Bis Ende 2016 erhielten alle Windparks eine nach dem erneuerbaren Energiegesetz (EEG) staatlich festgelegte Einspeisevergütung. Damit war Ökoenergie aus Windkraft aber auch in allen Belangen ein große Geschäft. Ab 2017 erfolgte dann eine Ausschreibung für neue Projekte bei der nur die günstigsten Betreiber solcher Anlagen den Zuschlag bekommen.
Bieterverfahren soll Subventionen bei Windkraft reduzieren
Der Gesetzgeber ist auf dieses Bieterverfahren umgestiegen um mehr Wettbewerb zu schaffen und damit den explodierenden Kosten für die EEG-Umlage entgegen zu wirken. Allerdings wollte der Gesetzgeber unbedingt noch eine soziale Komponente im neuen Verfahren verankern. Über die soziale Komponente sollten Anlagen, die Bürger gemeinsam errichten, besonders bevorzugt werden. Dies sollte den Bürgerkooperativen einen Vorteil gegenüber den Branchenriesen, wie zum Beispiel RWE, Eon und Vattenfall, verschaffen.
Soziale Komponente soll einen Vorteil einräumen
Die Vorteile für diese Bürgerkooperationen waren erheblich. So können diese Bürgerkooperationen mit noch ungenehmigten Projekten bieten und sich gegenüber kommerziellen Bietern zwei Jahre länger Zeit für den Bau einer entsprechenden Anlage lassen. Zum Nachweis für die Schutzbedürftigkeit müssen mindestens zehn der Beteiligten Investoren mindestens ein Jahr lang im betroffenen Landkreis leben.
Missbrauch war absehbar
Die Vorteile waren so gravierend, dass sie praktisch zum Missbrauch geradezu einladen. Kommerzielle Firmen und professionelle Projektentwickler haben die Chancen natürlich schnell erkannt und sicherten sich mit einem einfachen Trick den Großteil der Ausschreibungen. Der Windparkbetreiber war dann eine GmbH & Co. KG bei der Geschäftsführer und Gesellschafter des haftenden Komplementärs leitende Angestellte des Projektierers waren. Die erforderlichen Kommanditisten rekrutierte man dann für wenig Geld in der Region. Dabei wurde auffallend oft exakt die erforderliche Anzahl von genau 10 Investoren, die als Mindestanforderung zu erfüllen war, gemeldet.
Erst nach einem Jahr hat der Gesetzgeber die Lücke geschlossen und nur noch genehmigte Anlagen beim Bieterverfahren zugelassen.
Es wird gemauschelt und getrickst
Bei der Bewilligung von Windkraftanlagen kommt es immer wieder zu Ungereimtheiten, Mauscheleien und Tricksereien. Um Widerstände in der Bevölkerung oder den betroffenen Behörden entgegenzuwirken arbeiten angeblich unabhängige Gutachter, Investoren und auch Genehmigungsbehörden immer wieder Hand in Hand.
So erstellte ein Bürgermeister bei Cuxhaven das ornithologische Gutachten selbst. Im hessischen Ronneburg hat man kurzerhand eine andere Methodik zur Ermittlung des Kollisionsrisiko mit Vögeln eingeführt und konnte somit in einem Artenschutzgebiet doch noch Windvorrangflächen ausweisen. Bei zu hohe Schallmessungen werden so lange neue Gutachten ausgestellt bis das Ergebnis passt. Wer mitmacht kann auf eine entsprechende Belohnung hoffen. So bekam die ehemalige grüne Energieministerin in Rheinland-Pfalz, Eveline Lemke, einen Sitz im Aufsichtsrat der ABO Wind AG.
Geschäfte der Branche sind höchst intransparent
Die Geschäfte der Branche sind höchst intransparent, denn die Profite sollen der Allgemeinheit verborgen bleiben. Der Bankrott der Prokon GmbH ist nicht der einzige in der Brache, bei der bankrotten Breeze Two Energy GmbH & Co. KG führten die Gelder bis auf die Cayman Islands. Die gutgläubigen Investoren gingen in den meisten Fällen leer aus.
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