Beginn der Zensur: EU stellt ChatGPT unter verschärfte DSA-Aufsicht

Ein Kommentar unseres Autors Klaus Bastian:

Die EU-Kommission hat ChatGPT als sehr große Online-Suchmaschine nach dem Digital Services Act (DSA) eingestuft. Bemerkenswert ist jedoch die Grundlage dieser Entscheidung. OpenAI weist die relevante Nutzerzahl von 159,1 Millionen ausdrücklich für ChatGPT Search aus, also nur für die integrierte Online-Suchfunktion. ChatGPT selbst ist dagegen ein umfassender KI-Assistent, der Texte erzeugt, Fragen beantwortet und Informationen verarbeitet. Dennoch stellt Brüssel den gesamten Dienst unter die verschärfte DSA‑Aufsicht. Damit sichert sich die EU durch die Hintertür weitreichenden regulatorischen Zugriff auf die Funktionsweise des KI-Assistenten, ohne direkten Zugang zu Modellgewichten oder Quellcode zu erhalten. Gleichzeitig stufte die Kommission Reddit und Roblox als sehr große Online-Plattformen ein. Durch die Einstufung als Suchmaschine greifen für ChatGPT zusätzliche Pflichten zu systemischen Risiken, Grundrechten, Wahlprozessen und öffentlicher Sicherheit. Noch ist das keine staatliche Vorabzensur einzelner Antworten. Doch die regulatorische Infrastruktur für weitergehende Eingriffe ist damit geschaffen.


DSA macht ChatGPT zum Präzedenzfall

Die Entscheidung reicht deshalb weit über eine formale Neueinstufung hinaus. ChatGPT ist kein klassischer Suchindex, sondern ein KI-Assistent mit eigener Antwortgenerierung. Weil der Dienst jedoch auch das Internet durchsuchen kann, behandelt ihn Brüssel nun als Suchmaschine. Damit überträgt die EU erstmals das verschärfte DSA-Regime auf einen eigenständigen KI-Chatbot.

Die EU-Kommission erklärt ChatGPT zur Suchmaschine und erhält so über den DSA weitreichenden regulatorischen Zugriff auf den KI-Assistenten
Die EU-Kommission erklärt ChatGPT zur Suchmaschine und erhält so über den DSA weitreichenden regulatorischen Zugriff auf den KI-Assistenten
Bild: Shutterstock

Besonders bemerkenswert ist außerdem die Grundlage der Nutzerzahl. OpenAI weist die 159,1 Millionen ausdrücklich für „ChatGPT search“, also die Online-Suchfunktionen, aus. Die Kommission führt dagegen ChatGPT als „Very Large Online Search Engine“. Deshalb betrifft die Aufsicht einen Dienst, der Informationen nicht nur findet, sondern selbst auswählt, verarbeitet und formuliert.

Entscheidend ist die geschaffene Infrastruktur

Noch genehmigt kein Beamter in Brüssel einzelne ChatGPT-Antworten vor ihrer Ausgabe. Der DSA schafft jedoch Instrumente, mit denen Behörden die Risikobewertung und die Funktionsweise sehr großer Dienste kontrollieren können. Anbieter müssen Risiken unter anderem für Grundrechte, gesellschaftliche Debatten, Wahlprozesse und die öffentliche Sicherheit bewerten. Außerdem müssen sie geeignete Gegenmaßnahmen treffen, wenn solche Risiken festgestellt werden.

Genau hier beginnt aus meiner Sicht die gefährliche Entwicklung. Denn sind technische und rechtliche Zugriffsmöglichkeiten erst vorhanden, kann die Politik ihre Reichweite später erweitern. Heute gelten bestimmte Auswirkungen auf Wahlen oder öffentliche Sicherheit als relevante Risiken. Morgen kann Brüssel bestehende Begriffe weiter auslegen oder zusätzliche Anforderungen beschließen. Deshalb zählt nicht nur, was die EU heute mit diesen Instrumenten macht.


Aus Aufsicht kann Informationssteuerung werden

Befürworter verweisen beim DSA zu Recht auf Transparenz, Grundrechtsschutz und den Kampf gegen illegale Inhalte. Dennoch bleibt die entscheidende Frage, wer künftig die Grenze zwischen legitimer Information und unerwünschter Wirkung zieht. Ein Anbieter mit erheblichen Sanktionsrisiken wird regulatorische Vorgaben kaum ignorieren. Dadurch kann politischer Druck mittelbar beeinflussen, wie ein KI-System Informationen bewertet, gewichtet oder ausgibt.

Mit ChatGPT entsteht deshalb ein Präzedenzfall für die gesamte KI-Branche. Andere Sprachmodelle fallen zwar nicht automatisch unter dieselben verschärften Regeln. Doch Brüssel hat nun einen rechtlichen Weg gezeigt, große KI-Assistenten in bestehende Plattformregeln einzubeziehen. Noch ist das keine Vorabzensur. Aber die Infrastruktur für weitergehende Eingriffe ist geschaffen. Ob daraus tatsächliche Zensur wird, entscheidet sich daran, wie weit künftige EU-Kommissionen diese Möglichkeiten ausschöpfen.

Verfasser: Klaus Bastian – Blackout-News
Verwendete Quellen: European Commission (31.08.26)Reuters (31.08.26)Euractiv (31.08.26)

Lesen Sie auch:

Nach oben scrollen