Bundesnetzagentur blockiert vorzeitige Stilllegung von Kohlekraftwerken

Die Bundesnetzagentur hat überraschend die vorzeitige Stilllegung von Kohlekraftwerken abgelehnt, was die Kohleausstiegspläne der Ampelkoalition beeinträchtigen könnte. Die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP hatten geplant, den Kohleausstieg bis 2030 vorzuziehen. Allerdings hat die Bundesnetzagentur mehreren Kraftwerksbetreibern untersagt, Kohleblöcke vor dem 31. März 2031 stillzulegen (welt: 22.12.23).


Überraschende Wendung: Bundesnetzagentur blockiert Stilllegung von Kohlekraftwerken

Überraschende Wendung: Bundesnetzagentur blockiert Stilllegung von Kohlekraftwerken. Versorgungssicherheit in Gefahr
Überraschende Wendung: Bundesnetzagentur blockiert Stilllegung von Kohlekraftwerken. Versorgungssicherheit in Gefahr
Bild: Rolf Kickuth, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Die Entscheidung wurde von der Behörde getroffen, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) untersteht. Die Begründung lautet, dass die Kraftwerke auch nach 2030 noch als „systemrelevant“ angesehen werden und daher in Betrieb bleiben müssen, um die Netzstabilität sicherzustellen. Diese Anlagen würden nur selten genutzt und hätten daher keinen nennenswerten Einfluss auf die CO₂-Bilanz.

Die Kohlekraftwerke sollen lediglich als Reserven dienen, die auf Abruf bereitstehen, und es ist geplant, dass nach 2030 keine Kohlekraftwerke mehr am Markt aktiv sind. Ob dies als Scheitern des vorzeitigen Kohleausstiegs angesehen wird, hängt von der Perspektive ab. Für Befürworter der Energiewende ist dies akzeptabel, da die Kraftwerke nur in begrenztem Umfang genutzt werden.

Jedoch könnten Skeptiker dies als schrittweisen Rückzug von den ehrgeizigen Zielen eines gleichzeitigen Ausstiegs aus Atom- und Kohlekraftwerken interpretieren. Die Überschreitung des Zieljahres 2030 für den vollständigen Kohleausstieg könnte die Kritik an der Politik der Bundesregierung verstärken.


Systemstabilität in Gefahr – Langfristige Betriebsgenehmigung für Reservekraftwerke nötig

Ein Übertragungsnetzbetreiber in Baden-Württemberg betonte die Notwendigkeit einer langfristigen Betriebsgenehmigung für Reservekraftwerke, um die Systemstabilität sicherzustellen. Dies sei erforderlich, um die Energieversorgung in den kommenden Jahren zu gewährleisten.

Die Betonung des Wortes „zunächst“ könnte darauf hindeuten, dass Kohlekraftwerke möglicherweise noch länger in Betrieb bleiben müssen, was zusätzlichen Aufwand für die Betreiber bedeuten würde.

Bundesnetzagentur blockiert Habecks Gaskraftwerkspläne

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur stellt auch eine Art Misstrauensvotum gegen die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geplante „Kraftwerksstrategie“ dar. Habecks Ziel war es, bis 2030 den Bau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken zu fördern, um den Wegfall von Kohle- und Atomkraftwerken auszugleichen und die Schwankungen in der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien auszugleichen.

Es bleibt jedoch unklar, wie diese Strategie umgesetzt werden soll, und aufgrund der aktuellen Haushaltskrise könnten sich Verzögerungen ergeben. Die Unsicherheit darüber, ob die Reservekraftwerke rechtzeitig fertiggestellt werden können, um den Kohleausstieg bis 2030 zu ermöglichen, nimmt zu.

Die Bundesnetzagentur geht offenbar davon aus, dass bis 2030 nicht ausreichend Gaskraftwerke zur Verfügung stehen werden und einige Kohlekraftwerke als Reserven dienen müssen.

Das Verbot der Stilllegung bis 2031 betrifft insgesamt 26 Kraftwerksblöcke und wurde erstmals aufgrund der Schwierigkeiten der Kraftwerksbetreiber mit der Personalplanung und der Weiterentwicklung der Standorte beschlossen.

Dies könnte die Pläne der betroffenen Unternehmen zur Reduzierung der Kohleverstromung und zur Erreichung ihrer Klimaziele behindern.

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