Wie nahezu immer, wenn der Staat bestimmte Dinge subventioniert, kommt es jetzt auch bei der E-Auto Prämie zu massivem Missbrauch. Immerhin bezahlt der Staat beim Kauf eines Elektroautos bis zu 9000 Euro Prämie. Das nutzen jetzt immer mehr Autohändler aus. Die Mindesthaltefrist beträgt beim Kauf eines Elektroautos nur 6 Monate. Deshalb bieten Händler den Kunden Elektroautos an, die sie 6 Monate lang kostenlos fahren können. Danach exportieren sie diese Fahrzeuge mit hohem Gewinn ins Ausland.
In 5 Monaten 30.000 geförderte E-Autos aus Deutschland verschwunden
Zwischen September 2021 und Januar 2022 haben Händler rund 30.000 Elektrofahrzeuge aus Deutschland ins Ausland verkauft. Damit finanziert Deutschland, laut Stefan Bratzel, dem Direktor des Center of Automotive Management, die Anschaffung von Elektroautos im Ausland mit einem dreistelligen Millionenbetrag.
Fahrzeuge gehen nach Skandinavien
Die so verkauften Fahrzeuge gehen hauptsächlich nach in die skandinavischen Länder. In Dänemark ist die Zahl der aus Deutschland importierten Elektro-Gebrauchtwagen bereits so hoch, dass sie bereits spürbar die Preise beeinflussen.
Mit dem massiven Export dieser Fahrzeuge ins Ausland relativieren sich dann auch die immer wieder propagierten Rekordzahlen bei der Neuzulassung von Elektroautos. Ein Großteil dieser Fahrzeuge befinden sich damit nach kurzer Zeit gar nicht mehr in Deutschland.
Der Missbrauch wurde jetzt auch im Wirtschaftsministerium bekannt. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte dazu: „Tatsächlich ist es nicht Sinn der Förderung und der Regeln zur Mindesthaltedauer, dass geförderte Autos nach Ablauf der Mindesthaltedauer regelmäßig ins europäische Ausland weiterverkauft werden und dies zu einem Geschäftsmodell für Händler und Käufer wird“.
Wirtschaftsministerium will Haltezeit verlängern
Deshalb will Wirtschaftsminister Robert Habeck jetzt die Mindesthaltedauer für die Elektroautos verlängern. Das Ministerium prüft zur Zeit, die Mindesthaltezeit von 6 Monaten auf ein Jahr anzuheben. Bei einem früheren Verkauf des Fahrzeuges müsste dann der Förderbetrag an den Staat zurückbezahlt werden. Dabei geht das Wirtschaftsministerium davon aus, dass der Wertverlust der Fahrzeuge nach einem Jahr so groß ist, dass er den Förderbetrag übersteigt und sich das Geschäftsmodell der Händler somit nicht mehr lohnt.