12-Uhr-Regel an Tankstellen: Fast 240.000 Verstöße bleiben weitgehend ungeahndet

Berlin – Fast vier Monate nach dem Start der 12-Uhr-Regel zeigt sich ein bundesweiter Vollzugsstau. Allein im April registrierten die Behörden 237.950 Preissprünge außerhalb des erlaubten Zeitpunkts. Das Gesetz gilt seit dem 1. April 2026 und reagierte auf stark gestiegene Kraftstoffpreise infolge der Kämpfe im Nahen Osten. Doch fast alle Bundesländer verfolgen die gemeldeten Verstöße bislang nur schleppend. Nur Niedersachsen verhängte rund 1.900 Verwarngelder für Vorgänge an etwa 250 Tankstellen. Autofahrer erleben zugleich Rekordunterschiede zwischen den höchsten und niedrigsten Preisen eines Tages.


Verstöße gegen 12-Uhr-Regel treffen auf ungeklärte Zuständigkeiten

Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz erlaubt Tankstellen nur eine tägliche Preiserhöhung um genau 12 Uhr. Preissenkungen bleiben jedoch jederzeit möglich. Bei schuldhaften Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Die Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt zeichnet Abweichungen automatisiert auf und leitet die Daten an die Länder weiter.

Fast 240.000 Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel bleiben fast überall ohne Folgen. Nur Niedersachsen ahndet bisher tausende Fälle
Fast 240.000 Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel bleiben fast überall ohne Folgen. Nur Niedersachsen ahndet bisher tausende Fälle
Bild: Shutterstock

Niedersachsen verlangte für die April-Fälle zunächst 55 Euro pro Verwarnung. Eine einzelne Tankstelle fiel dabei 28-mal auf. Für Abweichungen im Mai kündigte das Land reguläre und bei Wiederholungen höhere Bußgelder an. Allerdings beschäftigt die aufwendige Auswertung dort bereits mehr als sieben Mitarbeiter.

Zehntausende Fälle warten auf eine Prüfung

In anderen Ländern beginnt die Arbeit teilweise erst. Rheinland-Pfalz bereitete die Zuständigkeit im Juli noch vor, während Bayern keine belastbaren Daten für Sanktionen sah. Baden-Württemberg benannte zwar 147 Behörden, musste die Datensätze jedoch zunächst aufbereiten. Bremen hatte bis dahin keine Fälle erhalten. Sachsen meldete außerdem rund 5.000 Abweichungen, deren Verteilung an die Vollzugsstellen noch lief.

Besonders deutlich zeigt sich das Problem in Sachsen-Anhalt. Dort registrierten die Behörden rund 10.000 Auffälligkeiten. Allein im April betrafen sie 151 der rund 450 Tankstellen im Land. Dennoch stand Mitte Juli noch nicht fest, welches Amt die Verfahren übernehmen soll. Nicht jede Meldung belegt allerdings einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen die 12-Uhr-Regel.


Preissprünge erreichen neue Rekordwerte

Das Bundeskartellamt sieht bei vielen Auffälligkeiten mögliche technische Ursachen. Im zweiten Quartal lagen 87,5 Prozent der abweichenden Erhöhungen zwischen 11.50 und 12.10 Uhr. Nur 3,5 Prozent entfielen auf Zeiten vor 11 Uhr oder nach 13 Uhr. Trotzdem müssen die Landesbehörden klären, welche Fälle tatsächlich ein Bußgeld rechtfertigen. Zugleich sank die Zahl der täglichen Preisänderungen auf knapp acht, nachdem einzelne Stationen zuvor bis zu 50 Änderungen meldeten.

Für Autofahrer brachte die Reform jedoch extreme Preissprünge zur Mittagszeit. Um 12 Uhr steigen die Preise bundesweit im Durchschnitt um rund 7,3 Prozent. Der ADAC ermittelte im Mai eine Tagesspanne von 14,6 Cent bei Super E10 und 18,4 Cent bei Diesel. Eine 50-Liter-Füllung kostete zum teuersten Zeitpunkt deshalb bis zu 9,20 Euro mehr. Außerdem berechneten ZEW und DICE nach Einführung der 12-Uhr-Regel rund sechs Cent höhere Margen je Liter Benzin. Die Regel macht Preisbewegungen damit berechenbarer, senkt aber weder zuverlässig das Preisniveau noch garantiert sie einen flächendeckenden Vollzug.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Bild (22.07.26)t-online (22.07.26)Presseportal (18.07.26)Bundeskartellamt (10.07.26)

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