Bundestag beschließt verpflichtenden Einbau intelligenter Stromzähler

Der Bundestag hat das Gesetz zur beschleunigten flächendeckenden Installation von intelligenten Stromzählern, auch bekannt als Smart Meter, genehmigt. Ziel ist es, die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben (FAZ: 20.04.23). Über die sogenannten SmartMeter können die Netzbetreiber den Strom rationieren, indem sie den Strombezug für große Verbraucher wie Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektroautos per Fernzugriff drosseln oder ganz abschalten.


Deutscher Bundestag beschließt verpflichtende Installation von Smart Metern bis 2030

Der Bundestag hat mit einem entsprechenden Gesetzentwurf am Donnerstag beschlossen, dass in deutschen Haushalten zukünftig intelligente Strommessgeräte installieren lassen müssen. Bis zum Jahr 2030 soll jeder Haushalt über einen Smart Meter verfügen. Diese vernetzten Messgeräte für Strom übertragen den Verbrauch automatisch an die Stromanbieter. Gemäß den Angaben der Regierung sollen diese Systeme helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen und das Stromnetz zu entlasten.

Deutscher Bundestag beschließt verpflichtende Installation von Smart Metern bis 2030. Bundesnetzagentur warnt vor Überlastungsproblemen
Deutscher Bundestag beschließt verpflichtende Installation von Smart Metern bis 2030. Bundesnetzagentur warnt vor Überlastungsproblemen
Bild: Pichiciago, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Grünen-Abgeordnete erfreut über Smart-Meter-Rollout

Die Grünen-Abgeordnete Dr. Ingrid Nestle zeigte sich erfreut: „Heute wird der Smart-Meter-Rollout gestartet“. SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten dem Gesetz zu, AfD und Linken lehnten den Entwurf ab. Der SPD-Politiker Robin Mesarosch betonte am Donnerstag, dass die Zahl der Elektroautos in Deutschland in Zukunft stark steigen werde. Wenn all diese Fahrzeuge gleichzeitig mit Strom betankt würden, würde dies „Milliarden Kilowattstunden“ erfordern. Ein intelligentes Stromnetz ermögliche es jedoch, die Nachfrage zu entzerren und die Batterien dann aufzuladen, wenn günstiger Strom im Netz verfügbar sei. Mesaroch betonte zudem: „Die Regierung entscheidet nicht, wer sein Auto aufladen darf.“

Er betonte, dass er verstehe, dass es Ängste gebe, dass das Auto nicht ausreichend geladen sei, wenn man es brauche. Allerdings werde dies nicht passieren. Als Begründung führte er an, dass ein Auto im Durchschnitt ohnehin nur etwa 70 Minuten pro Tag in Bewegung sei und fast 23 Stunden parken würde. Zudem könne man „ganz klar immer laden, wenn man es möchte“.


Bundesnetzagentur warnt vor Überlastungsproblemen

Es scheint unterschiedliche Ansichten über die Auswirkungen der Einführung von Smart Metern zu geben. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, warnte vor möglichen Überlastungsproblemen und lokalen Stromausfällen im Verteilnetz, wenn viele neue Wärmepumpen und Ladestationen gleichzeitig am Netz sind. Laut einem Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur sollen Verteilernetzbetreiber die Möglichkeit haben, steuernd einzugreifen, um den sicheren Netzbetrieb aufrechtzuerhalten. Dabei sollen den Versorgern zwar keine vollständige Abschaltung einzelner Verbrauchseinrichtungen möglich sein, jedoch eine temporäre Reduzierung des Strombezugs aus dem Netz. Die Pläne zur Stromrationierung sollen demnach ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten (Bundesnetzagentur: 24.11.22).

Experten warnen vor Netzüberlastungen bei Verwendung von Smart Metern

Der Experte Manuel Lösch erklärt in einem Faktencheck des öffentlich-rechtlichen Bayerischen Rundfunks, dass bei der Verwendung von Smart Metern möglicherweise Probleme auftreten können, wenn viele Haushalte zur gleichen Zeit ihre Elektrofahrzeuge laden. Als Beispiel nennt er die „Zahnarzt-Allee“, in der jeder Haushalt einen Tesla besitzt und abends um 18:00 Uhr nach Hause kommt, um sein Fahrzeug aufzuladen. In solchen Fällen muss der Netzbetreiber darauf achten, dass nicht alle gleichzeitig laden, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Henning Herbst vom Verbraucherzentrale Bundesverband bestätigt diese Ansicht und erklärt, dass bei gleichzeitigem Betrieb von Wallboxen und Wärmepumpen in vielen Haushalten zu bestimmten Zeitpunkten mit wenig verfügbarem Strom Netzüberlastungen drohen können.

In Fällen von Netzüberlastungen könnte der Netzbetreiber über die Smart Meter per Fernsteuerung die Leistung von Geräten vermindern, um Stromabschaltungen zu verhindern, da es kaum Alternativen gibt. Henning Herbst vom Verbraucherzentrale Bundesverband betont, dass gewisse Eingriffsrechte im absoluten Notfall notwendig sind, um das Energiesystem und die Stromverteilnetze betreiben zu können. Die Bundesregierung gab bekannt, dass aufwendige Funktionen wie Steuern und Schalten nach einer Warmlaufphase über Anwendungsupdates auf den Smart-Meter-Gateways in Zusammenarbeit mit den Backend-Systemen nach und nach freigeschaltet bzw. bereitgestellt werden sollen. Es gibt auch Änderungen in Bezug auf Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.


Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird zuständig für Digitalisierung in der Energiewende

Gemäß dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) offiziell zuständig für die „Digitalisierung im Bereich der Energiewende“. Vorher war das BSI dem Innenministerium unterstellt und damit der SPD. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte bisher „keine Steuerungsmöglichkeiten“, um ein einheitliches, effizientes und an der Energiewende ausgerichtetes Projektmanagement beim BSI sicherzustellen. Mit dem neuen Gesetz wird nun klargestellt, dass das BSI seinen gesetzlichen Auftrag nach dem Messstellenbetriebsgesetz künftig „im Auftrag“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wahrnimmt. Das bedeutet, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, unter der Leitung von Robert Habeck, dem BSI die inhaltliche, zeitliche und prozessuale Umsetzung vorgibt.

Zuletzt aktualisiert am September 25, 2024 um 11:30 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
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