Viele Grundeigentümer erleben derzeit, wie Zusagen aus Windprojekten wegbrechen, weil die Pacht nicht mehr zur neuen Marktrechnung der Projektierer passt. Auf der DLG-Veranstaltung „Windpacht – Wenn der Wind dreht“ erklärte Rechtsanwalt Volker Henties die Hauptursachen. Die Zuschlagswerte in den Ausschreibungen sanken deutlich, zugleich ziehen Banken die Finanzierung an. Projektierer reagieren deshalb mit Nachverhandlungen und kürzen die angebotene Pacht teils bis auf 25 Prozent des ursprünglich versprochenen Werts (topagrar: 21.02.26).
Pacht fällt – alte Rekorde verzerren die Erwartungen bei Grundeigentümern
Über Jahre galt ein Windstandort als Glücksfall, dieses Bild kippt jedoch gerade. Teilweise konnten Grundeigentümer früher über 40 Prozent der Gesamteinnahmen eines Windparks erhalten. Bei großen Anlagen um 7 MW Nennleistung standen bis zu 300.000 Euro pro Jahr im Raum. Diese Summen trugen Betriebe, außerdem wirkten die Risiken überschaubar.

Heute treffen diese Erwartungen auf eine harte Korrektur, zugleich bleiben viele Projekte im System hängen. Viele Vorhaben haben bereits ihre immissionsschutzrechtliche Genehmigung der zuständigen Landesbehörden, jedoch warten sie noch auf den Zuschlag in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur. Das erhöht den Konkurrenzdruck in den Ausschreibungen, während Banken bei der Finanzierung noch genauer hinschauen. Für Eigentümer zählt am Ende nur, was in der Kasse ankommt. Genau dort bricht die Rechnung jetzt weg.
Zuschlagswerte rutschen ab – Erlösbasis schrumpft
Henties bezifferte den Preisrutsch konkret. „Konnten die Planer in 2023 und 2024 mit relativ stabilen Zuschlagswerten von 7,3 ct/kWh rechnen, fielen diese in 2025 kontinuierlich bis auf 6,06 ct/kWh im November 2025. Für Windparks stellt das einen Erlösverfall von rund 20 % dar.“ Das trifft die Einnahmeseite direkt, außerdem verändert es jede Bankkalkulation. Henties sieht die Abwärtsspirale noch nicht am Ende.
Für 2026 erwartet er weiteren Druck und viele Projektierer kalkulieren bereits neu. Er nennt für die ersten Ausschreibungen 5,5 ct/kWh und weniger. Das entspreche ungefähr einem Erlösverfall von 25 Prozent und mehr. Wenn die Erlöse fallen, bleibt für hohe Zahlungen kaum Spielraum. Deshalb greifen Projektierer bei Verträgen zuerst dort an, wo sie schnell sparen können.
Banken werden bei Finanzierung strenger – die Pacht wird zur Stellschraube
Neben dem Strompreis drückt die Finanzierung, jedoch mit klaren Mechanismen. Henties sagte: „Statt 1,1, bis 1,4 % liegen die Finanzierungszinsen trotz niedrigerer Leitzinsen derzeit bei rund 4%. Dazu kommt, dass sich die Banken nicht mehr auf eine 100 %ige Fremdfinanzierung einlassen.“ Das zwingt Projektierer zu mehr Eigenmitteln, außerdem steigen die Kapitalkosten abrupt. Bereits genehmigte Projekte verlieren dadurch an Wert. Dieser Wertverlust landet am Ende beim Grundeigentümer.
Projektierer drängen zu Nachverhandlungen, weil Banken Finanzierungszusagen an neue Ausschreibungsergebnisse und Eigenkapitalquoten knüpfen. Eigentümer geraten dadurch unter Zeitdruck, da Fristen für Zuschläge und Finanzierungsabschlüsse laufen. In Einzelfällen sollen nur noch 25 Prozent der ursprünglich zugesagten Pacht gezahlt werden. Das wirkt wie ein Absturz, weil es nicht um kleine Korrekturen geht. Aus Planungssicherheit wird ein Risiko, außerdem bricht ein Kalkulationspfeiler in der Landwirtschaft weg. Wer unterschreibt, akzeptiert oft eine neue Realität.
Beteiligung statt Kürzung, weil Eigentümer sonst nur verlieren
Henties rät, nicht reflexhaft nachzugeben, sondern Gegenleistungen zu fordern. Er sagte: „Besser ist aus unserer Sicht, auch bei Nachverhandlungen über Pachten Beteiligungen einzufordern und noch besser, sich von Anfang an am Gesamtprojekt zu beteiligen.“ Dann kann eine niedrigere Pacht tragbar werden, weil Eigentümer an der Wertschöpfung teilhaben. Henties berichtet von Modellen mit 25 Prozent und mehr Beteiligung, während der Projektierer das Entwicklungsrisiko trägt. Projektentwickler lassen sich eingesetztes Risikokapital teils verzinsen, außerdem soll die Verzinsung bei Erfolg kaum ins Gewicht fallen.
Für Beteiligungen nennt er Schutzplanken, damit Eigentümer nicht in teure Fallen laufen. Er fordert saubere Gesellschaftsführung und einen Start erst nach Handelsregistereintrag, zugleich den Ausschluss von Nachschusspflichten. Er nennt Entnahmerechte für Steuerlasten und eine Beteiligung, die auch bei Verkauf gilt. Außerdem sollen negative Steuerfolgen früh geregelt werden. Damit steigt die Transparenz, so dass Eigentümer nicht blind auf Versprechen angewiesen bleiben.
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