Bei einem mehrtägigen Blackout würde es, laut Angabe der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, zu einer temporären Entlassung einiger Häftlinge in den Berliner Justizvollzugsanstalten (JVA) kommen. Eine entsprechende Anfrage hatte der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar an die Senatsverwaltung gestellt. Die Senatsverwaltung verwies dabei auf bereits ausgearbeitete bestehende und aktualisierte Notfallpläne für den Fall eines Blackouts im Gefängnis (Morgenpost: 27.10.22).
Notstromversorgung der Gefängnisse reicht je nach Einrichtung zwischen 21 und 100 Stunden
In Berlin würden bei einem Stromausfall grundsätzlich alle JVAs mit Notstromaggregaten versorgt. Die Notstromaggregate könnte in den verschiedenen Einrichtungen demnach die Stromversorgung zwischen 21 und 100 Stunden aufrechterhalten. Sobald der Kraftstoff für die Notstromaggregate aufgebraucht ist, greifen Maßnahmen, die auch die temporäre Freilassung Inhaftierter vorsehen.
In der schriftlichen Antwort des zuständigen Justiz-Staatssekretärs Ibrahim Kanalan heißt es: „Bei einem längerfristigen und flächendeckenden Stromausfall stehen die sehr unterschiedlichen JVAs vor erheblichen Herausforderungen. Abhängig von der Dauer dieses Szenarios werden gestaffelte Maßnahmen erforderlich sein“. Zu diesen Maßnahmen gehört dann auch die Gewährung von Langzeitausgängen bei Lockerungseignung, Strafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation gemäß § 455a der Strafprozessordnung und die Zusammenlegung von Unterbringungsbereichen.
Freigang oder Entlassung bei Blackout
Bei einem mehrtägigen Blackout würden dann die Inhaftierten, die bereits mindestens sechs Monate im Gefängnis sind, sich aber für Lockerungen bewährt haben, einen längeren Freigang bekommen. Die Haftanstalten könnten auch eine Unterbrechung der Haft anordnen und den Haftantritt neuer Gefangenen verschieben. Personen, die nur aufgrund einer Geldstrafe einsitzen, könnten bei einem Blackout sofort entlassen werden.
„Dass nach spätestens vier Tagen Blackout in großem Maße Gefangene auf freien Fuß gesetzt werden müssten, ist selbst für Berliner Verhältnisse irre“, sagte Vallendar der Berliner Morgenpost. „Der Paragraf 455a darf unter keinen Umständen zur Anwendung kommen.“
Paragraf 455a ermöglicht es den Haftanstalten, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe aufschieben oder ohne Einwilligung des Gefangenen zu unterbrechen, soweit dies der öffentlichen Sicherheit nicht entgegensteht.
Berliner Senat hält längeren Stromausfall für äußerst unwahrscheinlich
Die Notstromversorgungen in den Justizvollzugsanstalten Plötzensee, Tegel und Moabit könnten aktuell die Stromversorgung 100 Stunden aufrechterhalten. In der Vollzugsanstalt Heidering reichen die Kraftstoffreserven für 40 Stunden und in den JVA für Frauen in Lichtenberg und Pankow jeweils etwa 50 und 21 Stunden. Die AfD fordert, die Kraftstoffreserven in allen Anstalten auf eine Woche aufzustocken. Der Berliner Senat weist diese Forderung zurück, da nach dessen Einschätzung ein mehrtägiger Stromausfall äußerst unwahrscheinlich sei.
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