Brandenburg stellt stillgelegte Windräder unter Denkmalschutz – Betreiber spart Rückbaukosten

In einem beispiellosen Schritt wurden zwei stillgelegte Windkraftanlagen in Schünow, Brandenburg, unter Denkmalschutz gestellt. Diese Anlagen, die seit Jahren aufgrund defekter Generatoren und fehlender Ersatzteile stillstehen, verkörpern den frühen Beginn des Windkraftausbaus in den 1990er Jahren. Christian Busse, Windkraft-Berater, initiierte den Antrag auf Denkmalschutz, um sie vor dem Abriss zu bewahren. Die Entscheidung des Denkmalamts, diese Anlagen zu schützen, stützt sich auf ihre historische Signifikanz für die Entwicklung der Windenergie in der Region (bild: 05.05.24).


Denkmalschutz als Spartrick? Wie Windpark-Erbin Abrisskosten clever umgeht

Obwohl der Denkmalschutz an sich eine Maßnahme zur Bewahrung kulturellen Erbes darstellt, erheben sich kritische Stimmen gegen die möglichen finanziellen Beweggründe hinter solchen Anträgen. Jeannine Weinrich, die Erbin des Windparks, erspart sich durch den Denkmalschutz erhebliche Abrisskosten.

Brandenburg hat defekte Windkraftanlagen unter Denkmalschutz gestellt. Betreiber erspart sich dadurch hohe Rückbaukosten
Brandenburg hat als erstes Bundeslant alte defekte Windkraftanlagen unter Denkmalschutz gestellt. Können Betreiber bald den Denkmalschutz als Mittel nutzen, um sich finanzielle Lasten vom Leib zu halten
Bild: KI-generiert

Diese können je nach Größe und Standort der Anlagen in die Zehntausende gehen. Christina Onnen vom Landesdenkmalamt betont, dass der Grund für den Schutzantrag, hier die Kostenersparnis, für die Beurteilung irrelevant sei. Diese Politik könnte jedoch dazu führen, dass mehr Betreiber den Denkmalschutz als Mittel nutzen, um sich finanzielle Lasten vom Leib zu halten.

Bedenken und zukünftige Implikationen

Die Sorge, dass dieser Präzedenzfall eine Flut ähnlicher Anträge nach sich ziehen könnte, ist nicht unbegründet. Peter Vida, der Chef der Freien Wähler in Brandenburg, äußert Bedenken. Er warnt davor, dass defekte Windräder als „Denkmäler“ bestehen bleiben könnten. Diese könnten die Landschaft erheblich verschandeln. Thomas Drachenberg stellt dazu einen Vergleich an. Er fragt: „Reichen zwei Schlösser, oder sollen wir alle 150 Schlösser unter Denkmalschutz stellen?“ Dieser Vergleich beleuchtet die Notwendigkeit einer ausgewogenen Denkmalpolitik. Eine Politik, die sowohl kulturelle als auch ästhetische Werte einbezieht, ist essentiell.


Dieses Beispiel aus Brandenburg könnte ein Weckruf sein, die Kriterien und Motivationen für den Denkmalschutz in Deutschland neu zu bewerten, insbesondere wenn es um technische Anlagen geht. Die kritische Frage bleibt, ob der Denkmalschutz missbraucht wird, um ökonomische Vorteile zu erzielen, statt das kulturelle Erbe zu wahren.

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