Mit einer neuen Sonderabschreibung will die Bundesregierung gezielt Investitionen in Elektromobilität fördern. Unternehmen erhalten ab Juli 2025 die Möglichkeit, beim Kauf reiner Elektrofahrzeuge erhebliche steuerliche Vorteile zu nutzen. Das Vorhaben ist Teil eines umfangreichen Investitionsgesetzes, das noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden soll. Ziel ist eine wirtschaftliche Belebung durch technologieorientierte Steueranreize (merkur: 12.06.25).
Sonderabschreibung soll Umstieg auf E-Mobilität beschleunigen
Der Gesetzentwurf sieht eine gestaffelte Sonderabschreibung für rein elektrische Fahrzeuge vor. Im Jahr der Anschaffung können Unternehmen 75 Prozent des Kaufpreises steuerlich geltend machen. In den Folgejahren reduziert sich dieser Satz auf fünf Prozent im zweiten und dritten Jahr, drei Prozent im vierten und zwei Prozent im fünften Jahr. Diese Regelung greift für Fahrzeugkäufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027.

Auch E-Dienstwagen sollen von verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen profitieren. Die Regierung will dadurch Anreize setzen, um gewerbliche Fahrzeugflotten klimafreundlicher auszurichten. Der Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Investitionsimpulse durch Sonderabschreibung statt Subvention
Statt direkter Fördermittel setzt die Regierung auf steuerliche Entlastung als Investitionsanreiz. Neben Elektrofahrzeugen umfasst das Paket auch Sonderabschreibungen für weitere zukunftsgerichtete Investitionen. Für die Jahre 2025 bis 2027 ist eine zusätzliche Abschreibung von 30 Prozent auf bestimmte Anlagegüter geplant.
Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Senkung der Körperschaftsteuer vor. In fünf Schritten soll diese von 15 auf zehn Prozent sinken – bis 2032. Auch die steuerliche Forschungszulage soll großzügiger gestaltet werden. Laut Finanzministerium summieren sich die Entlastungen für Unternehmen auf 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2025, 8,1 Milliarden im Jahr 2026 und 11,3 Milliarden Euro bis 2029.
Industrie begrüßt steuerliche Impulse für Elektromobilität
Beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stößt die geplante Maßnahme auf Zustimmung. „Positiv ist insbesondere die angedachte steuerliche Förderung der Elektromobilität. Steueranreize haben bei unseren europäischen Nachbarn bereits große Erfolge erzielen können und dem Hochlauf der Elektromobilität Schub verliehen“, so der Verband. Zwar sei die Ladeinfrastruktur gut entwickelt, doch es brauche mehr Fahrzeuge, um diese effektiv zu nutzen.
Zudem drängt der Verband auf schnelle Entscheidungen bei der Strompreisentlastung: „Die konkrete Ausgestaltung muss im Herbst feststehen und die Umsetzung ab 1. Januar 2026 gelten.“
BDI lobt Planungssicherheit – Kritik an Körperschaftsteuer-Zeitplan
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) unterstützt die Sonderabschreibung als sinnvolle Maßnahme. Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner betonte die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen: „Dass die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen noch vor der Sommerpause beschlossen werden sollen, ist positiv.“ Die Maßnahme schaffe Vertrauen und ermutige zu langfristigen Investitionen.
Lob gibt es auch für die vorgezogene Forschungsförderung. Kritik äußerte Gönner lediglich an der späten Entlastung bei der Körperschaftsteuer – diese hätte aus Sicht der Industrie früher erfolgen sollen.
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