Neue Biomasseverordnung schließt bestimmte Holzsortimente vom Verbrennen aus

Im Zuge der Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III plant die Bundesregierung tiefgreifende Änderungen an der Biomasseverordnung, die Rundholz in Industriequalität sowie Wurzeln und Stümpfe aus der energetischen Nutzung drängen sollen. Obwohl kein ausdrückliches Verbrennungsverbot entsteht, entfalten die vorgesehenen Regelungen über Förderrecht und Genehmigungspraxis eine faktische Einschränkung, die Holzenergie, Wärmewende, Privathaushalte und Biomasseanlagen gleichermaßen betrifft und damit bestehende Verwertungsstrukturen unter Druck setzt.


Biomasseverordnung ohne formales Verbot, aber mit harter Wirkung

Der aktuelle Entwurf der Biomasseverordnung setzt nicht beim klassischen Ordnungsrecht an, sondern verändert den energierechtlichen Rahmen. Genau dadurch entsteht jedoch erhebliche Wirkung. Holzsortimente außerhalb des Regelwerks verlieren ihre Anerkennung als nachhaltige Brennstoffe. Damit fehlt die wirtschaftliche Grundlage für ihren Einsatz, obwohl Holz weiterhin als erneuerbare Energiequelle gilt.

Neue Regeln verdrängen zentrale Holzsortimente aus der energetischen Nutzung - faktische Verbotswirkung bis in Privathaushalte
Neue Regeln verdrängen zentrale Holzsortimente aus der energetischen Nutzung – faktische Verbotswirkung bis in Privathaushalte

Private Haushalte mit Holzfeuerungen bleiben zwar rechtlich zulässig, doch Förderfähigkeit, Effizienznachweise und kommunale Wärmekonzepte knüpfen zunehmend an die Biomasseverordnung an. Somit verschärft sich der Druck auf Verbraucher, auch wenn kein direktes Verbot formuliert erscheint.

Branchenverbände warnen vor Folgen für die Wärmewende

Mehrere Verbände aus Forstwirtschaft und Holzindustrie kritisieren den Entwurf geschlossen. Nachhaltig erzeugte Holzenergie zählt weiterhin zu den wichtigsten Säulen der Wärmewende. Dennoch greift die geplante Anpassung der Biomasseverordnung tief in bestehende Wertschöpfungsketten ein. Zahlreiche Biomasseanlagen, die auf regionale Brennstoffe setzen, geraten dadurch wirtschaftlich unter Spannung.

Die Verbände betonen, dass dezentrale Energieversorgung auf verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen bleibt. Einschränkungen ohne differenzierte Betrachtung gefährden Investitionen, obwohl gerade lokale Lösungen für Versorgungssicherheit sorgen.


Rundholz verliert Flexibilität bei schwankender Marktlage

Im Zentrum der Kritik steht der pauschale Ausschluss von Rundholz in Industriequalität. Dessen Verwendung hängt stark von Nachfrage, Abnahmekapazitäten und Waldzustand ab. Nach Schadereignissen fällt Holz an, das stofflich kaum nutzbar bleibt, energetisch jedoch sinnvoll eingesetzt werden kann. Diese Flexibilität sicherte bislang stabile Märkte.

Die Verbände halten ausdrücklich fest: „Rundholz in Industriequalität darf nicht generell von der energetischen Nutzung ausgeschlossen werden.“ Eine starre Anwendung der Biomasseverordnung entzieht Waldbesitzern notwendige Absatzwege und schwächt gleichzeitig die Versorgung vieler Biomasseanlagen.

Wurzeln und Stümpfe stammen meist aus Bau- und Pflegearbeiten

Auch Wurzeln und Stümpfe stammen selten aus klassischer Forstwirtschaft. Sie fallen überwiegend bei Bauprojekten, landwirtschaftlichen Rodungen oder der Trassenpflege an. Genau dort existierten bislang funktionierende energetische Verwertungswege. Der vorgesehene Ausschluss blendet diese Realität aus.

Ohne Nutzungsmöglichkeit droht ein Entsorgungsproblem. Deponierung verursacht Kosten und zusätzliche Emissionen, obwohl klimafreundliche Alternativen bestehen. Die Kritiker verweisen deshalb auf einen grundlegenden Zielkonflikt innerhalb der Biomasseverordnung, der weder ökologische noch wirtschaftliche Logik erkennen lässt.

Indirekte Auswirkungen auf Privathaushalte

Auch Privathaushalte spüren die Folgen der neuen Regelung. Förderprogramme, Modernisierungsanreize und Effizienzbewertungen orientieren sich zunehmend an anerkannten Brennstoffen. Fällt Holz aus dem Regelrahmen der Biomasseverordnung, geraten selbst bestehende Holzheizungen in eine Grauzone.

Damit verliert die Holzenergie schrittweise ihren Stellenwert im Wärmemarkt. Diese Entwicklung erfolgt nicht offen, sondern über regulatorische Ausblendung. Gerade darin sehen Experten die größte Gefahr für die Wärmewende.

Forderung nach sachgerechter Nachbesserung

Die Verbände fordern eine Überarbeitung des Entwurfs. Gefragt sind differenzierte Kriterien statt pauschaler Ausschlüsse. Marktmechanismen, regionale Besonderheiten und tatsächliche Nutzungspfade müssen stärker berücksichtigt sein. Nur so lässt sich die energetische Holznutzung als Teil der erneuerbaren Energieversorgung erhalten.

Ein Regelwerk darf nicht faktisch verbieten, was politisch weiterhin als nachhaltig gilt. Andernfalls verliert die Biomasseverordnung ihre Akzeptanz und erzeugt vermeidbare Brüche in der Energiepolitik.

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