Die Bundesregierung hat mit einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes die Stilllegung von Gasnetzen ermöglicht. Netzbetreiber dürfen ihre Leitungen künftig außer Betrieb nehmen, wenn sie dafür keine klimafreundliche Nutzung mehr sehen. Hintergrund ist der Umbau der Energieversorgung bis 2045, denn Deutschland will bis dahin klimaneutral werden. Der größte Risikofaktor für Haushalte liegt in den Fristen zur Umstellung. Unter bestimmten Bedingungen dürfen die Netzbetreiber Verbraucher bereits nach fünf Jahren vom Gasnetz trennen. Verbraucherschützer warnen deshalb vor finanziellen Verlusten für Besitzer neuer Gasheizungen, während die Energiebranche vor allem die neue rechtliche Klarheit lobt (t-online: 27.03.26).
Stilllegung der Gasnetze soll den Umbau bis 2045 absichern
Mit dem Kabinettsbeschluss schafft die Bundesregierung neue Regeln für Versorger, Kommunen und Netzbetreiber. Diese Unternehmen müssen ihre Infrastruktur schon heute auf eine Zukunft mit weniger Erdgas ausrichten. Als alternative Nutzung nennt der Gesetzentwurf Biomethan, Wasserstoff oder synthetische Gase. Fehlt eine solche Perspektive, soll die Stilllegung einzelner Netzabschnitte rechtssicher möglich werden.

Die Energiebranche unterstützt diesen Kurs ausdrücklich, weil er die Planung erleichtern soll. Der Branchenverband BDEW spricht von mehr Rechtssicherheit für den Umbau und die Weiternutzung bestehender Leitungen. Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW, sagt: „Es ist gut, dass mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes nun ein Instrumentenkasten auf den Weg gebracht wird, der die Weiterentwicklung und Weiternutzung der Gasnetze, die potenzielle Stilllegung von Netzabschnitten und den Aufbau eines Wasserstoffmarktes rechtlich absichern und Klarheit schaffen soll.“ Auch Umweltverbände sehen darin einen Fortschritt, weil der Rückgang des Gasverbrauchs vielerorts absehbar ist.
Verbraucherschützer warnen vor kurzen Fristen und hohen Kosten
Kritik kommt jedoch von Verbraucherschützern, weil Haushalte durch die neuen Regeln Rechte verlieren. Bisher gab es grundsätzlich einen Anspruch auf einen Gasanschluss, künftig entfällt dieser Schutz. Netzbetreiber müssen ihre Kunden zwar in der Regel zehn Jahre vor einer Stilllegung informieren. Diese Frist darf aber auf fünf Jahre sinken, wenn bis dahin ein Wärmenetz bereitsteht, an das die betroffenen Gebäude angeschlossen werden können.
Genau darin sehen Verbraucherschützer ein ernstes Problem, weil viele Gasheizungen deutlich länger laufen. Solche Anlagen erreichen meist eine Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren, außerdem kostet ihr Einbau oft viele tausend Euro. Florian Munder vom Bundesverband Verbraucherzentrale sagt: „Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher eine neue Heizung einbauen lassen, können sie berechtigterweise erwarten, diese bis zum Ende ihrer üblichen Lebensdauer nutzen zu können.“ Müssen Haushalte ihre Anlage vorher ersetzen, fordert er deshalb eine angemessene Entschädigung. Die Netzbetreiber sollen ihre Kunden außerdem über Alternativen zum Gasanschluss und über Fördermöglichkeiten informieren, während der BDEW kritisiert, dass die Versorger mit diesen Pflichten nicht allein gelassen werden dürften.
Widersprüchliche Signale verschärfen die Unsicherheit
Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz, das bis zum Sommer das bisherige Heizungsgesetz ablösen soll. Nach diesen Plänen soll der Einbau neuer Gasheizungen grundsätzlich weiter möglich bleiben. Genau das erschwert jedoch den Netzbetreibern die Prognose, wann der Gasverbrauch in einzelnen Gebieten stark genug sinkt, um Leitungen wirtschaftlich oder klimapolitisch aufzugeben.
Das Umweltinstitut München nennt die Gesetzesnovelle zwar einen „wichtigen Schritt“ zur Klimaneutralität. Zugleich warnt Energieexperte Till Irmisch vor widersprüchlichen Signalen an Kommunen, Stadtwerke und Haushalte. Netzbetreiber müssen erkennen, wann in welchem Straßenzug weniger Gas gebraucht wird, während die Politik zugleich neue Gasheizungen nicht grundsätzlich ausschließt. Damit wird die Planung für den Rückbau komplizierter, und zugleich wächst das Risiko neuer Konflikte über Fristen, Zuständigkeiten und die Kosten der Umstellung.
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