Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Koalition vereinbart, umwelt- und klimaschädliche Subventionen abzubauen, um zusätzlichen finanziellen Spielraum zu schaffen. Doch bisher ist diesbezüglich nicht viel geschehen. Stattdessen setzt Finanzminister Christian Lindner (FDP) derzeit auf Sparmaßnahmen in allen Ressorts. Allerdings macht nun der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages, der normalerweise nur die Wirtschaftsführung des Bundestages überprüft, einen Vorstoß zum Abbau klimaschädlicher Subventionen. Er hat das Finanzministerium beauftragt, zu prüfen, ob und wie eine Änderung der Besteuerung von Oldtimern umsetzbar wäre (taz: 26.06.23)
Bundesrechnungshof fordert, Oldtimer höher zu versteuern, um Staatskasse zu füllen
Hintergrund ist ein Bericht des Bundesrechnungshofes, der besagt, dass immer mehr Fahrzeuge, die als Oldtimer registriert sind. Besitzer würden diese Fahrzeuge auch im Alltag nutzen und dadurch unberechtigte Steuervorteile erhalten. Laut Rechnungshof entgehen dem Staat dadurch jährlich 170 Millionen Euro an Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer. Zudem würden diese Fahrzeuge eine enorme Schadstoffbelastung ausstoßen.
Im Jahr 1997 hat die damalige Regierung die Kfz-Steuer reformiert. Dabei fanden Hubraum und Schadstoffemissionen eine stärkere Berücksichtigung. Oldtimer hat man allerdings von dieser Regelung ausgenommen und unabhängig von ihren Emissionen und Hubraum pauschal besteuert. Laut Bundesrechnungshof ist diese Pauschale fast immer niedriger als die reguläre Besteuerung. So spart eine Person mit einem Diesel-PKW mit einem Hubraum von 1.500 cm³ und ungünstiger Schadstoffklasse bis zu 371 Euro pro Jahr.
Der Bestand an Oldtimern hat sich seit 1997 fast verdreifacht. Oldtimer sind nach ursprünglicher Definition Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und hauptsächlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. 2007 hat die Große Koalition diese Vorgabe gelockert und das Wort „hauptsächlich“ in der Formulierung gestrichen. Laut Bundesrechnungshof gab es im Jahr 1997 rund 135.000 Oldtimer, während es im Jahr 2020 fast 400.000 waren.
Oldtimer-Boom und Steuerverluste: Bundesrechnungshof fordert Prüfung des Alltagseinsatzes
Der Trend wird sich laut Bundesrechnungshof voraussichtlich fortsetzen, da aufgrund höherer Produktionszahlen und längerer Lebensdauer immer mehr Alltagsfahrzeuge die 30-Jahres-Grenze für die Einordnung als Oldtimer überschreiten. Dadurch steigen auch die Mindereinnahmen.
Das Finanzministerium bestreitet bisher, dass es sich bei der besonderen Besteuerung von Oldtimern, die im Alltag bewegt werden, um eine Subvention handelt. Die Rechnungsprüfer bemängeln jedoch, dass das Finanzministerium keine belastbaren Zahlen liefert. Aus diesem Grund hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages das Finanzministerium aufgefordert, den Einsatz von Oldtimern im Alltag zu erfassen. Das Finanzministerium soll bis zum 31. Oktober hierzu Antworten liefern, die für den Haushalt relevant sein könnten. Der Haushaltsentwurf für 2024 soll am 5. Juli vom Kabinett beschlossen und dem Bundestag übergeben werden. Die endgültige Verabschiedung durch den Bundestag wird im Dezember stattfinden.