Ein Kommentar unseres Autors Klaus Bastian:
Seit 26 Jahren fördert Deutschland die Solarenergie mit staatlich abgesicherten Einnahmen. Betreiber erhalten für ihren eingespeisten Strom eine garantierte Einspeisevergütung, die teilweise deutlich über dem tatsächlichen Börsenpreis liegt. Die Differenz finanziert inzwischen der Bundeshaushalt und damit der Steuerzahler. Für 2027 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit 17,52 Milliarden Euro EEG-Finanzierungsbedarf. Allein 9,6 Milliarden Euro entfallen voraussichtlich auf Photovoltaik. Dennoch warnt die Solarbranche vor Zehntausenden Jobverlusten, weil die Bundesregierung die dauerhafte Förderung neuer kleiner Anlagen ab 2027 abschaffen will. Gleichzeitig häufen sich Insolvenzen. Nach mehr als einem Vierteljahrhundert staatlicher Unterstützung zeigt sich damit die wirtschaftliche Abhängigkeit großer Teile des bisherigen Fördersystems.

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Einspeisevergütung garantiert Einnahmen – unabhängig vom tatsächlichen Marktpreis
Das Grundproblem liegt in der Konstruktion der Förderung. Zahlreiche Anlagenbetreiber erhalten gesetzlich zugesicherte Vergütungen über einen Zeitraum von rund 20 Jahren. Sinkt der Strompreis an der Börse, bleiben die Ansprüche aus diesen Förderzusagen jedoch bestehen. Der Staat muss deshalb die Differenz finanzieren. Besonders problematisch wird das bei hoher Solarstromproduktion, wenn die Börsenpreise wegen des großen Angebots stark fallen.
An sonnigen Tagen sinkt der Marktpreis teilweise auf null oder sogar darunter. Dennoch bestehen für viele ältere Anlagen weiterhin gesetzliche Zahlungsansprüche. Die konkreten Zahlungen hängen vom jeweiligen Fördermodell und von den Regeln bei negativen Preisen ab. Das grundlegende wirtschaftliche Problem bleibt jedoch bestehen. Während Marktpreise Angebot und Nachfrage widerspiegeln, sichern staatliche Förderzusagen bestimmte Einnahmen ab. Der Betreiber ist damit gegen einen wesentlichen Teil des Preisrisikos geschützt, während die Allgemeinheit die Finanzierungslücke tragen muss.
17,5 Milliarden Euro Förderbedarf – Steuerzahler müssen erneut mehr bezahlen
Wie teuer diese Konstruktion geworden ist, zeigt die aktuelle Prognose für 2027. Die vier Übertragungsnetzbetreiber erwarten einen EEG-Finanzierungsbedarf von 17,524 Milliarden Euro. Im Bundeshaushalt waren dagegen lediglich rund 16,5 Milliarden Euro vorgesehen. Damit fehlen bereits in der Planung etwa eine Milliarde Euro. Besonders bemerkenswert ist der hohe Anteil der Solarenergie. Auf Photovoltaik entfallen voraussichtlich 9,6 Milliarden Euro.
Seit 2023 finanziert der Bund die EEG-Förderung aus Steuermitteln. Dadurch erscheinen die Kosten nicht mehr als EEG-Umlage auf der Stromrechnung. Verschwunden sind sie jedoch keineswegs. Stattdessen konkurrieren die Förderzahlungen mit anderen Ausgaben des Bundeshaushalts. Je niedriger der Börsenpreis für geförderten Strom ausfällt, desto höher kann der staatliche Ausgleichsbedarf werden. Der Steuerzahler trägt damit erhebliche Preisrisiken eines Fördersystems, dessen wirtschaftliche Vorteile zunächst bei den geförderten Anlagenbetreibern anfallen.
Solarbranche warnt vor Jobverlusten – nach 26 Jahren Förderung
Vor diesem Hintergrund wirken die Warnungen der Solarwirtschaft besonders bemerkenswert. Die Bundesregierung will die dauerhafte Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen unter 25 Kilowatt abschaffen. Stattdessen sollen Betreiber ihren Strom künftig selbst vermarkten oder stärker verbrauchen. Für den Übergang sind befristete Zahlungen vorgesehen. Dennoch rechnet der Bundesverband Solarwirtschaft mit einem erheblichen Nachfrageeinbruch. Zehntausende Arbeitsplätze könnten dadurch gefährdet sein.
Die Warnungen zeigen, wie stark Teile der Branche weiterhin vom staatlich organisierten Fördermodell abhängen. Schließlich hat Deutschland die Photovoltaik seit dem Jahr 2000 mit langfristigen Vergütungszusagen unterstützt. Trotzdem erscheint der Wegfall dieser Absicherung für zahlreiche Unternehmen existenzbedrohend. Dabei ist ein Geschäft, das ausschließlich mit staatlich garantierten Erlösen funktioniert, noch kein Beleg für Wettbewerbsfähigkeit. Die politischen Förderziele haben über Jahrzehnte den Absatz gestützt. Nun zeigt sich, wie schwierig die Anpassung an tatsächliche Marktpreise werden könnte.
Insolvenzen zeigen wirtschaftliche Probleme trotz jahrelanger Subventionen
Die Schwierigkeiten sind keineswegs nur theoretischer Natur. Anfang Oktober beantragten mehrere Gesellschaften des Leipziger Solaranbieters Energiekonzepte Deutschland Insolvenz. Rund 400 Festangestellte sind betroffen, außerdem steht die Zukunft zahlreicher Vertriebspartner auf dem Spiel. Auch bei Next2Sun und Calor Energy kam es zu Insolvenzverfahren. Allerdings haben diese Fälle unterschiedliche Ursachen. Sie lassen sich nicht unmittelbar auf die geplante Abschaffung der Förderung zurückführen.
Dennoch offenbart die Entwicklung die wirtschaftliche Anfälligkeit einzelner Geschäftsmodelle. Viele Unternehmen haben Personal, Vertrieb und Kapazitäten auf einen politisch geförderten Wachstumsmarkt ausgerichtet. Sobald sich Förderbedingungen oder Finanzierungsmöglichkeiten verändern, geraten diese Strukturen in Schwierigkeiten. Besonders kritisch ist deshalb die Forderung nach einer dauerhaften Fortsetzung staatlicher Unterstützung. Denn sie verlagert wirtschaftliche Risiken weiterhin auf die Allgemeinheit. Während erfolgreiche Betreiber von gesicherten Einnahmen profitieren, müssen Steuerzahler zusätzliche Haushaltsmittel finanzieren.
Billiger Solarstrom auf dem Papier – teure Förderung in der Realität
Die Solarbranche verweist regelmäßig auf die niedrigen Produktionskosten moderner Photovoltaikanlagen. Tatsächlich sind Module erheblich günstiger geworden. Doch niedrige Stromgestehungskosten garantieren noch keine entsprechenden Erlöse am Strommarkt. Gerade bei hoher Sonneneinstrahlung produzieren viele Anlagen gleichzeitig. Dadurch fällt der Börsenpreis häufig genau dann, wenn besonders viel Solarstrom verfügbar ist. Dieses Problem verschärft sich mit dem weiteren Ausbau.
Die wirtschaftliche Herausforderung besteht deshalb nicht allein darin, Strom möglichst günstig zu erzeugen. Entscheidend ist vielmehr, ob sich dieser Strom zum Zeitpunkt seiner Produktion gewinnbringend verkaufen lässt. Zusätzlich benötigt das Stromsystem Netze, Speicher und regelbare Kraftwerke für Zeiten geringer Erzeugung. Diese Systemkosten verschwinden nicht durch günstige Solarmodule. Deshalb greift es zu kurz, allein die niedrigen Erzeugungskosten als Beweis für die Wirtschaftlichkeit anzuführen. Eine Technologie muss sich langfristig auch unter realistischen Marktbedingungen behaupten.
Garantierte Gewinne sind nicht garantiert – das Preisrisiko tragen jedoch andere
Natürlich garantiert die EEG-Vergütung keinen Unternehmensgewinn. Betreiber müssen ihre Investitions-, Finanzierungs- und Betriebskosten weiterhin selbst decken. Allerdings sichert ihnen das Gesetz bei vielen Fördermodellen einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen. Genau darin liegt der Unterschied zu Unternehmen, die ihre Produkte ohne staatliche Preisabsicherung verkaufen müssen. Ein Industriebetrieb kann schließlich auch nicht verlangen, dass der Staat die Differenz zwischen seinem gewünschten Verkaufspreis und dem Marktpreis übernimmt.
Nach 26 Jahren Förderung ist deshalb eine grundsätzliche Neuordnung überfällig. Wer Solarstrom wirtschaftlich erzeugt, speichert und verkauft, kann auch ohne dauerhafte Einspeisegarantie erfolgreich sein. Geschäftsmodelle, die nur mit staatlich abgesicherten Preisen funktionieren, müssen sich dagegen anpassen. Bestehende gesetzliche Zusagen bleiben dabei geschützt. Doch neue Anlagen sollten zunehmend das tatsächliche Marktgeschehen berücksichtigen. Denn die EEG-Finanzierung zeigt bereits heute, welche Belastungen entstehen, wenn der Staat langfristige Erlöse verspricht, während die Marktpreise deutlich niedriger liegen.
Verfasser: Klaus Bastian – Blackout News
Verwendete Quellen: t-online (27.10.26) – Netztransparenz (26.10.26) – Reuters (26.10.26) – ZfK (26.10.26) – taz (27.10.26)
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