Die Bundeswehr warnt, dass Windkraftanlagen in Radarnähe die militärische Radarsysteme beeinträchtigen können. Sie nennt Reflexionen, Fehlechos und Abschattungen, weil dadurch Teile des Luftlagebilds an Qualität verlieren. Das Verteidigungsministerium verlangte deshalb harte Baugrenzen rund um Luftverteidigungsradare. Doch in der Gesetzesreform der Bundesregierung setzte sich diese Sicherheitslinie nicht durch (bmvg: 15.01.26). Im Gegenteil, mit der Gesetzesreform stärkt die Bundesregierung den Ausbau der Windkraft im Bereich militärischer Radarsysteme und nimmt damit Sicherheitslücken in Kauf.
Bundestagsbeschluss vom 15. Januar 2026 – die Vorsorge wurde gestrichen
Am 15. Januar 2026 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG). Diese Gesetzesreform behandelte auch Änderungen am Luftverkehrsgesetz. Entscheidend ist dabei § 18a LuftVG, weil er die Zulässigkeit von Vorhaben im Umfeld bestimmter Anlagen regelt. Damit bekam der Zielkonflikt zwischen Windkraft und militärischer Radarsysteme ein konkretes juristisches Fundament, jedoch fiel die politische Entscheidung zugunsten des Ausbaus.

In den Entwurfs- und Debattenständen 2025 stand eine deutlich schärfere Logik im Raum, nämlich eine Vorsorge-Schwelle. Windenergieanlagen sollten im Umfeld von Luftverteidigungsradaren schon dann untersagt werden können, wenn die Radarfunktion „gestört werden kann“. Diese Formulierung hätte früh gegriffen, weil sie Risiken vor dem Bau begrenzt. Genau diesen Ansatz drängte die Politik in der Gesetzesreform zurück, stattdessen baute sie wesentlich höhere Hürde ein.
„Erhebliche Beeinträchtigung“ statt „kann gestört werden“ – der Ausbau erhält Vorrang
Im verabschiedeten Rahmen sollen Eingriffe nur noch dann greifen, wenn eine „erhebliche Beeinträchtigung“ der Radarsysteme nachgewiesen wird und dieser Nachweis soll gutachterlich erfolgen. Damit dreht der Gesetzgeber die Logik um, denn Sicherheit wirkt nicht mehr präventiv, sondern erst nach einer belastbaren Beweisführung. Für die Bundeswehr bedeutet das: Sie muss eine hohe Schwelle belegen, während Projekte im Zweifel weiter planbar bleiben. Praktisch stärkt das die Investitions- und Planungssicherheit für Windparks, obwohl die Truppe genau vor dem Aufbau neuer Störkulissen warnt.
Die Bundeswehr bemängelt an diesem Kurs, dass sich Radareffekte nicht sauber auf dem Papier „wegprüfen“ lassen, weil viele Störungen erst im Zusammenspiel aus Standort, Anlagenhöhe und Wetterlagen sichtbar werden. Außerdem kann sie technische Parameter nicht beliebig offenlegen, da Fähigkeiten und Grenzwerte oft geheimschutzrelevant sind. Das erschwert den geforderten Nachweis erheblich und es verschiebt die Auseinandersetzung in späte Phasen des Genehmigungsprozesses. So gewinnt der Ausbau Zeit, während der Radarschutz in Verfahren stärker argumentieren muss.
Flächenlogik prägt die Politik – Radarleistung lässt sich nicht verhandeln
In der politischen Abwägung dominierten Flächen- und Ausbauargumente, denn Verbände warnten vor großräumigen Bremseffekten durch Schutzräume für Radarsysteme. In der Debatte stand die Größenordnung im Raum, dass Prüfbereiche um Luftverteidigungsradare sehr große Räume umfassen könnten, wobei teils von bis zu einem Drittel der Landesfläche die Rede ist. Diese Kulisse erzeugte Druck und sie begünstigte die Entscheidung für engere Eingriffsmöglichkeiten. Damit stellte die Politik den Ausbaupfad faktisch über die Luftraumüberwachung, obwohl sie die Radarsysteme der Bundeswehr als Kern der Landesverteidigung bewertet.
Für die Truppe zählt nicht die Prozentzahl, sondern die Funktionsfähigkeit im betroffenen Sektor. Ein Qualitätsverlust bleibt operativ relevant, weil er die Zuordnung und frühe Erkennung erschwert. Zudem lassen sich Radarsysteme nicht beliebig „umziehen“, da Standortlogik, Topografie und Systemverbund Grenzen setzen. Wer die Eingriffsschwelle hochzieht, akzeptiert deshalb eher eine schleichende Verschiebung der Luftraumüberwachung und genau das kritisiert das Verteidigungsumfeld.
Unterm Strich lässt sich die Prioritätensetzung klar benennen, denn der Bundestag ersetzte die Vorsorge-Schwelle „gestört werden kann“ durch die deutlich höhere Nachweis-Hürde „erhebliche Beeinträchtigung“. Damit läuft der Windkraftausbau leichter durch, während der Radarschutz erst unter engen Voraussetzungen greift. Diese Konstruktion stärkt Planungsziele, aber sie schwächt die Sicherheitsreserve der Luftverteidigung. Wer so entscheidet, nimmt Einschränkungen der Radarsysteme in Kauf, damit der Ausbau nicht ins Stocken gerät. (KOB)
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