Kehrtwende beim Heizungsgesetz – Öl und Gas bleiben – ab 2029 jedoch nur mit 10% Bioanteil

Die Bundesregierung hat in Berlin Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt, das das bisherige Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von Robert Habeck ersetzen soll. Auslöser ist der politische Neustart nach dem Ampel-Bruch 2024 und der Streit um den faktischen Wärmepumpen-Zwang. Künftig dürfen Eigentümer beim Austausch ihrer Heizung die Technik wieder frei wählen, jedoch koppelt die Koalition neue Öl- und Gasheizungen ab 2029 an eine Risiko-Klausel: Brennstoffe müssen dann mindestens 10 Prozent Bioanteil enthalten. Die Folgen sind absehbar: Versorger sollen die Gemische liefern, gleichzeitig drohen steigende Heizkosten und neue Abhängigkeiten bei knappen Bio-Brennstoffen (nzz: 24.02.26).


Heizungsgesetz – Was die Koalition konkret plant

Die Bundesregierung setzt auf Wahlfreiheit beim Heizungstausch, zugleich verschieben sie die Pflichten in die Lieferkette. Ab 2029 sollen fossile Brennstoffe für neu eingebaute Heizungen nur noch als Gemisch mit 10 Prozent Bioanteil zulässig sein, etwa mit Biomethan, Wasserstoff oder synthetischen Kraftstoffen. Die Versorger müssten diese Mischungen anbieten, deshalb entsteht ein Beschaffungsdruck, der sich in den Preisen niederschlagen wird. Bis 2040 soll die Quote in drei Schritten steigen, während die Koalition das genaue Ausmaß erst im Gesetzgebungsprozess festlegt.

Neues Heizungsgesetz - aus 65% Erneuerbaren wird 10% Bio-Anteil. Öl und Gas bleiben – Haushalte müssen trotzdem mit höheren Kosten rechnen
Neues Heizungsgesetz – aus 65% Erneuerbaren wird 10% Bio-Anteil. Öl und Gas bleiben – Haushalte müssen trotzdem mit höheren Kosten rechnen

Für Verbraucher bleibt die Gerätewahl formal offen, jedoch könnte der Preis die Auswahl faktisch begrenzen. Die Koalition will die bisherigen Fördermittel für Wärmepumpen mindestens bis 2029 fortführen. Experten rechnen allerdings mit teureren Brennstoffen durch die Beimischung von 10% Bioanteil. In einem internen Papier kalkulieren die Parteien beim Durchschnittsverbrauch eines Einfamilienhauses monatliche Mehrkosten von 16 Euro bei Gas und 23 Euro bei Öl. Das trifft besonders Haushalte, die nach 2029 noch auf fossile Systeme setzen, während ein späterer Wechsel zusätzlich Investitionen auslösen kann.

Warum das Thema politisch so explosiv blieb

Der Konflikt entzündete sich an Robert Habecks 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau. Praktisch erfüllten das vor allem Wärmepumpen und Pelletheizungen, weshalb neue Öl- und Gasheizungen weitgehend verdrängt worden wären. Viele Eigentümer fürchteten hohe Kosten, außerdem bleibt die Effizienz von Wärmepumpen in unsanierten Altbauten umstritten. In der Opposition bezeichnete die CDU dies als Technologieverbot und das Heizungsgesetz wurde zum Symbol einer Politik, die sich im Alltag vieler Haushalte festsetzte.

Am Ende trat 2024 eine entschärfte Fassung in Kraft, jedoch ohne den Grundkonflikt zu befrieden. Die 65-Prozent-Quote galt zunächst vor allem für Neubauten, während der Austausch alter Anlagen weniger strikt geregelt wurde. Gleichzeitig beschloss der Staat Förderungen von bis zu 70 Prozent der Einbaukosten für klimafreundliche Heizungen. Genau diese Mischung aus Vorgaben, Förderlogik und Kostenangst prägte die Debatte und sie liefert der neuen Koalition nun die Begründung für den Kurswechsel.

Klimaziel und Wärmeplanung – Kommunen als Taktgeber

Die Bundesregierung hält am Ziel fest, bis 2045 klimaneutral zu werden, deshalb bleibt der Gebäudesektor ein Zwangspunkt der Klimapolitik. Ein erheblicher Teil des Energieverbrauchs entfällt auf Gebäude und ohne CO₂-Minderungen dort rückt das Gesamtziel außer Reichweite. Zugleich hängt die Praxis an der kommunalen Wärmeplanung, weil sie Haushalten eine Grundlage geben soll: Anschluss an ein Wärmenetz wie Fernwärme oder eine eigene Lösung.

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis Juni fertigstellen, kleinere Kommunen haben Zeit bis Mitte 2028. Für Orte mit weniger als 15.000 Einwohnern will die Koalition die Anforderungen vereinheitlichen, um Verwaltungsaufwand zu senken, jedoch ohne das Instrument grundsätzlich zu kippen.


10 Prozent Bioanteil – technisch machbar, politisch riskant

Technisch ist das Mischen von fossilen Brennstoffen mit Bioanteilen möglich, jedoch entscheidet die Verfügbarkeit über den Erfolg. Biomethan macht derzeit knapp 1 Prozent des gesamten Gasverbrauchs in Deutschland aus, deshalb müssten Versorger in kurzer Zeit große zusätzliche Mengen organisieren. Jens Spahn spricht von einem „enormen Potenzial“ und verweist auch auf die Ukraine als möglichen Beschaffungsraum, während das Wirtschaftsministerium bis zum Sommer ein Umsetzungskonzept vorlegen soll.

Politisch rahmt die Koalition den Schritt als Ende der Verbotsdebatte, während die Opposition vor neuen Abhängigkeiten warnt. Spahn erklärte, damit sei Schluss mit der „Gängelungspolitik“ aus Habecks Zeiten. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sagte: „Wir setzen auf Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote. Damit lösen wir den Investitionsstau auf und bringen die Modernisierung unserer Gebäude wieder in Gang.“ Die Grünen kontern scharf: Katharina Dröge nennt die 65-Prozent-Vorgabe den Kern des Klimaschutzes und warnt: „Wenn CDU und SPD das aufgeben, dann erhöhen sie wieder die fossile Gasabhängigkeit, und dann wird Deutschland die Klimaziele nicht erreichen können.“ Lokale Gasversorger mahnen zudem, ein knappes Angebot könne die Preise stark treiben, deshalb bleibt die Kostenfrage der neuralgische Punkt dieses Heizungsgesetz-Neustarts.

Fahrplan – Entwurf bis Ostern, Inkrafttreten vor Juli

Die Bundesregierung will die Eckpunkte bis Ostern in einen Gesetzentwurf überführen, danach berät der Bundestag. In Kraft treten soll die Neuregelung noch vor dem kommenden Juli, deshalb setzt die Koalition auf Tempo. Entscheidend wird, ob die Bio-Quote bezahlbar und lieferfähig wird, während die Förderkulisse bis mindestens 2029 Stabilität signalisieren soll.

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