Betroffene des Stromausfalls in Steglitz-Zehlendorf können nach Einschätzung des Berliner Mietervereins eine Mietminderung verlangen, obwohl Vermieter weder den Blackout verursacht haben, noch die Wiederinbetriebnahme des Stromnetzes beeinflussen konnten.. Mehrere Tage ohne Strom, ohne Heizung oder Wasser senkten die Nutzbarkeit vieler Wohnungen drastisch. Genau deshalb rücken Rückforderungen für Miete in den Fokus, denn das Mietrecht bewertet den Zustand der Wohnung und nicht die Schuldfrage (berliner-zeitung: 08.01.26).
Mietminderung: Der rechtliche Hebel hinter Rückforderungen
Das Mietrecht knüpft die Zahlung an den vertragsgemäßen Gebrauch, weil Mieter für eine bewohn- und nutzbare Wohnung zahlen. Wenn Strom und Wärme ausfallen, entsteht ein Mangel und dieser Mangel berechtigt die Mieter zu eine Mietminderung. Verschulden spielt dabei keine Rolle, denn das Risiko der Gebrauchstauglichkeit liegt beim Vermieter. In der Wirkung entspricht das einer Mietkürzung, selbst wenn der Blackout außerhalb des Gebäudes entsteht.

Der Berliner Mieterverein begründet diese Linie mit dem Schutz vor Gesundheitsgefahren, zumal die Winterkälte das gesundheitliche Risiko erhöht. Stefan Schetschorke, Leiter der Rechtsabteilung, sagt: „Ein Ausfall von Strom oder Heizung beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung erheblich. Gerade in den kalten Wintermonaten stellt ein längerfristiger Strom- oder Heizungsausfall eine akute Gefahr für die Gesundheit der Mieter dar.“ Diese Aussage verschiebt die Debatte auf die Wohnrealität, weil sie die Frage „Wie nutzbar war die Wohnung?“ ins Zentrum stellt.
Stromausfall im Winter: Warum die Quote schnell steigt
Die Höhe hängt vom Ausmaß der Einschränkung ab, jedoch treibt ein kompletter Stromausfall die Quote besonders nach oben. Ohne Strom funktionieren Licht, Kochen und Kommunikation nur eingeschränkt und ohne Heizung drohen Auskühlung sowie Folgeschäden. Viele Betroffene berichten zudem von Ausfällen bei Wasser oder Aufzügen, sodass sich Alltagsfunktionen teilweise nicht mehr aufrechterhalten ließen. Bei einem Stromunterbruch über Tage rückt Unbewohnbarkeit näher, weil die grundlegende Versorgung fehlt.
Für Vermieter entsteht zusätzlicher Druck durch die Möglichkeit der rückwirkenden Geltendmachung, denn Minderungen beginnen nicht erst mit der nächsten Mietzahlung. Schetschorke erläutert: „Denn tritt ein Mangel erst im Laufe eines Monats oder zu einem Monatswechsel auf, konnte der Mieter bei Fälligkeit der Miete zu Monatsbeginn nicht wissen, dass ein Mangel eintreten würde.“ Damit kann ein Blackout auch dann nachträglich in die Abrechnung schlagen, wenn Vermieter Einnahmen bereits eingeplant haben.
Blackout ohne Einfluss: Warum Vermieter trotzdem zahlen
Hier zeigt sich die systemische Härte, weil Vermieter Netze nicht steuern und Reparaturzeiten nicht beschleunigen können. Der Eigentümer bleibt dennoch erster Adressat, denn er ist Vertragspartner des Mieters und damit Träger der mietrechtlichen Folgen. Das Mietrecht schützt Mieter in der Krise, während es die Kosten eines Blackout in der Praxis auf private Akteuren abwälzt.
Zwar können Vermieter später Ansprüche prüfen, doch der Weg über Regress, Versicherungen oder Zuständigkeiten dauert oft lange. In der Zwischenzeit fehlen Mieten während Kredite und Betriebskosten weiter laufen. Ein Netzausfall wird damit zum Liquiditätsrisiko, weil die Rechtslage schnelle Entlastung für Vermieter nicht automatisch vorsieht.
Mietrecht und Politik: Ausgleich statt Entwertung von Eigentum
Politisch wirkt die Lage schief, denn der Staat soll kritische Infrastruktur sichern, während Vermieter die finanziellen Folgen tragen. Wenn Krisenmanagement schwach bleibt, entsteht eine Entwertung von Eigentum, weil sich ein Fremdrisiko kaum kalkulieren lässt. Das Mietgesetz schützt den Bewohner zurecht in der Not, aber es braucht einen fairen Mechanismus, damit Vermieter nicht alleine für von ihm unverantwortete und unbeeinflussbare Schäden haften. Vor allem dann, wenn die Ursache des Schaden, wie beim Berliner Blackout weit außerhalb seiner Immobilie liegt.
Lesen Sie auch:
- Mietrecht: Darf der Vermieter für Gaseinsparungen die Heizung drosseln?
- Berlins Katastrophenschutz: 97-Jährige auf Feldbett – Fotos mit Politikern statt Führung
- Stromausfall über Tage – Berlin zeigt, warum die Statistik trügt und Selbstvorsorge wichtig ist
- Wie ein Terroranschlag zum „Stromausfall“ heruntergespielt wird
