Berlin – Windkraft-Pachten erreichen in Deutschland im Sommer 2026 vereinzelt mehr als 400.000 Euro je Anlage und Jahr. Der Wettbewerb um knappe Flächen treibt die Forderungen, während auch Landesforste und andere öffentliche Eigentümer profitieren. Die hohen Kosten fließen in Projektkalkulationen und können über die EEG-Förderung den Bundeshaushalt belasten. Deshalb beschloss das Bundeskabinett am 29. Juli einen EEG-Entwurf mit einer Begrenzung der Nutzungsentgelte. Betroffen sind Projektierer, Stadtwerke, private Grundbesitzer, Kommunen und staatliche Verpächter.
Windkraft-Pachten steigen von 100.000 auf über 400.000 Euro
Vor zehn Jahren galten 100.000 Euro pro Anlage noch als ungewöhnlicher Spitzenwert. Heute liegen Windkraft-Pachten in Einzelfällen mehr als viermal so hoch. Außerdem zählen neben Landwirten auch Landesforste und andere öffentliche Eigentümer zu den Nutznießern bei den Verpächtern.

Bild: Shutteerstock
Der Preisanstieg entstand vor allem durch den Wettbewerb mehrerer Projektierer um dieselben Standorte. Öffentliche Eigentümer verstärkten die Entwicklung, weil ihre Ausschreibungen häufig das höchste Pachtangebot bevorzugen. Außerdem erhöht der politisch geplante Windkraftausbau die Nachfrage nach geeigneten Flächen. Vorsichtig kalkulierende Stadtwerke können dadurch bei der Flächensicherung unterliegen.
EEG-Förderung macht Flächenkosten zum Haushaltsfaktor
Betreiber kalkulieren die Flächenentgelte in ihre Gebote für EEG-Auktionen ein. Liegt der Markterlös später unter dem Förderwert, gleicht der Staat die Differenz aus. Der Bundeshaushalt trägt dadurch einen Teil des Kostenrisikos. Deshalb können überhöhte Grundstückskosten die öffentliche Förderung erhöhen.
Trotz hoher Windkraft-Pachten blieb der Wettbewerb in der Mai-Ausschreibung 2026 stark. Für 2.495 Megawatt gingen 628 Gebote über insgesamt 6.409 Megawatt ein. Der durchschnittliche Zuschlagswert sank deshalb auf 5,06 Cent je Kilowattstunde. Das zeigt jedoch nur den Auktionsdruck, denn die Wirtschaftlichkeit einzelner Projekte bleibt standortabhängig.
Pachtdeckel von 2,5 Prozent spaltet Verbände
Der Entwurf sieht für EEG-geförderte Windanlagen eine Obergrenze von 2,5 Prozent vor. Damit will die Bundesregierung überhöhte Nutzungsentgelte aus der Förderkalkulation drängen. Außerdem soll der Deckel die Belastung des Bundeshaushalts begrenzen. Der Bundestag kann die Vorgaben im weiteren Verfahren jedoch noch verändern.
Landvolk sowie Verbände der Land- und Waldeigentümer lehnen den Eingriff jedoch ab. Sie verweisen auf Eigentumsfreiheit, regionale Einnahmen und die Akzeptanz in ländlichen Räumen. Befürworter sehen dagegen einen Schutz vor überhöhten Kosten im EEG-System. Das Parlament muss deshalb zwischen Förderkosten und vertraglicher Freiheit abwägen.
Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Handelsblatt (31.07.26) – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (29.07.26) – Top Agrar (29.07.26)
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