Die Bundesnetzagentur hat eine Leitlinien für die Reform der Stromnetzentgelte vorgelegt, nach denen Betreiber von Solaranlagen ab 2029 eine Gebühr zahlen sollen, sobald sie selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Auslöser ist das Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Ende 2028, während danach eine neue StromNEV gelten soll. Kern des Vorschlags ist ein regional differenziertes Einspeiseentgelt von bis zu fünf Cent pro Kilowattstunde. Die Behörde reagiert damit auf den wachsenden Netzausbaubedarf und sieht zugleich eine Verteilungsfrage, weil Verbraucher ohne PV-Anlage die Netzkosten bislang allein über den Strompreis tragen. Als Folgen stehen zusätzliche laufende Kosten für Einspeiser im Raum, während andere Kunden perspektivisch entlastet werden sollen. Bis Ende März läuft eine Konsultation, deshalb können Verbände, Unternehmen und Bürger noch Stellung nehmen (t-online: 20.02.26).
Warum die Behörde die Einspeisung bepreisen will
Netzentgelte machen regional unterschiedlich bis zu 30 Prozent des Strompreises aus, außerdem steigen sie mit dem Ausbau der Netze. Wärmepumpen, Ladesäulen, Batteriespeicher und Rechenzentren erhöhen die Last, deshalb müssen Netzbetreiber Leitungen und Umspanntechnik erweitern. Bislang finanzieren das vor allem Stromkunden über ihren Verbrauch, während Einspeiser keine vergleichbare Gebühr zahlen.

Die Bundesnetzagentur will diese Logik drehen, jedoch ohne Einspeiser vollständig gleichzustellen. Sie argumentiert, dass PV-Besitzer ihren Netzbezug durch Speicher und Energiesteuerung senken können, während Mieter und Haushalte ohne eigene Anlage die Netzkosten weiter voll tragen. Aus Sicht der Behörde entsteht so eine Schieflage, die ein Einspeiseentgelt abfedern soll. Außerdem sieht die BNetzA in vielen Fällen die zusätzliche Einspeisung als Treiber des Netzausbaus, weshalb auch Einspeiser einen Beitrag leisten sollen.
Wie hoch das Entgelt werden könnte und was noch offen ist
Die Behörde schlägt ein regional differenziertes Einspeisenetzentgelt vor, das maximal fünf Cent pro Kilowattstunde betragen könnte, zugleich soll der Einstieg moderat ausfallen. Damit will sie die Reaktionen der Einspeiser prüfen und keine abrupten Kostensprünge auslösen. Noch offen bleibt, ob das Entgelt dynamisch ausgestaltet wird, wobei zeitvariable Gebühren Einspeisung zu bestimmten Tageszeiten verteuern könnten.
Zusätzlich befürwortet die Bundesnetzagentur einen Baukostenzuschuss für neue Netzanschlüsse von Erzeugern. Er soll jedoch nur fällig werden, wenn Netzbetreiber dafür tatsächlich einen neuen Anschluss bauen müssen. Diese Linie findet sich auch im bekannt gewordenen Netzpaket von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Dort wird außerdem diskutiert, neue Wind- und Solaranlagen bis zu zehn Jahre nicht anschließen zu müssen. Das erhöht die Unsicherheit, weil Projekte länger ohne Anschlusszusage bleiben könnten.
Kritik aus der Branche und Konsultation bis Ende März
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellt sich gegen Einspeiseentgelte in der vorgeschlagenen Form. „Nur auf den ersten Blick scheint es logisch, Netzentgelte für Einspeiser zu erheben“, schreibt der Verband. Er warnt vor mehr Komplexität, höheren Kosten und zusätzlichem Bürokratieaufwand, außerdem sinke die Planungs- und Investitionssicherheit. Deshalb lehnt der BDEW den Vorschlag aktuell ab, während er bei Baukostenzuschüssen eher Zustimmung signalisiert.
Die Reform ist noch nicht beschlossen. Der Vorschlag befindet sich in der Konsultation, deshalb können Stellungnahmen bis Ende März eingereicht werden. Erst danach entscheidet sich, ob Solarbetreiber ab 2029 tatsächlich zahlen müssen, wenn sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen, und wie stark diese Gebühr am Ende ausfällt.
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