Autofahren fast verboten: Berlin soll mit nur 12 erlaubten Fahrten pro Jahr autofrei werden

Das Berliner Verfassungsgericht hat das Volksbegehren „Berlin autofrei“ für rechtlich zulässig erklärt. Das Ziel der Initiative: Ein autofrei gestalteter Innenstadtbereich, in dem pro Jahr nur noch zwölf private Autofahrten pro Person erlaubt sein sollen. Damit erhält ein radikaler Vorschlag zur Umgestaltung des Berliner Verkehrs endlich juristischen Rückenwind. Der Entscheid bezieht sich auf den Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings und soll nach einer Übergangsfrist greifen (berlin: 25.06.25).


Gericht bestätigt autofrei-Ziel als zulässiges Gemeinwohlinteresse

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Entwurf nicht gegen Grundrechte verstößt. Laut offizieller Mitteilung besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf individuellen Straßengebrauch. Die Berliner Senatsverwaltung hatte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, die jedoch nicht durchdrangen. Die Initiative darf daher mit der zweiten Stufe der Unterschriftensammlung fortfahren. Das Gericht betonte, dass der Schutz von Gesundheit und Klima legitime gesetzgeberische Ziele darstelle.

Berlin könnte autofrei werden: Das Verfassungsgericht erlaubt das Volksbegehren – zwölf private Autofahrten pro Jahr und Person
Berlin könnte autofrei werden: Das Verfassungsgericht erlaubt das Volksbegehren – zwölf private Autofahrten pro Jahr und Person

Die Auswirkungen auf Unternehmen und Privatpersonen könnten zwar erheblich sein, gelten jedoch als verhältnismäßig. Öffentliche Sicherheit und Umweltschutz rechtfertigen laut Gericht auch weitreichende Eingriffe in bestehende Mobilitätsgewohnheiten. Der Vorschlag enthält keine technischen Verbote, sondern regelt die Anzahl der privaten Autofahrten.

Initiative feiert Etappensieg für autofrei-Vision

Die Gruppe zeigte sich begeistert: „Wir haben gewonnen, und zwar auf ganzer Linie: Die Zukunft Berlins gehört der Sicherheit, dem Klimaschutz und der Gesundheit aller Berlinerinnen und Berliner — und nicht dem hemmungslosen Autoverkehr.“ Noch am Abend fand eine öffentliche Feier statt. Für den nächsten Schritt benötigt die Initiative 170.000 Unterschriften innerhalb von vier Monaten. Bei Erfolg folgt ein verbindlicher Volksentscheid.

Ziel bleibt ein autofrei organisiertes Zentrum mit digital verwalteten Ausnahmeregeln. Lieferverkehr soll online Genehmigungen beantragen können. Umzüge und Urlaubsreisen zählen ebenfalls als private Fahrten. Für Polizei, Rettungsdienste und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gelten gesonderte Ausnahmen.


Skepsis gegenüber Elektroautos bleibt bestehen

Der Initiative geht es nicht um technische Alternativen. „Einfach nur die Verbrenner durch Elektroautos zu ersetzen, löst keines der Probleme, auf die unser Volksentscheid abzielt.“ Weniger Fahrzeuge insgesamt, nicht nur andere Antriebe, stehen im Fokus. Sollte das Volksbegehren auch die nächste Hürde nehmen, müsste Berlin das bisherige Mobilitätskonzept im innerstädtischen Bereich komplett neu denken.

Das Berliner Verfassungsgericht hat das Volksbegehren „Berlin autofrei“ für rechtlich zulässig erklärt. Das Ziel der Initiative: Ein autofrei gestalteter Innenstadtbereich, in dem pro Jahr nur noch zwölf private Autofahrten pro Person erlaubt sein sollen. Damit erhält ein radikaler Vorschlag zur Umgestaltung des Berliner Verkehrs endlich juristischen Rückenwind. Der Entscheid bezieht sich auf den Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings und soll nach einer Übergangsfrist greifen.

Gericht bestätigt autofrei-Ziel als zulässiges Gemeinwohlinteresse

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Entwurf nicht gegen Grundrechte verstößt. Laut offizieller Mitteilung besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf individuellen Straßengebrauch. Die Berliner Senatsverwaltung hatte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, die jedoch nicht durchdrangen. Die Initiative darf daher mit der zweiten Stufe der Unterschriftensammlung fortfahren. Das Gericht betonte, dass der Schutz von Gesundheit und Klima legitime gesetzgeberische Ziele darstelle.

Die Auswirkungen auf Unternehmen und Privatpersonen könnten zwar erheblich sein, gelten jedoch als verhältnismäßig. Öffentliche Sicherheit und Umweltschutz rechtfertigen laut Gericht auch weitreichende Eingriffe in bestehende Mobilitätsgewohnheiten. Der Vorschlag enthält keine technischen Verbote, sondern regelt die Anzahl der privaten Autofahrten.

Initiative feiert Etappensieg für autofrei-Vision

Die Gruppe zeigte sich begeistert: „Wir haben gewonnen, und zwar auf ganzer Linie: Die Zukunft Berlins gehört der Sicherheit, dem Klimaschutz und der Gesundheit aller Berlinerinnen und Berliner — und nicht dem hemmungslosen Autoverkehr.“ Noch am Abend fand eine öffentliche Feier statt. Für den nächsten Schritt benötigt die Initiative 170.000 Unterschriften innerhalb von vier Monaten. Bei Erfolg folgt ein verbindlicher Volksentscheid.

Ziel bleibt ein autofrei organisiertes Zentrum mit digital verwalteten Ausnahmeregeln. Lieferverkehr soll online Genehmigungen beantragen können. Umzüge und Urlaubsreisen zählen ebenfalls als private Fahrten. Für Polizei, Rettungsdienste und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gelten gesonderte Ausnahmen.

Skepsis gegenüber Elektroautos bleibt bestehen

Der Initiative geht es nicht um technische Alternativen. „Einfach nur die Verbrenner durch Elektroautos zu ersetzen, löst keines der Probleme, auf die unser Volksentscheid abzielt.“ Weniger Fahrzeuge insgesamt, nicht nur andere Antriebe, stehen im Fokus. Sollte das Volksbegehren auch die nächste Hürde nehmen, müsste Berlin das bisherige Mobilitätskonzept im innerstädtischen Bereich komplett neu denken.

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