Ab 1. März 2021 gelten für Haushaltsgeräte neue Energielabel. Die EU hat das bisherige System überarbeitet, deshalb muss der Handel Kühlschränke, Fernseher oder Waschmaschinen jetzt neu auszeichnen.
Alte Energielabel werden durch neue ersetzt
Mit einer mehrfarbigen Skala soll jetzt der Energieverbrauch besser kenntlich gemacht werden. Damit sollen die alten Angaben mit A+, A++ und A+++ der Vergangenheit angehören.
Betroffen von der neuen Kennzeichnungspflicht sind zunächst Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte. Das neue EU-Energielabel hat nun sieben Stufen mit den Buchstaben A bis G. Zusätzlich müssen sich jetzt an neuen Geräten auch noch weitere Informationen, wie zum Beispiel die Lautstärke oder das Fassungsvolumen angegeben sein. Ein QR-Code, über den weitere Informationen abrufbar sind, gehört jetzt ebenfalls zu den Pflichtangaben.
Kunden sollen von neuer Kennzeichnung profitieren
Kunden würden von der umfangreicheren Kennzeichnung laut der europäischen Verbraucherorganisation Beuc profitierten. Da die neuen Label nicht für alle Produkte gelten, sollen nach Wunsch der Verbraucherschützer sowohl die alte, als auch neue die Kennzeichnung angegeben werden. Es wird aber empfohlen auf die genauere neue Kennzeichnung zu achten.
Laut EU-Kommission war für Verbraucher zwischen den Klassen A++ und A+++ kein signifikanter Unterschied mehr erkennbar, was jetzt mit der neuen Kennzeichnung wieder mehr gegeben ist. Ein Vergleich von alten und neuen Energieklassen ist aber praktisch nicht möglich. Geräte, die bisher mit A+++ gekennzeichnet waren landen jetzt teilweise in der Kategorie C. Viele davon aber auch in der Klasse D oder sogar nur in der Klasse E. Die Klasse A soll erst gar nicht besetzt werden um bei Innovationen beim Verbrauch noch Luft nach oben zu haben.
Neue Energielabel zunächst nur fünf Produktgruppen
Die neue Kennzeichnung gilt zunächst nur für fünf Produktgruppen. Das sind Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, elektronische Displays und Leuchtmittel. Für Glühbirnen und andere Lichtquellen gilt die neue Regelung ab dem 1. September2021. Für viele weitere Geräte soll es erst später zur Umstellung kommen. Für die letzte Produktgruppe zu denen Heizgeräte und Wasserboiler zählen, ist die Einführung erst bis Ende 2025 vorgesehen.
Alte und neue Kennzeichnung parallel am Markt – Verwirrung ist komplett
Neue und alte Kennzeichnungen sind parallel am Markt. Wieder hat man die Kennzeichnung so gestaltet, dass man in kurzer Zeit wieder bei A landen wird. Es wäre doch wesentlich einfacher gewesen, die Klassen in der gegenläufigen Richtung festzulegen, mit Z als beste Klasse, dann hätte man jahrelang Ruhe. Jetzt werden sogar alte und neue Labels angegeben und Geräte mit der alten Bezeichnung A+++ können bei der neuen Einteilung sogar in unterschiedlichen neuen Klassen liegen. Ob da der normale Verbraucher noch durchblickt ist dabei allerdings mehr als fraglich.