Regierung im Blindflug: Versorgungssicherheit beim Kohleausstieg nicht nachgewiesen

Berlin/Düsseldorf. Beim Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen lässt die Bundesregierung den gesetzlich vorgesehenen Prüftermin verstreichen. Der Bericht, der unter anderem die Versorgungssicherheit bewerten soll, liegt nicht vor. Damit kann die Regierung zum vorgeschriebenen Stichtag nicht nachweisen, dass nach der Abschaltung weiterer Braunkohleblöcke genügend gesicherte Leistung vorhanden ist. Stattdessen will das Wirtschaftsministerium zunächst neue Kraftwerksausschreibungen abwarten. Doch die dafür vorgesehenen Ersatzkraftwerke existieren bislang überwiegend nur in Planungen und Ausschreibungen. Gleichzeitig bleibt offen, ob die Kohlekraftwerke Niederaußem K sowie Neurath F und G 2030 schließen können oder bis Ende 2033 als Reserve gebraucht werden.


Kohleausstieg beschlossen – technischer Nachweis fehlt

Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz nennt den 15. August 2026 ausdrücklich als Prüftermin. Dabei muss der Bund unter anderem Versorgungssicherheit, Strompreise und die Auswirkungen weiterer Stilllegungen in einem Prüfbericht bewerten. Außerdem soll geprüft werden, ob die drei RWE-Blöcke nach März 2030 in eine Reserve überführt werden müssen. Gerade diese Prüfung sollte klären, ob der vorgezogene Ausstieg technisch verantwortbar bleibt.

Beim Kohleausstieg fehlt der Prüfbericht zur Versorgungssicherheit. Ersatzkraftwerke entstehen nur mit massiver staatlicher Förderung
Beim Kohleausstieg fehlt der Prüfbericht zur Versorgungssicherheit. Ersatzkraftwerke entstehen nur mit massiver staatlicher Förderung
Bild: Shutterstock

Doch genau diese Entscheidung verschiebt die Bundesregierung nun. Das Wirtschaftsministerium will zunächst die Ergebnisse der neuen Kapazitätsausschreibungen abwarten. Die zweite Runde endet erst Ende Dezember, während Zuschläge bis Februar 2027 vorgesehen sind. Damit steht der politische Abschalttermin längst fest, während die Regierung die dafür notwendige Absicherung noch immer nicht abschließend bewerten kann.

Ersatz für Kohlekraftwerke kommt Jahre zu spät in Gang

Besonders schwer wiegt die lange Verzögerung bei den Ersatzkapazitäten. Bereits 2022 war beim vorgezogenen Kohleausstieg klar, dass neue steuerbare Kraftwerke Dunkelflauten absichern sollen. Dennoch dauerte es fast vier Jahre, bis der Bund mit dem StromVKG die Grundlage für erste große Ausschreibungen schuf. Die entscheidenden Ersatzkapazitäten werden deshalb erst jetzt beschafft.

Die Bundesnetzagentur schreibt 2026 zunächst zweimal 4,5 Gigawatt reduzierte Leistung aus. Weitere Kapazitäten sollen 2027 folgen. Doch ein Zuschlag ist noch kein Kraftwerk, denn anschließend folgen Finanzierung, Genehmigung, Bau und Netzanschluss. Gleichzeitig sieht die Bundesnetzagentur bis 2035 einen erheblichen zusätzlichen Bedarf an steuerbarer Leistung. Damit ist der Ersatz für wegfallende Kraftwerke keineswegs bereits gesichert.


Regierung im Blindflug bei der Versorgungssicherheit

In der Energiewirtschaft fällt deshalb inzwischen der Begriff „Blindflug“. Diese Beschreibung trifft den Kern der politischen Reihenfolge. Bestehende Kraftwerke haben feste Abschalttermine, während Umfang, Standort und rechtzeitige Verfügbarkeit des Ersatzes noch nicht feststehen. Zudem knüpft die Bundesnetzagentur eine sichere Versorgung ausdrücklich an den Bau zusätzlicher steuerbarer Kapazitäten. Genau diese Voraussetzung ist derzeit noch nicht erfüllt.

RWE hält zwar weiter am 31. März 2030 als Ausstiegsdatum fest. Konzernchef Markus Krebber erklärt jedoch zugleich, dass ein Reservebetrieb möglich wäre, wenn der Staat ihn anordnet und finanziert. Dafür braucht der Konzern jedoch rechtzeitig Klarheit über Personal, Wartung, Brennstoffversorgung und Tagebaubetrieb. Beim Kohleausstieg läuft die Politik damit dem eigenen Zeitplan hinterher: Der Abschalttermin steht, der Ersatz fehlt noch und selbst der gesetzlich vorgesehene Nachweis der Versorgungssicherheit liegt am Prüftermin nicht vor.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: WDR (14.08.26)Tabula Rasa (14.08.26)Energie&Management (12.08.26)

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