Recht auf Reparatur und weniger Geld für Solarstrom: Das ändert sich im August

Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Rechte bei kaputten Smartphones oder Waschmaschinen. Privathaushalte bekommen für Strom aus neuen PV-Anlagen weniger Geld. Außerdem müssen Unternehmen mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Inhalte kennzeichnen. Der August hält einige Änderungen bereit:

Recht auf Reparatur

Bislang hatten Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Nun müssen Hersteller bei vielen Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken auch nach Ablauf der Frist umsonst oder zu einem angemessenen Preis Reparaturen vornehmen. Wer ein fehlerhaftes Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lässt, für den verlängert sich diese Frist zudem um zwölf Monate auf dann drei Jahre – dies gilt für Kaufverträge, die ab Ende Juli geschlossen werden.


Recht auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Für Kinder der Klassenstufen der Klassenstufen eins bis vier wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt, mit dem Familien Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen in einem Hort oder einem schulischen Ganztagsangebot beanspruchen können. Ab dem 1. August tritt der Rechtsanspruch zunächst für Erstklässler in Kraft, danach wird er schrittweise ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll das Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter gelten.

Ab August gelten wichtige Neuerungen: Verbraucher erhalten ein Recht auf Reparatur, Solarförderung und Heizungszuschüsse sinken, KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden und der Ganztagsanspruch für Grundschüler startet.
Ab August gelten wichtige Neuerungen: Verbraucher erhalten ein Recht auf Reparatur, Solarförderung und Heizungszuschüsse sinken, KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden und der Ganztagsanspruch für Grundschüler startet.
Bild: Shutterstock

Weniger Geld für Solarstrom

Zum 1. August sinkt die staatlich festgelegte Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen von Privathaushalten erneut. Regulär wird der Satz alle sechs Monate um ein Prozent abgesenkt. Derzeit liegt er bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen zwischen zehn und 40 Kilowatt Leistung. Ab August sind es dann noch rund 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Anlage betreiben, ändert sich dadurch nichts. Die Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.

Kennzeichnung von KI-Inhalten

Ab dem 2. August müssen Unternehmen bestimmte Inhalte wie Videos, Bilder oder Texte kennzeichnen, wenn sie diese mit Künstlicher Intelligenz erstellt haben. Die KI-Verordnung der EU sieht vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen können sollen, ob sie es mit KI zu tun haben – etwa beim Gespräch mit einem Chatbot im Kundensupport. Laut Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland drohen Unternehmen andernfalls Strafen „von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes“.


Weniger Unterstützung bei Heizungstausch

Wer seine alte Heizung etwa gegen eine Wärmepumpe austauscht, bekommt nun oftmals weniger Förderung. Schon seit dem 21. Juli gelten neue Bedingungen, welche die Bundesregierung Anfang Juli mit kurzer Frist beschlossen hatte. Unter anderem der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer in Höhe von bislang 20 Prozent sinkt nun auf 16 Prozent. Auch ist die Höhe der förderfähigen Kosten ist nun niedriger als zuvor.

Verfasser: AFP – oer/pe
Verwendete Quellen: AFP Presseportal

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