Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur künftigen Sicherung der Stromversorgung kritisiert und eine Beschwerde bei der EU-Kommission angekündigt. Es gebe erhebliche Bedenken „hinsichtlich der Vereinbarkeit des Gesetzes mit den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit, Technologieneutralität und des fairen Wettbewerbs“, teilte der Verband am Mittwoch mit. „Uns geht es nicht um Speicher gegen Gaskraftwerke“, erklärte BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen. „Uns geht es um Technologieoffenheit.“
Der Verband kritisierte, dass im Rahmen des sogenannten Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetzes (StromVKG), welches der Umsetzung der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung dient, Speicher zwar „formal teilnahmeberechtigt für die vorgesehenen Ausschreibungen“ seien – sie faktisch jedoch „von wesentlichen Teilen des Kapazitätsmarktes ausgeschlossen“ würden.

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„Das Gesetz legt Deutschland für die kommenden 15 Jahre technologische Handschellen an“, erklärte Windelen. Kritisch bewertet der BVES etwa „das vorgesehene Verbot beziehungsweise die starke Einschränkung von Pooling-Lösungen“ – denn mehrere Speicheranlagen könnten gemeinsam dieselbe Versorgungssicherheitsleistung bereitstellen wie eine einzelne Großanlage, argumentierte der Verband. Diese Lösungen wären demnach „häufig kostengünstiger, systemeffizienter und auch schneller realisierbar“.
Das Bundeskabinett hatte den Gesetzesentwurf, mit dem sich am Mittwoch nun der Wirtschaftsausschuss des Bundestages befasste, im Mai beschlossen. Darin vorgesehen ist unter anderem, den Bau neuer Gaskraftwerke auszuschreiben, die als Reserve einspringen sollen, wenn Wind- und Solaranlagen nicht genug Strom produzieren. Noch vor der Sommerpause soll das StromVKG vom Bundestag verabschiedet werden.
Die Vorsitzende des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae, erklärte am Mittwoch, dass zur Absicherung von Dunkelflauten und des Kohleausstiegs auch „steuerbare, wasserstofffähige Gaskraftwerke“ nötig seien – „genauso wie Batteriespeicher, Sektorkopplung sowie Flexibilitäten auf Verbrauchsseite“. Der Bundestag könne dafür mit dem StromVKG die Grundlage schaffen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) erklärte, der Verband teile das Anliegen des Gesetzesentwurfs, die Versorgungssicherheit zu stärken. Das gegenwärtige Ausschreibungsdesign sei aber so angelegt, „dass es den Wettbewerb zugunsten von teuren Gaskraftwerken verzerrt und günstigere, flexiblere Lösungen benachteiligt“, kritisierte Verbandspräsidentin Präsidentin Ursula Heinen-Esser. „Das ist keine echte Technologieoffenheit, sondern stärkt nur fossile Energieträger“, monierte sie.
Verfasser: AFP – jm/oer
Verwendete Quellen: AFP Presseportal
