Die sinkenden Strom- und Gaspreise an den Energiebörsen kommen mittlerweile auch bei den Strom- und Gaskunden in der örtlichen Grundversorgung an. Im Mai, Juni und Juli senken insgesamt 91 Strom- und 80 Gasgrundversorger ihre Tarife, wie das Vergleichsportal Verivox am Montag mitteilte. Demnach liegt der Großteil der Grundversorgungstarife sowohl für Gas als auch für Strom aber weiterhin über den staatlichen Preisbremsen, während Neukundentarife deutlich günstiger sind.
Preisniveau in der Energieversorgung bleibt hoch – Staatliche Preisbremsen greifen nur begrenzt
„Die Zeit der Rekordpreise in der Energiekrise ist vorbei“, erklärte das Vergleichsportal. Insgesamt jedoch „bleibt das Preisniveau hoch“ – zumindest in der Grundversorgung. Der Arbeitspreis bei Stromverträgen liege hier bei durchschnittliche 45,78 Cent pro Kilowattstunde. Bei Gas sind es demnach 15,57 Cent.
Die staatlichen Preisbremsen liegen bei 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom und zwölf Cent für Gas. Liegt der Preis für Verbraucher darüber, übernimmt der Staat einen Großteil der Differenz. Laut Verivox liegen nach wie vor knapp 80 Prozent aller Strom- und fast 90 Prozent aller Gastarife in der Grundversorgung über den Preisbremsen.
Sinkende Preise bei Neukundentarifen – Wechsel aus Grundversorgung spart über 500 Euro
Auch die Preise bei Neukundentarifen sowohl bei den Grundversorgern als auch bei alternativen Anbietern sanken den Angaben zufolge weiter. „Durch einen Wechsel aus der Grundversorgung kann ein Haushalt über 500 Euro an Stromkosten einsparen – und muss darüber hinaus keine staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen“, erklärte Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.
Grundversorger sind die Unternehmen, die in einer Region die meisten Kunden mit Energie beliefern. Sie sind in fast allen Fällen verpflichtet, örtlich Verbraucher als Kunden zu akzeptieren. Dieser Grundversorgungstarif lag in der Energiekrise teils deutlich unterhalb des Preisniveaus anderer Verträge, seit diesem Jahr ist er aber in den meisten Fällen wieder teurer.
Kunden in der Grundversorgung können grundsätzlich jederzeit nach einer Frist von zwei Wochen in einen anderen Tarif wechseln. In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung. Nach Angaben der Bundesnetzagentur für das Jahr 2021 waren 24 Prozent der Stromkunden im Grundversorgungstarif. Beim Gas waren es 16 Prozent. Für 2022 liegen bislang keine Daten vor, der Anteil dürfte jedoch gestiegen sein.
Verbraucherschützer warnen allerdings auch davor, beim Anbieterwechsel nur auf den Preis zu achten. Gerade mit sogenannten Energiediscountern habe es während der Energiekrise immer wieder Probleme gegeben, sagte Hans Weinreuter, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, der „Süddeutschen Zeitung“ vom Montag (Sueddeutsche: 22.05.23). Die Verbraucherzentralen könnten Verbrauchern Auskunft darüber geben, „welche Firmen in der Vergangenheit auffällig geworden sind“.
AFP