Wirtschaftsminister Robert Habeck plant ein Verbot von Gas- und Ölheizungen zugunsten klimafreundlicher Heizungsanlagen. Verstöße gegen diese neuen Vorschriften könnte zu empfindlichen Geldbußen führen. Wer sich nicht an die Austauschpflicht hält, soll eine Strafe von bis zu 50.000 Euro bezahlen (Bild: 04.03.23).
Deutschland verbietet Gas- und Ölheizungen ab 2024 – Hohe Strafe droht
Die Pläne, Gas- und Ölheizungen ab dem Jahr 2024 zu verbieten, haben viele Deutsche überrascht. Falls im kommenden Jahr eine Heizung ersetzt werden muss – sei es aufgrund eines Defekts der alten Gas- oder Ölheizung oder aufgrund eines Neubaus – muss eine klimafreundliche Alternative installiert werden. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen, Brennstoffzellen oder Pelletheizungen.
Um den Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen sicherzustellen und Tricksereien zu vermeiden, sollen Schornsteinfeger verpflichtet werden, Komplettausfälle von Heizungsanlagen zu melden. Sollte jemand versuchen, sich vor dem Einbau einer klimafreundlichen Alternative zu drücken und erwischt werden, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden. Diese Maßnahmen sollen als Abschreckung dienen und sicherstellen, dass defekte Anlagen tatsächlich gegen klimafreundlichere Optionen ausgetauscht werden.
Neue Heizungsregelungen: Verwarnungen statt direkte Strafen, Förderprogramme und Ausnahmen für alte Heizungen
Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Behörden in den Bundesländern dürfen bei Verstößen gegen die neuen Heizungsregelungen zunächst nur Verwarnungen ausgesprochen werden. Um niemanden vor plötzliche finanzielle Herausforderungen zu stellen, sind Förderprogramme und Übergangsfristen vorgesehen. Der Einbau einer Wärmepumpe kann schließlich bis zu 40.000 Euro kosten, daher soll eine angemessene Unterstützung bereitgestellt werden (Giga: 06.03.23).
Es gibt eine wichtige Ausnahmeregelung für alte Gas- und Ölheizungen, die frühere Annahmen widerspricht. Falls eine Heizung nach dem Jahr 2024 ausfällt, muss sie nicht sofort ersetzt werden, sondern kann repariert werden. Allerdings bleibt es dabei, dass Gas- und Ölheizungen nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen, was bereits seit 2020 in Kraft ist. Vielen Betreiber haben nicht die erforderlichen Rücklagen zum Umbau ihrer alten Heizungen, eine zusätzliche Geldstrafe verschärft deren Situation zusätzlich. Es bleibt abzuwarten, ob das Verbot von Gas- und Ölheizungen wie geplant umgesetzt wird.