Seit vielen Jahren sind Wasserkraftwerke im sensiblen Alpenbereich umstritten. Trotzdem wird ein alter Plan für ein Kraftwerk im Allgäu nun wieder hervorgeholt. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist, ob das Projekt aufgrund der neuen Gesetzeslage im Naturschutzgebiet möglich wird. Der Bund Naturschutz protestiert (Welt: 15.02.23).
Wasserkraftwerk im Allgäu: Neue Pläne trotz Protesten und früheren Gerichtsurteilen
Obwohl es in der Vergangenheit ablehnende Gerichtsurteile zu Wasserkraftwerken in den bayerischen Alpen gab, gibt es inzwischen neue Überlegungen zu einem Kraftwerk im Allgäu. Die inzwischen geänderte Rechtslage könnte sogar eine Förderung für das Wasserkraftwerk auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ermöglichen
Laut dem Landratsamt Oberallgäu wurde vor kurzem ein mehr als zehn Jahre altes Projekt für ein Kraftwerk im Stillachtal wieder aufgegriffen. Die Kreisbehörde berichtete, dass die Gemeinde Oberstdorf vor wenigen Wochen auf sie zugekommen sei. Der Bund Naturschutz hat bereits gegen die Wiederaufnahme der früheren Planungen protestiert. Die Kraftwerkspläne befänden sich größtenteils im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen und in einem europäischen Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, kritisierte der Bund Naturschutz (BN). Der BN-Vorsitzende Richard Mergner forderte den bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber und die Oberallgäuer Landrätin Indra Bayer-Müller auf, diesen Plänen sofort einen Riegel vorzuschieben. Die beiden Freie-Wähler-Politiker wurden von Mergner persönlich angesprochen.
Neue Überlegungen für Wasserkraftwerk im Allgäu
Im Jahr 2017 hat das Augsburger Verwaltungsgericht die Genehmigung eines anderen Wasserkraftwerks, das nur wenige Kilometer entfernt liegt, für unzulässig erklärt. Die Richter stützten sich dabei auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, nach dem auch ein Wasserkraftwerk in den Berchtesgadener Alpen nicht zulässig war. Das Landratsamt gab bekannt, dass die Planungen für die Wasserkraftanlage im Stillachtal bis ins Jahr 2009 zurückgehen. Damals hat das Landratsamt keine Genehmigung erteilt, wogegen eine Investorengruppe geklagt hatte. Die Klage wurde jedoch nicht weiterverfolgt. Im Jahr 2021 haben die potentiellen Investoren das Projekt aber erneut aufgegriffen.
Das Landratsamt berichtete jedoch, dass derzeit weder ein Antrag auf Genehmigung noch die erforderlichen Planunterlagen und Gutachten vorlägen. Bei erneuter Antragstellung müssten dann die sich geänderten rechtlichen Bedingungen berücksichtigt werden. Auf Bundes- und Landesebene sei es nun gesetzlich verankert, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien wie Wasserkraft im überragenden öffentlichen Interesse liege, betonte die Behörde.
Streit um illegale Ausbauarbeiten am Rappenalpbach: Landratsamt und Alpgenossenschaft geben sich gegenseitig die Schuld
Das geplante Wasserkraftwerk befindet sich in der Nähe des Rappenalpbachs, der in den letzten Monaten durch eine illegale Erweiterung Schlagzeilen machte. Eine Alpgenossenschaft hatte die Bauarbeiten durchgeführt, machte jedoch das Landratsamt dafür verantwortlich, weil die Behörde per Aktennotiz bestimmte Arbeiten erlaubt hatte. Die Kreisbehörde wirft der Genossenschaft hingegen vor, den Wildbach wesentlich umfangreicher als vereinbart ausgebaggert zu haben.
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