Strommangel: Bundesnetzagentur bereitet Produktionsdrosselungen vor

Bonn, 29. Juli 2026: Die Bundesnetzagentur bestätigt den Aufbau einer Sicherheitsplattform Strom für länger anhaltende Versorgungskrisen. Die Behörde entwickelt das System seit 2024 gemeinsam mit Akteuren der Stromwirtschaft. Es soll einen absehbaren Strommangel über mehrere Tage oder Wochen koordinieren. Auslöser wäre ein anhaltendes Defizit zwischen Erzeugung, Importen und Verbrauch. Große Stromkunden müssten deshalb ihren Verbrauch verbindlich senken und ihre Produktion drosseln. Bei Verstößen könnte der Netzbetreiber den Anschluss abschalten, jedoch besteht derzeit laut Behörde keine Mangellage.


Sicherheitsplattform soll Strommangel verwalten

Das Energiesicherungsgesetz erlaubt staatliche Eingriffe, wenn marktliche Maßnahmen eine schwere Versorgungskrise nicht rechtzeitig beheben. Zudem regelt die Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung die Zuteilung knapper Strommengen. Lastverteiler dürfen den Bezug und die Nutzung von Elektrizität mengenmäßig oder zeitlich begrenzen. Die neue Plattform soll diese bereits bestehenden Befugnisse digital unterstützen.

Strommangel: Die Bundesnetzagentur plant eine Plattform für Verbrauchsvorgaben. Industrie muss im Krisenfall Produktion drosseln
Strommangel: Die Bundesnetzagentur plant eine Plattform für Verbrauchsvorgaben. Industrie muss im Krisenfall Produktion drosseln
Bild: Shutterstock

Nach den Unterlagen sollen sich Unternehmen ab acht Gigawattstunden Jahresverbrauch auf der Plattform registrieren. Damit erfasst das System vor allem energieintensive Betriebe. Sie sollen außerdem Verbrauchsdaten, Prognosen und mögliche Einsparungen melden. Amprion übernimmt demnach den technischen Betrieb. Bundesnetzagentur und Amprion stellten das Konzept Netzbetreibern am 3. Juni 2026 vor.

Verbindliche Vorgaben treffen Industrieproduktion

Bei einem absehbaren Strommangel sollen betroffene Unternehmen ihre Verbrauchsvorgaben drei Tage bis mindestens 24 Stunden vorher erhalten. Die Anordnungen wären verbindliche Verwaltungsakte und keine freiwilligen Sparappelle. Betriebe müssten ihren Strombezug deshalb eigenständig auf das festgelegte Niveau senken. Anschließend könnten Netzbetreiber die Messwerte kontrollieren. Bei Missachtung droht laut den Unterlagen eine Abschaltung des Netzanschlusses.

Solche Eingriffe können kontinuierliche Produktionsprozesse erheblich beeinträchtigen. Besonders empfindlich reagieren etwa Chemieanlagen, Metallhütten, Papierfabriken und Teile der Lebensmittelindustrie. Dort können ungeplante Unterbrechungen Anlagen beschädigen oder ganze Chargen vernichten. Ein Behördenvertreter erklärte jedoch: „Das EnSiG sieht grundsätzlich keine Entschädigung vor.“ Damit könnten Produktionsausfälle und Folgeschäden weitgehend bei den Unternehmen verbleiben.


Vorbild Gasplattform, aber kaum öffentliche Information

Die Sicherheitsplattform Gas liefert das technische und organisatorische Vorbild. Dort registriert die Bundesnetzagentur große Verbraucher, Netzbetreiber, Händler und Versorger. Außerdem sammelt das System aktuelle und geplante Verbrauchsdaten. In einer Gasmangellage kann die Behörde daraus verbindliche Reduktionsvorgaben ableiten. Für Strommangel entsteht nun ein vergleichbares Werkzeug.

Der Aufbau bedeutet dennoch nicht, dass eine mehrwöchige Stromkrise unmittelbar bevorsteht. Die Bundesnetzagentur nennt keine bekannten Gründe für einen baldigen Einsatz. Amprion erwartet jedoch ohne zusätzliche Kraftwerke sinkende Reserven und fordert bis 2035 knapp 40 Gigawatt neue gesicherte Leistung. Die Bundesnetzagentur schrieb deshalb am 21. Juli 2026 erste Langzeitkapazitäten aus. Diese Anlagen sollen längere Phasen mit wenig erneuerbarer Erzeugung oder fehlenden Importen absichern.

Brisant bleibt die geringe öffentliche Kommunikation über die Plattform. Die Gaslösung kündigte die Bundesnetzagentur 2022 öffentlich an und stellte umfangreiche Informationen bereit. Zur Stromplattform fehlte am 29. Juli 2026 dagegen eine vergleichbare Projektseite. Außerdem stammen zentrale Details bisher aus nicht veröffentlichten Veranstaltungsunterlagen. Die Behörde sollte deshalb Kriterien, Pflichten und mögliche wirtschaftliche Folgen vollständig offenlegen.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Apollo News (29.07.26)Bundesnetzagentur (21.07.26)Bundeswirtschaftsministerium (10.07.26)Amprion (Stand: 29.07.26)

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