Experten am Strommarkt gehen davon aus, dass die Strompreise im neuen Jahr massiv steigen werden und der Verbraucher bis zu 37 Cent pro Kilowattstunde bezahlen muss. Erste Stromversorger erhöhen jetzt bereits die monatliche Abschlagszahlung für ihre Kunden. Einige davon sogar um mehr als 100 Prozent.
Strompreis steigen trotz Absenkung der EEG-Umlage weiter
Noch vor kurzem haben Politiker stolz verkündet, dass die EEG-Umlage beim Strompreis ab 2022 um 3,7 Cent pro Kilowattstunde fallen soll um die Verbraucher zu entlasten. Experten gehen allerdings davon aus, dass es dennoch zu steigenden Strompreisen kommt. Ursache dafür sind die Erhöhung der Netznutzungsentgelte und die jährliche Erhöhung der CO2-Abgabe. Allein die Netzentgelte steigen im Schnitt um 3,7 Prozent. Wir haben darüber bereits in unserem Artikel „Netzbetreiber haben Netzentgelte erhöht“ berichtet.
Verbraucher müssen mit deutlicher Mehrbelastung rechnen
Bei einer Erhöhung des Strompreises auf 37 Cent pro Kilowattstunde kämen auf einen Single-Haushalt, mit einen Verbrauch von ca. 1.600 kWh im Jahr, eine monatliche Belastung von 50 Euro, statt bisher 35 Euro, zu. Dies entspricht einer Steigerung um fast 43 Prozent. Ein 2-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von ca. 2.500 kWh müsste statt bisher 50 Euro dann 77 Euro und damit 54% mehr für Strom bezahlen.
Energieversorger erhöhen monatliche Abschlagszahlungen
So mancher Verbraucher erhält zur Zeit Post von seinem Stromversoger. Die Stromanbieter „Immergrün“ und „Wunderwerk“ haben ihren Kunden die monatliche Abschlagszahlung bereits zum nächsten Monatsanfang um bis zu 100% erhöht.
Anzahl der Beschwerden beim Verbraucherschutz steigen
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, berichtet :“Uns liegen zahlreiche Beschwerden vor, bei denen einseitig erklärte, drastische Erhöhungen der Abschläge aus unserer Sicht jeglicher Grundlage entbehren und juristisch unzulässig sind. Wir empfehlen den Betroffenen daher Ruhe zu bewahren, den unrechtmäßigen Forderungen zu widersprechen und den erhöhten Abschlag nicht zu bezahlen.“
Die Verbraucherschützer fordern ein Einschreiten der Bundesnetzagentur um dieses Geschäftsgebaren zu unterbinden. Denn die Abschlagszahlung richten sich nach dem Verbrauch im vorhergehenden Abrechnungszeitraum. Dies ist in der Regel die letzte Jahresabrechnung. Eine einseitige Erhöhung vom Stromanbieter innerhalb der laufenden Abrechnungsperiode ist aus Sicht der Verbraucherzentrale nur nach einer rechtmäßigen Preiserhöhung möglich.
Verbraucherschutz geht juristisch gegen schwarze Schafe vor
Seit Wochen fallen dem Verbraucherschutz einzelne Energieversorger auf, die finanzielle Probleme haben und nun versuchen dies auf die Verbraucher abzuwälzen. Laut Schuldzinski überziehen einige Energieversorger mit ihren finanziellen Forderungen an ihre Kunden maßlos. Die Verbraucherzentrale geht bereits juristisch dagegen vor.
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