Kippen die Bundesländer Habecks Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz der Regierung ist noch nicht beschlossen, aber am 12. Mai 2023 soll es im Bundesrat debattiert werden. Die Länder haben vielfältige Änderungswünsche (TZ: 08.05.23).


Diskussionen über Änderungen am Gebäudeenergiegesetz in Bundesrat und Bundestag

Das Gebäudeenergiegesetz hat im April die Zustimmung des Kabinetts erhalten und muss nun noch vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden. Währenddessen werden in diesen Gremien mögliche Änderungen diskutiert. Im Bundesrat wurden in den Ausschüssen verschiedene Änderungsvorschläge gesammelt, die das Gesetz in wesentlichen Teilen deutlich verändern würden. So soll zum Beispiel den Eigentümern mehr Zeit gegeben werden, ihre Heizungen auszutauschen, und die Bundesländer sollen die Möglichkeit erhalten, eigene Regelungen aufzustellen.

Diskussionen über Änderungen am Gebäudeenergiegesetz in Bundesrat und Bundestag. Bundesländer haben viele Änderungswünsche
Diskussionen über Änderungen am Gebäudeenergiegesetz in Bundesrat und Bundestag. Bundesländer haben viele Änderungswünsche

Bundesländer fordern verschärfte Heizungsregeln im Gebäudeenergiegesetz

Im Rahmen des Gesetzes der Bundesregierung, welches das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2045 verfolgt, sollen fossile Heizsysteme innerhalb der nächsten 20 Jahre umgerüstet oder ausgetauscht werden. Jedoch haben die Bundesländer oft eigene, ehrgeizigere Klimaschutzziele als die des Bundes. Aus diesem Grund streben die Länder im Bundesrat an, eine Änderung des GEG durchzusetzen, die eine Verschärfung der Heizungsregeln ermöglicht. Laut dem Vorschlag der Länder sollen sie in der Lage sein, Vorschriften zu erlassen, die „über die Vorschriften dieses Gesetzes hinausgehen“. Einige Beispiele für solche abweichenden Klimaschutzziele in den Ländern sind:

  • Baden-Württemberg: Klimaneutralität bis 2040
  • Bremen: Bis 2038 zu 95 Prozent klimaneutral, bis 2035 kein Erdgasverbrauch
  • Mecklenburg-Vorpommern: Klimaneutralität bis 2040
  • Rheinland-Pfalz: Klimaneutralität zwischen 2035 und 2040

Bundesländer fordern Zulassung neuer Heizsysteme im Neubau, lehnen jedoch „H2-Ready-Heizungen“ ab

Die Bundesländer streben mehr Technologieoffenheit an und fordern die Zulassung weiterer Heizsysteme auch im Neubau. Die Länder möchten Pelletöfen, Biogas- oder Biomethanheizungen im Neubau erlauben und auch raumlufttechnische Anlagen, die in besonders energieeffizienten Häusern von Vorteil sind, erlaubt lassen. Jedoch lehnen die Länder die sogenannten „H2-Ready-Heizungen“ deutlich ab und halten sie für „nicht sinnvoll“. Sie befürchten, dass Verbraucher dazu verleitet werden könnten, Gasheizungen zu installieren, die später sehr teuer werden könnten. Außerdem kritisieren die Bundesländer, dass es nicht genug Wasserstoff als Heizquelle geben wird.

Bundesländer fordern längere Übergangsfristen für Heizungstausch

Die Bundesländer fordern längere Übergangsfristen für Eigentümer, um ihnen mehr Zeit beim Heizungstausch zu geben. Demnach soll das Gesetz nicht wie geplant zum 1. Januar 2024, sondern erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zusätzlich sollen Eigentümer nach einer Havarie ihre Heizungsanlage nicht nur für drei, sondern für zehn Jahre durch eine neue fossile Heizung austauschen können. Die Länder begründen dies damit, dass die Nachrüstung mit zukunftsfähigen Wärmepumpen-Heizsystemen umfangreiche Planungen, Dämm- und Umbaumaßnahmen sowie erhebliche Finanzierungsaufwendungen erfordert, weshalb eine Verlängerung auf zehn Jahre notwendig sei.

Bundesländer fordern längere Fristen beim Anschluss ans Wärmenetz

Die Bundesländer fordern auch längere Fristen beim Wärmenetz. Derzeit sieht der Entwurf der Bundesregierung vor, dass Eigentümer bis 2035 ans Wärmenetz angeschlossen werden müssen. Doch die Bundesländer halten diese Frist für nicht ausreichend und fordern, dass es keine Frist geben soll. Auf diese Weise möchten sie den Kommunen mehr Zeit geben, ihre Wärmeplanung ohne Zeitdruck abzuschließen. Wenn Eigentümer die Garantie des Versorgers haben, dass bis 2045 ein Wärmenetz zur Verfügung stehen wird, sollten sie auch solange mit der Umrüstung warten dürfen.


Kritik am GEG-Entwurf: Bundesländer fordern flexiblere Ausnahmen

Die Bundesländer kritisieren im aktuellen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes die vorgesehenen Ausnahmen nur für Personen, die das 80. Lebensjahr erreicht haben, als zu starr. Stattdessen schlagen sie vor, dass alle Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, vom GEG ausgenommen werden sollten. Eine bessere Alternative wäre allerdings, die Ausnahmen nicht am Alter, sondern am Einkommen festzumachen. Falls die Regierung aber weiterhin an einer Altersgrenze festhalten möchte, empfehlen die Minister im Bundesrat das gesetzliche Rentenalter.

Bundesländer fordern EU-Abstimmung vor Dekarbonisierung im Gebäudesektor

Die Bundesländer plädieren dafür, dass die Regierung auf die EU warten sollte, bevor sie den Alleingang bei der Dekarbonisierung im Gebäudesektor vollzieht. Ein ähnliches Gesetz wird momentan auf EU-Ebene erarbeitet, dessen Beschluss die Länder abwarten möchten. Die Ausschüsse betonen, dass eine Änderung des GEG zum jetzigen Zeitpunkt dazu führen könnte, dass bereits im Herbst eine weitere Novelle erforderlich wird. Dies würde zu Verunsicherung bei Wohneigentümern und Investoren führen.

Bundesländer fordern drastische Änderungen am Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz aus Habecks Wirtschaftsministerium hat bereits bei Experten und Juristen Zweifel an der Umsetzbarkeit aufkommen lassen (Blackout-News: 26.04.23). Jetzt fordern auch die Bundesländer drastische Änderungen am bisherigen Gesetzentwurf. Die Umfragen in der Bevölkerung sprechen eine eindeutige Sprache. Eine große Mehrheit lehnt das Vorhaben vehement ab (Tagesspiegel: 21.04.23). Offensichtlich ist die Angst groß, bei den nächsten Landtagswahlen einen massiven Stimmenverlust hinnehmen zu müssen.

Zuletzt aktualisiert am Dezember 20, 2023 um 0:31 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
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