Biomasse – Regierung plant Ausschluss von Biogas und Holz als erneuerbare Energie

Die geplante Streichung der Biomasse aus dem Katalog der erneuerbaren Energie entfacht heftige Kritik. Besonders Biogas- und Holzheizkraftwerke geraten dadurch massiv unter Druck, da sie nach Inkrafttreten der neuen Regeln nicht mehr als umweltfreundliche Alternative gelten könnten (agrarheute: 08.09.25).


Kritik an der Neuregelung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Branchenvertreter warnen, dass der Ausschluss von Biomasse die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu Wind- und Solarkraft schwächt. Im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) herrscht Alarmstimmung. Leiterin Sandra Rostek betonte: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum nun auch die Bundesregierung dem Vorschlag aus dem Finanzministerium folgt und – entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts streichen will.“

Regierung streicht Biomasse als erneuerbare Energie aus Energie- und Stromsteuergesetz. Biogas- und Holzheizkraftwerke drohen Nachteile
Regierung streicht Biomasse als erneuerbare Energie aus Energie- und Stromsteuergesetz. Biogas- und Holzheizkraftwerke drohen Nachteile

Damit droht Biogas-Anlagen und Holzheizkraftwerke die Gleichstellung mit fossilen Kraftwerken. Fachleute bewerten diesen Schritt als „irrsinnig“ und sehen darin einen klaren Rückschritt für die Energiewende.

Neue Regeln im Stromsteuergesetz

Im Referentenentwurf zum Stromsteuergesetz finden sich enge Kriterien für erneuerbare Energie. Künftig sollen nur Strom aus Windkraft, Wasserkraft, Erdwärme und Solarenergie berücksichtigt werden. Große Wasserkraftwerke mit mehr als zehn Megawatt fallen ebenfalls aus der Definition heraus. Biomasse, Biogas und Holzheizkraftwerke fehlen vollständig in diesem Katalog.

Das Finanzministerium hat angekündigt, die finale Fassung bald zu veröffentlichen. Die Branche rechnet jedoch nicht mehr mit grundlegenden Änderungen an den problematischen Passagen.

Bürokratieabbau als Begründung

Offiziell rechtfertigt das Ministerium den Ausschluss der Biomasse mit Bürokratieabbau. Demnach soll für Biogas und Holzheizkraftwerke keine zusätzliche Nachhaltigkeitszertifizierung nötig sein. Doch dieser Hinweis wirkt vorgeschoben. Schließlich benötigen die Betreiber bereits für die EEG-Vergütung eine entsprechende Zertifizierung.

Das HBB kritisiert daher, dass kein echter Vorteil für die Unternehmen entsteht. Vielmehr verschlechtert die Neuregelung die Position der Biomasse im Wettbewerb mit anderen Formen erneuerbarer Energie.


Vorschläge für Alternativen

In einem Positionspapier fordert das HBB weitere Anpassungen. Dazu zählt unter anderem die Steuerbefreiung nachhaltiger Biokraftstoffe im Schwerlastverkehr sowie in der Land- und Forstwirtschaft. Diese Maßnahme könnte Biogas und Holzheizkraftwerke entlasten und gleichzeitig Emissionen senken.

Die Verbände betonen, dass die Biomasse unverzichtbar für die Energiewende bleibt. Ohne ihren Beitrag verlieren ländliche Regionen einen zentralen Pfeiler der Strom- und Wärmeversorgung. Ein Ausschluss aus der Definition der erneuerbaren Energie im Stromsteuergesetz schwächt nicht nur die Branche, sondern auch die Versorgungssicherheit.

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