Zahlreiche Firmen in der EU können mit Ausnahmen von einer CO2-Grenzabgabe auf Einfuhren wie Stahl und Zement rechnen. Vertreter des Europaparlaments und aus dem Rat der 27 EU-Staaten einigten sich am Mittwoch in Straßburg darauf, Importe von weniger als 50 Tonnen pro Jahr von den Einfuhrgebühren und damit einhergehenden Nachweispflichten auszunehmen. Von den Erleichterungen sollen vor allem Mittelständler profitieren.
Die EU führt ab dem kommenden Jahr eine CO2-Grenzabgabe ein, die mit dem europäischen CO2-Preis schrittweise steigen soll. Das gilt für Einfuhren, deren Produktion besonders viel Kohlendioxid verursacht: Eisen, Stahl und Aluminium sowie Zement, Düngemittel und Wasserstoff. Die Gebühr entspricht dabei dem Wert der CO2-Zertifikate, die ein Importeur bei einer Produktion in der EU hätte bezahlen müssen.
Den bisherigen Vorgaben zufolge wäre die Abgabe auf Einfuhren im Wert von mehr als 150 Euro pro Jahr fällig geworden. Die EU-Gesetzgeber einigten sich nun darauf, die Schwelle stattdessen künftig von der Einfuhrmenge abhängig zu machen. Sie soll bei 50 Tonnen pro Jahr pro Betrieb liegen.

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Damit entgehen nach Einschätzung der EU-Kommission rund 90 Prozent aller betroffenen Firmen den Gebühren und Meldepflichten. Trotzdem sollen weiter fast alle Kohlendioxid-Emissionen gedeckt bleiben, weil die meisten Einfuhren in großen Mengen importiert werden.
Die CO2-Grenzabgabe, genannt CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), soll verhindern, dass europäischen Unternehmen Wettbewerbsnachteile durch Klimaschutzvorgaben entstehen. In der EU müssen Firmen CO2-Zertifikate für die betroffenen Waren kaufen – ohne einen Ausgleichsmechanismus für Importe wäre die Produktion außerhalb der EU also günstiger, Unternehmen könnten ihren Standort verlagern.
Derzeit erhalten die europäischen Industrieunternehmen deshalb kostenlose CO2-Zertifikate, die einen großen Teil ihrer Emissionen abdecken. Diese kostenlosen Zertifikate sollen in den kommenden zehn Jahren auslaufen und das alte System durch die CO2-Grenzabgabe ersetzt werden.
Das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Länder müssen den am Mittwoch vereinbarten Änderungen noch formal zustimmen. In beiden Institutionen hatte sich bereits eine breite Mehrheit grundsätzlich für die Reform ausgesprochen.
AFP