von Gas übernimmt die Bundesnetzagentur in Abstimmung mit den Netzbetreibern. Ziel ist es, bestimmte Verbrauchsgruppen so lange wie möglich mit Gas zu beliefern. Zu dieser Gruppe gehören private Haushalte, Krankenhäuser sowie soziale Einrichtungen.
Fazit
Mit den Maßnahmen der einzelnen Eskalationsstufen aus dem Notfallplan Gas ist für die Bundesrepublik Deutschland die Gasversorgung gewährleistet. Die marktbasierenden Maßnahmen in den ersten beiden Eskalationsstufen stellen eine schnelle Umsetzung sicher, sodass der Staat nur im Notfall in der letzten Stufe eingreifen muss. Spannend wird die Beurteilung, wer in der dritten Eskalationsstufe zu den bevorzugten Verbrauchsgruppen gehört. Hier stellt sich insbesondere für die Industrieunternehmen die Frage, wie sicher für sie die Gasversorgung ist.