Gericht zieht klare Grenze: Rückgabe von E-Auto bei zu wenig Reichweite möglich

In Wuppertal hat das Landgericht über die Rückgabe eines Elektroautos entschieden, dessen Reichweite deutlich unter der beworbenen WLTP-Angabe lag. Der Käufer hatte den Wagen für 39.000 Euro erworben und sich dabei auf eine angegebene WLTP-Reichweite von 332 bis 341 Kilometern verlassen. Ein Sachverständiger ermittelte jedoch nur 282 Kilometer nach WLTP-Verfahren, deshalb sah das Gericht einen erheblichen Mangel. Der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen und 33.749,95 Euro plus Zinsen und Anwaltskosten zahlen. Der Käufer muss allerdings auch eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer hinnehmen.


Wann die Rückgabe eines E-Autos möglich wird

Das Urteil betrifft keine gewöhnliche Enttäuschung über Reichweite im Alltag. Entscheidend war vielmehr der Vergleich unter standardisierten Prüfbedingungen. Der Sachverständige nutzte das WLTP-Verfahren, denn nur so ließ sich die Herstellerangabe belastbar kontrollieren.

Zu geringe WLTP-Reichweite kann Käuferrechte auslösen: Urteil zeigt, wann Rückgabe und Erstattung möglich werden
Zu geringe WLTP-Reichweite kann Käuferrechte auslösen: Urteil zeigt, wann Rückgabe und Erstattung möglich werden
Bild: Shutterstock

Die Abweichung lag bei rund 18 Prozent. Damit überschritt sie die Grenze, die Gerichte bei Verbrennern für erheblichen Mehrverbrauch heranziehen. Das Landgericht übertrug diese Logik auf Elektroautos, weil Reichweite ein zentrales Kaufargument bleibt.

Batteriealterung war stärker als erwartet

Der Händler verwies auf normale Alterung der Traktionsbatterie. Das überzeugte das Gericht jedoch nicht. Nach Einschätzung des Sachverständigen passte der gemessene Verlust nicht zum Alter und zur Nutzung des Fahrzeugs.

Das Gericht hielt bei diesem Fahr- und Ladeprofil etwa 2,5 Prozent Kapazitätsverlust pro Jahr für nachvollziehbar. Nach drei Jahren ergäbe das rund 7,5 Prozent. Tatsächlich lag die Abweichung aber bei etwa 18 Prozent, weshalb die Batterie nicht mehr als gewöhnlich gealtert galt.


Was Käufer vor einer Rückgabe dokumentieren sollten

Eine Rückgabe gelingt deshalb nicht allein mit Fotos der Reichweitenanzeige. Käufer müssen zunächst den Händler informieren und eine Nachbesserung verlangen. Außerdem sollten sie Kaufvertrag, Prospektangaben, Werkstattberichte, Ladeprotokolle und Fahrdaten sichern.

Eine Rückgabe kommt vor allem dann in Betracht, wenn ein Gutachten die starke Abweichung bestätigt. Kälte, Tempo, Heizung und Klimaanlage senken die Reichweite zwar im Alltag. Unter vergleichbaren Prüfbedingungen darf ein E-Auto zentrale Herstellerangaben jedoch nicht massiv verfehlen.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Focus (23.06.26)KFZ-Betrieb (22.0626)Handelsblatt (18.06.26)Landgericht Wuppertal (18.12.25)

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