Das Berufungsgericht in Rennes fällte am 12. März ein bemerkenswertes Urteil, welches weitreichende Konsequenzen für die Windenergiebranche in Frankreich haben könnte. Es verpflichtete die Gesellschaft Fp Lux Wind, einen Windparkbetreiber, zur Kompensation von dreizehn Anwohnern für die Wertminderung ihrer Immobilien. Die Entschädigung, zu der Fp Lux Wind verpflichtet wurde, beläuft sich auf insgesamt 633.400 Euro. Der Vorfall wirft Licht auf wachsende Konflikte, die zwischen Projekten für erneuerbare Energie und lokalen Gemeinschaften entstehen. Dabei wohnen letztere direkt neben diesen Anlagen (bvoltaire: 27.03.24).
Windpark-Kontroverse: Anwohner klagen über Wertminderung und Gesundheitsrisiken
Bereits im Jahr 2002 wurden Pläne für die Errichtung von drei industriellen Windrädern, die eine beeindruckende Höhe von 118 Metern erreichen sollten, in die Wege geleitet. Diese ambitionierte Initiative erhielt im November 2005 grünes Licht durch die Baugenehmigung. Die Realisierung dieses Vorhabens, einschließlich des Baus der Windräder sowie zweier technischer Einrichtungen, fand im Laufe des Jahres 2015 statt.
Kurz nach dem Start der Bauarbeiten äußerten die Anwohner ihre Sorgen. Sie wandten sich an das Gericht in Quimper. Ihr Ziel war es, die Arbeiten zu unterbrechen. Das Gericht sah sich für einen Stopp der Bautätigkeit als unzuständig an. Dennoch nahm es die Einwände der Anwohner an. Diese betrafen die unmittelbare Nähe zu den Windrädern. Auch sprachen sie von schädlichen Effekten auf ihre Gesundheit und den Wert ihrer Immobilien.
40% Wertminderung durch Windräder: Gerichtsurteil schockiert Energiebranche
Die daraufhin angeordnete Begutachtung durch das Gericht führte zu dem Schluss, dass die Immobilien der nächstgelegenen Anwohner eine Wertminderung von 40 % des lokalen Marktpreises erlitten haben. Dieses Ergebnis unterstreicht die vielfältigen Beeinträchtigungen, denen die Anwohner ausgesetzt waren. Neben dem wiederkehrenden Lärm, abhängig von der Windrichtung, wurden auch gesundheitsschädliche Auswirkungen und elektromagnetische Störungen von Internet- und Mobilfunkverbindungen als signifikante Belastungen identifiziert. Als direkte Folge dieses Urteils muss Fp Lux Wind den dreizehn betroffenen Anwohnern eine Gesamtsumme von 633.400 Euro an Entschädigungen zahlen. Dieser Fall wirft ein kritisches Licht auf die Behauptungen der ADEME und der Windenergiebranche, die bisher verneint hatten, dass Windräder einen negativen Einfluss auf die umliegenden Wohngebiete haben. Das Urteil könnte somit eine neue Ära der Rechenschaft und des umsichtigeren Umgangs mit der Implementierung von Windenergieprojekten einläuten.
Lesen Sie auch:
- Regierung erhöht Geräuschgrenzwerte für Windkraftanlagen – Anwohner nicht informiert
- Windkraft in der Krise: Französisches Gericht kippt Genehmigungen
- Schutz der französischen Landschaft – Gerichte ordnen Rückbau von Windkraftanlagen an