Die Zielvorgabe beim Smart-Meter-Rollout wirkt auf den ersten Blick erreicht. Die Bundesnetzagentur meldet bis Ende September 2025 eine Quote von 20,2 Prozent bei Pflichteinbaufällen. Viele Messstellenbetreiber bleiben dennoch weit zurück. Für zahlreiche Betreiber rücken Zwangsgelder näher. Diese Sollvorgabe trifft vor allem Pflichtfälle mit hohem Verbrauch oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen (heise: 03.01.26).
Zielvorgabe und Realität: Niedrige Abdeckung trotz Wachstum
Der Smart-Meter-Rollout wächst, doch die Basis bleibt klein. Die Bundesnetzagentur zählt zum 30. September 2025 rund zwei Millionen installierte intelligente Messsysteme. Das entspricht 3,8 Prozent aller Messlokationen. Ende Juni 2025 lagen die Werte bei 1,6 Millionen und 3,0 Prozent. Der Markt legt also zu, aber nicht flächendeckend.

Die Zielvorgabe bezieht sich nicht auf alle Messlokationen, sondern auf Pflichteinbaufälle. Hier liegt die bundesweite Quote bis Ende September 2025 bei 20,2 Prozent. Damit erreicht der Markt das gesetzliche Zwischenziel im Durchschnitt bereits vor Jahresende. Genau dieser Durchschnitt verdeckt jedoch die Spreizung zwischen großen und kleinen Betreibern.
Messstellenbetreiber im Vergleich: Große liefern, kleine bremsen
Die Bundesnetzagentur sieht die Fortschritte vor allem bei großen Marktakteuren. Viele kleine Messstellenbetreiber kommen deutlich langsamer voran. Bei den rund 600 Betreibern mit weniger als 30.000 Messlokationen lag die Einbauquote am 30. September 2025 im Schnitt bei 8,2 Prozent der Pflichtfälle. Damit verfehlen zahlreiche Betreiber die Zielvorgabe mit hoher Wahrscheinlichkeit.
Klaus Müller verwies vor Weihnachten auf LinkedIn auf einen weiteren Punkt. 188 Betreiber installierten bis Ende September 2025 kein einziges Smart Meter. Insgesamt gibt es 814 grundzuständige Messstellenbetreiber. Diese Streuung erzeugt ungleiche Bedingungen nach Netzgebiet. Ein Metering-Dienstleister kann Prozesse und Montagekapazitäten oft schneller skalieren als ein kleines Stadtwerk.
Bundesnetzagentur setzt auf Durchsetzung und Zwangsgelder
Die Bundesnetzagentur kündigt konkrete Aufsichtsmaßnahmen an. Klaus Müller stellte Schritte nach der Plausibilisierung der Daten zum 31. Dezember 2025 in Aussicht. Dabei kommen Zwangsgelder als Druckmittel ins Spiel. Die Behörde kann Zwangsgelder wiederholt verhängen und schrittweise steigern. Erzwingungsgelder sollen die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten erzwingen.
Für betroffene Messstellenbetreiber steigt damit der Handlungsdruck. Zwangsgelder belasten Budgets und Managementkapazitäten. Sie erhöhen den Bedarf an belastbaren Rollout-Prozessen, Dienstleistern und Terminsteuerung. Sie können auch das Vertrauen von Kunden und kommunaler Öffentlichkeit beschädigen.
Zielvorgabe bleibt umstritten: Datenlücken und Markterwartungen
Die Zahlen der Bundesnetzagentur bilden den Smart-Meter-Rollout nicht vollständig ab. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber müssen ihre Rollout-Daten nicht melden. Experten nennen daher teils höhere Gesamtzahlen. Für die gesetzliche Zielvorgabe zählt jedoch vor allem die Leistung der grundzuständigen Messstellenbetreiber in ihren Netzgebieten.
Viele Unternehmen halten den Smart-Meter-Rollout trotz des Etappenerfolgs weiter für zu langsam. Anbieter dynamischer Tarife benötigen eine höhere Verfügbarkeit intelligenter Messsysteme. Netzbetreiber benötigen mehr Steuerbarkeit für Wallboxen und andere flexible Lasten. Der Smart-Meter-Ausbau gewinnt daher erst dann echte Wirkung, wenn die Zielvorgabe nicht nur im Mittel, sondern in der Breite erreicht wird.
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