Cyberangriff in Liechtenstein: 31.000 Datensätze von geheimem Eigentümerregister kopiert

Vaduz – Der Cyberangriff in Liechtenstein traf in der Nacht zum 30. Juli 2026 ein staatliches Eigentümerregister. Unbekannte kopierten Daten zu rund 31.000 Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänderschaften. Das Register nennt die Menschen, die diese Konstruktionen tatsächlich kontrollieren. Deshalb können die erbeuteten Angaben für Betrugsversuche, Erpressung oder Identitätsmissbrauch interessant sein. Die Behörden nahmen das System vom Netz und setzten einen Krisenstab ein. Bankkonten, Transaktionen und Kundendaten der Banken waren nach bisherigen Erkenntnissen jedoch nicht betroffen.


Cyberangriff in Liechtenstein trifft vertrauliches Eigentümerregister

Das Amt für Justiz bemerkte am 30. Juli Unregelmäßigkeiten und schaltete das Amt für Informatik ein. Die IT-Fachleute sicherten daraufhin das System und stoppten den externen Zugriff. Die Regierung erfuhr jedoch erst am 31. Juli von einem möglicherweise erfolgreichen Angriff. Am 1. August bestätigten erste Untersuchungsergebnisse den umfangreichen Datenabfluss.

Der Cyberangriff in Liechtenstein legt sensible Eigentümerdaten offen und erhöht die Gefahr von Betrug und Identitätsmissbrauch
Der Cyberangriff in Liechtenstein legt sensible Eigentümerdaten offen und erhöht die Gefahr von Betrug und Identitätsmissbrauch
Bild: Shutterstock

Die Zahl von 31.000 bezeichnet Rechtsträger und nicht automatisch 31.000 einzelne Menschen. Wie viele natürliche Personen betroffen sind, teilte die Regierung zunächst nicht mit. Das Register enthält jedoch Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten und Wohnsitzländer der wirtschaftlich Berechtigten. Es verknüpft diese Angaben außerdem mit Firmen, Stiftungen oder Treuhandkonstruktionen.

Keine Bankdaten betroffen und Täter weiter unbekannt

Der Cyberangriff in Liechtenstein betrifft einen besonders vertraulichen Datenbestand. Das Verzeichnis soll Behörden zeigen, wer Unternehmen und Vermögenskonstruktionen tatsächlich kontrolliert. Liechtenstein führte es 2021 deshalb zur Umsetzung europäischer Vorgaben gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein. Externe Nutzer können derzeit nicht mehr auf das System zugreifen.

Hinweise auf veränderte oder gelöschte Daten lagen zunächst nicht vor. Außerdem kannte die Regierung weder die Täter noch deren Ziel. Regierungschefin Brigitte Haas erklärte, es gebe keine Lösegeldforderung und kein bekanntes Verkaufsangebot im Darknet. Dennoch müssen die Behörden betroffene Personen nach den Datenschutzregeln informieren.


Schweiz testet vergleichbares Transparenzregister

Der Fall reicht über Liechtenstein hinaus, denn auch die Schweiz baut ein vergleichbares Transparenzregister auf. Seit dem 16. Juni 2026 testet das Bundesamt für Justiz die Infrastruktur mit echten Unternehmensdaten. Das zugrunde liegende Gesetz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Das nicht öffentliche Register soll anschließend wirtschaftlich Berechtigte schweizerischer Unternehmen und bestimmter ausländischer Rechtseinheiten erfassen.

Der Cyberangriff in Liechtenstein belegt jedoch nicht, dass das Schweizer System bereits kompromittiert ist. Er zeigt vielmehr die möglichen Folgen eines Zugriffs auf zentral gebündelte Eigentümerdaten. Deshalb entscheidet nicht nur der gesetzliche Zweck über die Sicherheit eines solchen Registers. Ebenso wichtig sind technische Abschottung, Zugriffskontrollen und eine schnelle Erkennung ungewöhnlicher Datenabrufe.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Regierung des Fürstentums Liechtenstein (03.08.26)20 Minuten (03.08.26)Reuters (03.08.26)

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