Sachsen prüft Genehmigungsstopp für Windkraftanlagen

Dresden – Sachsen prüft einen vorläufigen Genehmigungsstopp für neue Windkraftanlagen außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete. Die Regelung könnte bis Ende 2027 gelten, wenn die regionalen Planungsverbände ihre neuen Windflächen festgelegt haben sollen. Hintergrund sind zahlreiche laufende Genehmigungsverfahren, während die künftigen Vorranggebiete noch nicht abschließend feststehen. Die Landesregierung will deshalb verhindern, dass neue Anlagen die Regionalplanung vorwegnehmen. Ein pauschaler Stopp aller Windkraftprojekte ist nach geltendem Recht jedoch nicht ohne Weiteres möglich.

Sachsen prüft einen Genehmigungsstopp für neue Windkraftanlagen außerhalb geplanter Flächen bis zum Abschluss der Regionalplanung
Sachsen prüft einen Genehmigungsstopp für neue Windkraftanlagen außerhalb geplanter Flächen bis zum Abschluss der Regionalplanung
Bild: Shutterstock

Sachsen will Windkraft stärker auf geplante Flächen lenken

Infrastrukturministerin Regina Kraushaar begründet den Vorstoß mit der noch laufenden Regionalplanung. Einzelne Projekte sollen nicht außerhalb der künftigen Windenergiegebiete Fakten schaffen, bevor diese verbindlich festgelegt sind. Deshalb prüft die Landesregierung, welche rechtlichen Möglichkeiten für eine zeitweise Einschränkung bestehen.

Die Zahl neuer Projekte ist zuletzt deutlich gestiegen. Zwischen Juli 2025 und Juni 2026 genehmigten die Behörden 80 Windenergieanlagen mit zusammen rund 541 Megawatt Leistung. Außerdem gingen Anträge für 161 weitere Anlagen mit mehr als 1.000 Megawatt ein. Sachsen verzeichnet damit inzwischen wesentlich mehr Genehmigungsverfahren als noch vor wenigen Jahren.


Bundesrecht setzt Grenzen für einen Genehmigungsstopp

Allerdings kann die Landesregierung Genehmigungen nicht allein aus politischen Gründen verweigern. Windenergieanlagen unterliegen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und weiteren bundesrechtlichen Vorgaben. Erfüllt ein Projekt sämtliche gesetzlichen Anforderungen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf eine Entscheidung nach geltendem Recht. Deshalb muss eine sächsische Sonderregelung rechtssicher ausgestaltet sein.

Hinzu kommen verbindliche Flächenziele für den Windkraftausbau. Sachsen muss bis Ende 2027 mindestens 1,3 Prozent seiner Landesfläche für Windenergie ausweisen. Bis Ende 2032 steigt der vorgeschriebene Anteil auf zwei Prozent. Die regionalen Planungsverbände arbeiten deshalb derzeit an neuen Flächenkulissen, die diese Vorgaben erfüllen sollen.


Volksantrag fordert weitergehendes Moratorium

Parallel zur Regierung prüft auch der Landtag die politische Debatte über einen Ausbaustopp. Bereits im September stand dort ein Antrag zum Stopp neuer Windkraftanlagen auf der Tagesordnung. Außerdem haben Gegner des weiteren Ausbaus einen Volksantrag für ein Moratorium auf den Weg gebracht. Die Diskussion reicht deshalb inzwischen weit über einzelne Genehmigungsverfahren hinaus.

Entscheidend ist nun, ob die Regierung eine gesetzliche Grundlage für die geplante Einschränkung findet. Bis dahin müssen die zuständigen Behörden laufende Verfahren weiterhin nach der geltenden Rechtslage bearbeiten. Ein angekündigter Genehmigungsstopp bedeutet deshalb noch keinen tatsächlichen Baustopp. Für Sachsen beginnt damit zunächst eine juristische und politische Prüfung, deren Ergebnis über zahlreiche geplante Windkraftanlagen entscheiden kann.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: MDR (29.09.26) – Bild (29.09.26) – Sächsische Zeitung (28.09.26)

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